
Die politische Debatte um ukrainische Fahrzeuge in Deutschland nimmt an Intensität zu. Marko Winter, ein AfD-Abgeordneter, äußert Bedenken hinsichtlich der Versicherungspflicht und der Ummeldung solcher Fahrzeuge. Dies erfolgt im Kontext einer besorgniserregenden Anzahl von Unfällen mit unversicherten ukrainischen Fahrzeugen. Laut Tag24 wurden im Jahr 2024 bundesweit 270 Unfälle mit unversicherten ukrainischen Fahrzeugen reguliert, während für unversicherte deutsche Fahrzeuge 142 Unfälle belegten. Die reprise der AfD bezieht sich auf die mögliche finanzielle Benachteiligung von Geschädigten.
Winter fordert, dass ukrainische Fahrzeuge in Deutschland korrekt versichert sein sollten. Er warnt, dass bei einem Unfall weder der Unfallverursacher noch der Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben sollten, falls bei einem Unfall mit einem nicht versicherten ukrainischen Fahrzeug kein Versicherungsschutz existiert. Die Verkehrsopferhilfe (VOH) reguliert derzeit solche Unfälle, jedoch sind 90 Fälle aus dem vergangenen Jahr noch nicht abgeschlossen.
Fehlende Ummeldungen und Ordnungswidrigkeiten
In Sachsen wurden bisher neun Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit diesen Fahrzeugen festgestellt. Insgesamt gab es erst 156 Ummeldungen von ukrainischen Fahrzeugen, was besorgniserregend niedrig ist. Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft betont zudem, dass Schäden nicht regionalisiert erfasst werden, was die Erhebung von Unfallstatistiken erschwert.
Die Thematik der Versicherung wird auch durch die Informationen aus einer anderen Quelle, dem MDR, erweitert. Geschädigte von Unfällen mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen können sich an das Deutsche Büro Grüne Karte wenden. Sie müssen nicht selbst auf ihr Geld warten; das Büro übernimmt die Kommunikation mit der ausländischen Versicherung.
Regelungen nach Fristablauf
Nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland müssen auch ukrainische Fahrzeuge zugelassen und versichert werden, darunter fallen auch die neuen Regelungen, die den Besitzern eine befristete Weiternutzung des ukrainischen Kennzeichens ermöglichen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abwicklung über die Verkehrsopferhilfe kann jedoch problematisch sein und lange dauern, wie Auto Motor und Sport berichtet.
Fahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen sind, gelten nach Ablauf der Jahresfrist als ordnungswidrig und können mit Bußgeldern geahndet werden. Der Anteil ukrainischer Fahrzeuge an Unfällen bleibt vergleichsweise gering, doch die Aufmerksamkeit und die damit verbundenen Maßnahmen wachsen. Eine einheitliche Regelung durch die Bundesländer wurde beschlossen, um Klarheit für die Halter von ukrainischen Fahrzeugen zu schaffen.