
Am 12. März 2025 sorgt die Geschichte eines verurteilten Vergewaltigers, der nach seiner Abschiebung aus Deutschland wieder auf dem Weg zurück ist, für Aufregung. Im Mittelpunkt steht Mukthar N., ein 31-jähriger Afghane, der im Jahr 2019 für seine Rolle in einer Gruppenvergewaltigung verurteilt wurde. Bei der Tat in der Halloweennacht wurden mehrere Asylbewerber beschuldigt, eine 14-Jährige in Illerkirchberg vergewaltigt zu haben.
Mukthar N. wurde zu 26 Monaten Haft verurteilt und verbüßte seine Strafe. Im August 2024 wurde er nach Kabul abgeschoben, wo er zunächst lebte. Laut Berichten konnte er jedoch schnell aufgespürt werden, nachdem er im Iran gesehen wurde, einem häufigen Transitpunkt für Migranten auf ihrem Weg nach Europa. Sein Anwalt hatte bereits angekündigt, dass Mukthar N. nach Deutschland zurückkehren würde. Diese Aussage wirft Fragen zur Einhaltung von Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen auf.
Hintergründe der Abschiebung und Rückkehr
Die Rückkehr von Mukthar N. nach Deutschland ist Teil einer breiteren Diskussion über die Kriminalität unter Migranten. Hierbei wird oft darauf hingewiesen, dass ein kleiner Teil der Migranten straffällig ist. Dennoch fallen sie insgesamt häufiger mit Straftaten auf als Nichtmigranten. Diese Tendenz wird durch verschiedene Faktoren wie Alters- und Geschlechtsstruktur sowie belastende Lebensbedingungen verstärkt. Ein erheblicher Teil der ausländischen Tatverdächtigen hat zudem keinen festen Wohnsitz in Deutschland.
Die Kriminalitätsbeteiligung von Migranten variiert stark je nach Herkunftsland und Deliktsart. So zeigen Migranten aus westlichen Ländern häufig niedrigere Kriminalitätsraten im Vergleich zu Zuwanderern aus bestimmten anderen Regionen. Mukthar N. selbst bestreitet, an der Gruppenvergewaltigung beteiligt gewesen zu sein, was die öffentliche Meinung über seine Rückkehr zusätzlich polarisiert.
Soziale Aspekte und Integrationsproblematik
Ein Vorurteil über Migranten ist die überproportionale Registrierung in Kriminalstatistiken, die jedoch nicht direkt mit einer höheren Kriminalitätsrate pro Kopf gleichzusetzen ist. So zeigt eine Analyse, dass die Jugendkriminalität unter Migranten rückläufig ist, ähnlich wie bei Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. Die Herausforderungen für Migranten sind häufig eng mit sozialen Randbedingungen und fehlenden Integrationsmöglichkeiten verknüpft.
In diesem Kontext ist es wichtig zu betonen, dass Migranten, die Zugang zum Arbeitsmarkt haben und Chancen zur Bildung und gesellschaftlichen Integration erhalten, seltener straffällig werden. Ein migrationspolitischer Ausschluss von Integrationsmöglichkeiten könnte daher negative Auswirkungen auf die Kriminalitätsentwicklung haben und den gesellschaftlichen Frieden gefährden.
Mukthar N.s Fall steht symbolisch für die komplexe Frage der Migration, Kriminalität und gesellschaftlicher Integration. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche rechtlichen Konsequenzen seine Rückkehr nach Deutschland mit sich bringen wird.