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Vorsicht, Senioren! So entkommen Sie den fiesen Telefonbetrügern!

Am 9. März 2025 warnen Experten der Verbraucherzentrale eindringlich vor neuen Betrugsmaschen, die insbesondere Telefon- und Online-Nutzer gefährden. Betroffen sind hauptsächlich Kunden der großen Anbieter wie Telekom und Vodafone. Betrüger nutzen vermehrt Phishing-Methoden über Telefon, E-Mail und sogar WhatsApp, um ihre Opfer zu täuschen. Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass es besonders Senioren sind, die oft Ziel dieser fiesen Telefonbetrügereien werden.

Eines der neuen Tricks ist ein Anruf, bei dem Betrüger fragen: „Hören Sie mich?“ Dieses gezielte Framing ermutigt das Opfer dazu, mit „Ja“ zu antworten. Solche Antworten, so die warnenden Stimmen, können dazu führen, dass ungewollte Verträge angeblich genehmigt werden. Obwohl die Verbraucherzentrale klarstellt, dass es keine Zahlungspflicht für durch solche Fragen aktivierten Verträge gibt, ist die Gefahr, dass durch betrügerische Machenschaften Verträge zustande kommen, real.

Phishing und Vishing: Die neuen Dimensionen des Betrugs

Ein Phänomen, das als „Vishing“ bekannt ist, kombiniert das Phishing mit Telefonanrufen. Hierbei versuchen Betrüger, persönliche Informationen wie Kreditkartendaten oder Passwörter zu erlangen. Hierbei kommen ähnliche Taktiken wie im Internet zum Einsatz. Betrüger stellen Fragen, auf die der Angerufene mit „Ja“ reagieren soll, und verwenden solche Äußerungen später, um ihre Unrechtmäßigkeit zu legitimieren. Dies wird durch Techniken ermöglicht, die es den Anrufern erlauben, die Antworten der Opfer aufzuzeichnen und in andere Kontexte einzufügen, um sie als Zustimmung darzustellen.

Nutzer, die solche Anrufe erhalten, sollten auf keine Fragen mit „Ja“ antworten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Anfragen immer im ganzen Satz zu beantworten. Statt einfach „Ja“ zu sagen, könnte man beispielsweise formulieren: „Ich höre Sie“. Außerdem rät sie dazu, ein Gespräch zu beenden, wenn der Eindruck besteht, man werde zu etwas gedrängt, das man nicht will.

Rechtlicher Schutz und Handlungsmöglichkeiten

Wer dennoch Opfer dieser Betrugsmaschen wird und unerwartete Rechnungen erhält, sollte aktiv werden. Betroffene können Musterbriefe zur Abwehr unberechtigter Forderungen nutzen. Zudem wurde gesetzlich festgelegt, dass Verträge mit Laufzeit erst nach einer schriftlichen Zustimmung wirksam werden. Die Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Als zusätzliche Schutzmaßnahme sollten Nutzer stets darauf achten, sensible Daten wie IBAN oder Kreditkartennummern nicht vorschnell preiszugeben. Bei unklaren Abbuchungen ist es ratsam, unverzüglich die Bank zu kontaktieren und gegebenenfalls die rechtlichen Konsequenzen zu klären. Laut anwalt.de sollten Betroffene bei einem Verdacht auf Phishing ihre Passwörter ändern und Kontobewegungen prüfen.

Die Verbraucherzentrale bietet zudem Unterstützung an, um gegen unberechtigte Forderungen aktiv vorzugehen. Verbraucher sind aufgefordert, übliche Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, um sich vor derartigen Betrugsversuchen zu schützen. In einer Zeit, in der digitale Kommunikation und Telefonie häufige Angriffsziele sind, bleibt Wachsamkeit unerlässlich.

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