
Heute wurde bekannt, dass der Prozess gegen Harvey Weinstein in New York neu aufgerollt wird. Dies geschieht, nachdem ein zuvor ausgesprochenes Urteil wegen sexueller Delikte gegen ihn kassiert wurde. Laut den Informationen der Badischen Neuesten Nachrichten besteht die Jury aus sieben Frauen und fünf Männern, die aus einem Pool von knapp 300 Personen ausgewählt wurden. Zusätzlich gibt es sechs Ersatzjuroren, was die Zusammensetzung des Gremiums für den aktuellen Prozess widerspiegelt.
Die Auftaktplädoyers sind für Mittwoch in New York geplant. Weinsteins Sprecher bezeichnete das Auswahlverfahren als „rigorosen und zeitweise zermürbenden“ Prozess und äußerte die Hoffnung auf einen fairen Ablauf. Währenddessen wird Weinstein, der aufgrund gesundheitlicher Probleme in einem Krankenhaus übernachten darf, erneut mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert.
Der Hintergrund der Vorwürfe
Im Mittelpunkt des aktuellen Verfahrens stehen die Aussagen von zwei Frauen. Mimi Haleyi berichtet, dass Weinstein sie 2006 zum Oralsex gezwungen haben soll. Jessica Mann erhebt den Vorwurf, dass er sie 2013 vergewaltigte. Zudem gibt es eine dritte Frau, die einen ähnlichen Vorwurf erhebt und sagt, sie sei 2006 zu Oralverkehr gezwungen worden. Diese Aussagen wurden im ersten Prozess nicht berücksichtigt.
Der Schuldspruch von 2020, der Weinstein wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilte, wurde aufgrund von Verfahrensfehlern aufgehoben. Weinstein selbst weist alle Vorwürfe vehement zurück und betont, dass die sexuellen Kontakte stets einvernehmlich gewesen seien.
Die Auswirkungen der #MeToo-Bewegung
Die Vorwürfe gegen Weinstein haben eine Schlüsselrolle in der weltweiten #MeToo-Bewegung gespielt, die öffentlich über sexuelle Übergriffe diskutiert hat und Reformen im Sexualstrafrecht gefordert hat. Es wurden neue Tatbestände, wie „Sexuelle Belästigung“ und „Upskirting“, eingeführt. Auch der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wurde etabliert, was bedeutet, dass sexueller Kontakt ohne eindeutige Zustimmung strafbar ist, wie die Rechtsanwaltskanzlei Nierfeld informiert.
Durch die Reformen sind die Verjährungsfristen für sexuelle Übergriffe verlängert worden, um Opfern mehr Zeit zur Anzeige zu geben. Richter wurden sensibilisierter für die Problematik sexueller Gewalt und berücksichtigen das Leid der Opfer stärker in ihren Urteilen. Diese Veränderungen wurden als wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit angesehen.
Obwohl diese Reformen Fortschritte darstellen, gibt es auch Kritik an der Umsetzung und der Beweislast zugunsten der Opfer. Einige Stimmen warnen, dass die neuen Gesetze möglicherweise zu weit gehen und Anklagen leichtfertig erhoben werden könnten. Es bleibt spannend, wie die Entwicklungen im neuen Prozess gegen Weinstein verlaufen werden und welche Auswirkungen sie auf die zukünftige Debatte über sexuelle Übergriffe haben werden.