Deutschland

Wahlrechtsreform: Söder spricht von Anschlag auf die Demokratie !

Die Reform des Wahlrechts in Deutschland hat in den letzten Monaten für viel Aufregung gesorgt, besonders innerhalb der Union. CDU und CSU sehen sich durch die vom Bundestag beschlossene Wahlrechtsänderung der Ampel-Koalition benachteiligt. CSU-Chef Markus Söder bezeichnete die Neuerung als „Anschlag auf die Demokratie“ und äußerte Bedenken hinsichtlich der Fairness und Repräsentativität des neuen Systems. Laut einer Analyse der Bundestagswahl vom 23. Februar ist die Empörung der Union jedoch nur bedingt gerechtfertigt.

Die Ergebnisse zeigen, dass 15 CDU-Kandidaten und 3 CSU-Kandidaten trotz der besten Erststimmenergebnisse keine Direktmandate erringen konnten, weil sie nicht ausreichend Zweitstimmen erhielten. Tatsächlich zogen dieses Mal 15 CDU-Politiker über die Listen anderer Landesverbände in den Bundestag ein. Hätte das alte Wahlrecht von 2021 Anwendung gefunden, wären 18 Direktkandidaten ins Parlament gekommen, was allerdings 15 Listenkandidaten den Zugang verwehrt hätte. Diese Probleme zeigt, dass das alte Wahlrecht, das einen Mechanismus zur „internen Kompensation“ beinhaltete, teils mehr als nur nüchterne Zahlen beeinflusste, sondern auch Verwerfungen zwischen den Landesverbänden hervorrief.

Details zur Wahlrechtsreform

Das neue Wahlrecht trat im Juni 2023 in Kraft und behält den Grundcharakter der Verhältniswahl bei. Ziel dieser Reform war die Verkleinerung des Deutschen Bundestages und eine vorhersehbare Größe der Abgeordnetenzahl. Die gesetzlich festgelegte Regelgröße des Bundestags beträgt nun 630 Abgeordnete, während die tatsächliche Zahl nach der Wahl 2021 bei 736 lag. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt bei 299, und Wähler können weiterhin zwei Stimmen abgeben: eine Erststimme für einen Wahlkreisbewerber und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die proportionale Zusammensetzung des Bundestags basiert ausschließlich auf den Zweitstimmen.

Ein zentrales Element der Reform ist die Abschaffung sowohl der Überhang- als auch der Ausgleichsmandate. Dadurch wird sichergestellt, dass die Sitzverteilung transparenter und gerechter erfolgt. Dies geschieht durch eine zweigeteilte Verteilung: Zuerst erhalten die Wahlkreisbewerber mit relativer Mehrheit der Erststimmen einen Sitz. Gewinnt ein Wahlkreisbewohner, muss jedoch auch ausreichend Unterstützung durch die Zweitstimmen für die Landesliste gewährleistet sein. Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt bestehen, wobei nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, an der Sitzverteilung teilnehmen.

Reaktion auf das neue Wahlrecht

Die CDU und CSU haben bereits Änderungswünsche an der Wahlrechtsreform geäußert, was in zukünftigen Koalitionsverhandlungen mit der SPD auf Widerstand stoßen könnte. Laut dem Wahlrechtsforscher Robert Vehrkamp hätte das alte Wahlrecht, bezogen auf die Ergebnisse von 2025, zu einem Bundestag mit 633 Abgeordneten geführt. Abgesehen davon wäre ein Einzug von FDP und BSW in den Bundestag für insgesamt 705 Abgeordnete verantwortlich gewesen. Angesichts dieser besorgniserregenden Statistiken treten die politischen Parteien für eine Reform ein, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die künftige Bundestagsarbeit und -struktur haben könnte.

Wichtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform im Wesentlichen gutgeheißen hat, jedoch die Fünf-Prozent-Sperrklausel als verfassungswidrig eingestuft hat. Das Gericht fordert, kooperierende Parteien bei der Sitzverteilung zu berücksichtigen, was den Gesetzgeber dazu zwingt, den festgestellten Verfassungsverstoß zu beseitigen. Bis zur endgültigen Klärung bleibt die Sperrklausel vorläufig weiter bestehen, allerdings mit bestimmten Ausnahmen für erfolgreichere Parteien.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Bayern, Deutschland
Beste Referenz
welt.de
Weitere Infos
bundestag.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert