Deutschland

Wissenschaftsminister Blume: Aufbruch zur Fortschrittswende in Bayern!

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume hat sich als Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ambitionierte Ziele gesetzt. Er möchte die Rahmenbedingungen für eine „echte Fortschrittswende“ in der Wissenschaft schaffen. „Unsere Welt steht vor gewaltigen Transformationen, die wir nur mit geballter wissenschaftlicher Schlagkraft bewältigen können“, äußerte Blume gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Herausforderungen reichen von Künstlicher Intelligenz über Kernfusion bis hin zu Quantencomputing.

2025 stehen für die GWK wichtige Entscheidungen an, unter anderem der Abschluss neuer Zielvereinbarungen mit den großen nationalen Wissenschaftsorganisationen, wie der Fraunhofer-Gesellschaft. Zudem fällt die Entscheidung darüber, welche Universitäten Exzellenzcluster erhalten. Blume wurde mit den Stimmen der anderen Länder erneut zum Vorsitzenden gewählt, nachdem er bereits 2023 diesen Posten innehatte. Die GWK hat sich als Ziel gesetzt, exzellente Forschung in Deutschland zu fördern. Ein Erfolg, den sie für das vergangene Jahr verbuchen kann, ist die Förderung der Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft mit 1,45 Milliarden Euro im Jahr 2025, wie pnp.de berichtete.

Kunstminister Blume zur Rückgabe von NS-Raubkunst

Ein weiterer wichtiger Schritt wurde von Blume im Bereich der Kunst- und Kulturpolitik initiiert. Bayerns Kunstminister Markus Blume hat bei der letzten Kulturministerkonferenz eine signifikante Verbesserung des Restitutionsgeschehens bei der Rückgabe von NS-Raubkunst angekündigt. „Endlich Rechtssicherheit statt soft law: Mit dem heutigen Beschluss von Bund, Ländern und Kommunen beginnt in Deutschland eine neue Zeitrechnung bei der Rückgabe von NS-Raubkunst“, sagte Blume. Der Beschluss sieht vor, verbindliche Entscheidungen anstelle unverbindlicher Empfehlungen zu ermöglichen.

In einem gemeinsamen Verfahren wird ein Schiedsrichterverzeichnis durch die beiden großen jüdischen Verbände in Deutschland sowie durch Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände besetzt. Diese Regelung soll nicht nur die Antragsteller stärken, sondern auch einen verrechtlichten Rahmen für strittige Restitutionsverfahren bieten. Sollte ein Vorverfahren zwischen der Einrichtung und den Antragsberechtigten erfolglos bleiben, kann das Schiedsgericht einseitig angerufen werden. Blume betonte, dass der Weg für ein gerechtes und transparentes System geebnet sei, das auf einem differenzierten Bewertungsrahmen beruht, wie wissenschaftkunst.bayern.de berichtete.

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wissenschaftkunst.bayern.de

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