
Ungarn hat heute offiziell den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angekündigt. Diese Entscheidung wurde von Kanzleramtsminister Gergely Gulyas während des Besuchs des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in Budapest verkündet. Dies geschieht inmitten internationaler Spannungen, die durch einen Haftbefehl des IStGH gegen Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Kontext des Gaza-Kriegs ausgelöst wurden. Gulyas gab bekannt, dass das Austrittsverfahren noch heute eingeleitet werden soll, wodurch die Kündigung nach einem Jahr wirksam wird. Laut maz-online.de beruft sich Ungarn dabei auf seine eigene Verfassung und auf internationales Recht.
Die Hintergründe des Austritts liegen in der anhaltenden Weigerung Ungarns, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken. Dieser wurde Ende November erlassen, aber Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban bezeichnete den Haftbefehl als „unverschämt und zynisch“. Trotz der rechtlichen Verpflichtungen, die das Römische Statut dem IStGH-Mitgliedstaaten auferlegt, indem diese verdächtige Personen festnehmen müssen, hat das Gericht keine Durchsetzungsmechanismen, um diese Verpflichtungen zu erzwingen.
Austrittsverfahren und Konsequenzen
Das Austrittsverfahren, so Gulyas, wird im Einklang mit dem verfassungsmäßigen und völkerrechtlichen Rahmen eingeleitet. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Konsequenzen dieser Schritt nach sich ziehen wird. Das Gericht könnte den Fall möglicherweise der Vertragsstaatenkonferenz vorlegen, die dann über entsprechende Maßnahmen entscheiden kann. Während die Verpflichtungen Ungarns zur Vollstreckung laufender Haftbefehle trotz des Austritts bestehen bleiben, sind die Konsequenzen für Ungarn bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen voraussichtlich gering. Netanjahus Besuch, der seine erste Reise nach Europa seit dem Haftbefehl darstellt, wirft zudem Fragen zu den internationalen Reaktionen auf.
Die Ankunft von Netanjahu in Budapest wurde vom ungarischen Verteidigungsminister bestätigt, und seine Rückreise ist für einen kommenden Sonntag geplant. Geplante Treffen mit Orban und dem ungarischen Staatspräsidenten Tamas Sulyok sollen stattfinden, jedoch wurden im Vorfeld keine Details zu diesen Gesprächen öffentlich gemacht. welt.de schildert, dass Ungarn bereits im November Netanjahu eingeladen hatte, obwohl der Haftbefehl zu diesem Zeitpunkt bereits erlassen war.
Politischer Kontext und internationale Reaktionen
Der Haftbefehl gegen Netanjahu steht im Zusammenhang mit gravierenden Vorwürfen im Gaza-Konflikt, darunter mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Israel reagiert empört auf die internationale Entscheidung, während die Reaktionen aus westlichen Ländern gemischt ausfallen. So lehnten die USA grundsätzlich die Haftbefehle ab, während andere Länder, wie die Niederlande, erklärte, den Haftbefehl zu vollstrecken, sollten Netanjahu oder andere verdächtige Personen in ihr Hoheitsgebiet reisen.
Ungarn hat sich in der EU zunehmend isolationistisch positioniert, besonders in Bezug auf seine politischen Entscheidungen und den Umgang mit internationalem Recht. Orbáns Regierung steht in der Kritik, insbesondere in ihrer Haltung gegenüber Russland und dem Gaza-Konflikt. Laut Die Presse hat Ungarn als derzeitiger EU-Ratspräsident versucht, sich stark für Israel einzusetzen. Die Europäische Union hat aufgrund von Rechtsstaatsverstößen bereits Fördermittel für Ungarn entzogen oder eingefroren, was die politische Abkehr des Landes von den EU-Normen und -Werten unterstreicht.