Deutschland

Union plant Reform: Kommt das Ende des Bürgergeldes?

Am 17. März 2025 stehen die Koalitionsverhandlungen zwischen der Union und der SPD unter Druck, insbesondere in der kontrovers diskutierten Frage des Bürgergeldes. Die Union plant, das Bürgergeld, das erst zu Beginn des Jahres 2023 das Hartz-IV-System abgelöst hat, abzuschaffen und durch eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende zu ersetzen. Friedrich Merz, der designierte Bundeskanzler, strebt an, bis Ostern 2025 eine neue Regierung zu bilden. Dies erfordert nicht nur politische Geschicklichkeit, sondern auch die Überwindung erheblicher Differenzen in der Sozialpolitik zwischen den beiden Parteien, die einen Kompromiss erschweren könnten, so berichtet Ruhr24.

Die SPD hingegen befürwortet das bestehende Bürgergeld-System, das darauf abzielt, Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen für erwerbsfähige Leistungsempfänger zu fördern, um deren Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. „Totalverweigerer“, also Personen, die arbeitsfähig sind, aber wiederholt zumutbare Arbeitsangebote ablehnen, sollen indes künftig von beiden Parteien stärker sanktioniert werden. Dies wirft Fragen auf, da die genaue Definition dieser Gruppe zwischen Union und SPD weiterhin umstritten ist.

Herausforderungen in den Verhandlungen

Die am 28. Februar 2025 gestarteten Verhandlungen sind anspruchsvoll. Aus dem Sondierungspapier geht hervor, dass die Union schnelle Vermittlungsangebote für arbeitssuchende Menschen ins Auge fasst, während die SPD versucht, am bisherigen System festzuhalten. Im Jahr 2022 wurden bereits 15.777 von 5,4 Millionen Bürgergeldempfängern wegen der Verweigerung von Jobangeboten sanktioniert. Laut Berichten könnten bis zu 235.000 Menschen künftig von einem vollständigen Leistungsentzug betroffen sein, was die Komplexität und die möglichen sozialen Risiken der Reformen unterstreicht, erläutert Zeit.de.

Eine Bertelsmann-Studie, die in den Verhandlungen zitiert wird, zeigt, dass ein erheblicher Teil der Mittel in den Jobcentern für Verwaltungskosten statt für die Vermittlung in Arbeit verwendet wird. Im vergangenen Jahr standen den Jobcentern 10,7 Milliarden Euro zur Verfügung, wobei bis zu 70 Prozent in einigen Fällen für Verwaltung aufgewendet wurden. Diese Entwicklung führt zu der Forderung nach strengeren Vorgaben für die Mittelverteilung und individuellen Unterstützungsmaßnahmen, wie Coaching und gezielte Weiterbildung für jüngere Bürgergeld-Empfänger, so analysiert Tagesschau.de.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ein zentrales Problem der bestehenden Reformvorschläge sind die verfassungsrechtlichen Grenzen, die beachtet werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass vollständige Leistungskürzungen unzulässig sind. Ein maximaler Entzug von 30 Prozent der Leistungen gilt als vertretbar. Diese rechtlichen Vorgaben müssen in den Gesetzesentwurf für die neue Grundsicherung integriert werden, was die Verhandlungen zusätzlich verkompliziert. Die Bürgergeld-Empfänger genießen demnach gesetzliche Schutzmechanismen, die willkürliche Kürzungen verhindern.

Die Verhandlungen über die Reform des Bürgergelds und die geplante „Neue Grundsicherung“ werfen weiterhin viele Fragen auf. Vor allem bleibt unklar, wie viel Geld durch die angestrebten Reformen eingespart werden kann und ob diese Einsparungen ausreichen, um andere Vorhaben der Regierung zu finanzieren. Angesichts der komplexen Themenlage und der divergierenden Interessen wird das Bürgergeld wohl noch für einige Zeit in seiner bisherigen Form bestehen bleiben.

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