Lüchow-Dannenberg

Heute ist der 18.04.2025

Datum: 18.04.2025 - Source 1 (https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/geschaftsbereiche/goslar/aktuelle_baustellenubersicht/aktuelle-baustellenubersicht-im-regionalen-geschaftsbereich-goslar-238662.html):
- Technische Testversion ohne aktuellen Bezug für Landkreise xxx, xxx und xxx.
- Informationen über Baustellen im regionalen Geschäftsbereich Goslar, die zu Störungen und Beeinträchtigungen führen können.
- Ziel: Bereitstellung eines aktuellen und verbesserten Services.

**Baustellen im Geschäftsbereich Lüneburg (2024):**

1. **Landkreis Harburg:**
- **B 75 Ortsdurchfahrt Tostedt:** 2. Bauabschnitt der Erneuerung, Maßnahme fertiggestellt.
- **B 75 Bauwerke bei Wümme:** Instandsetzung der Brückenkappen, Baubeginn: 03.09.2024, Dauer: bis Februar 2025.
- **L 213 Seevetal-Fleestedt:** Instandsetzung der Stützwand, Maßnahme fertiggestellt.
- **L 216 Ortsdurchfahrt Gödenstorf:** 2. bis 4. Bauabschnitt der Erneuerung, Maßnahme fertiggestellt.
- **L 217 Tönnhausen - Drage:** Fortsetzung der Radweginstandsetzung, Maßnahme fertiggestellt.

2. **Landkreis Lüneburg:**
- **B 209 Artlenburg – Hohnstorf:** Erneuerung der Fahrbahn, Maßnahme fertiggestellt.
- **L 221 Lüneburg - Nutzfelde:** Fahrbahnerneuerung, Maßnahme fertiggestellt.
- **B 4 Ortsumgehung Lüneburg:** Grundhafte Erneuerung, Baubeginn: 02.04.2024, Dauer: bis Anfang 2026.
- **L 224 Kaarßen – Laave:** Erneuerung der Fahrbahn, Maßnahme fertiggestellt.
- **B 195 Behelfsbrücke bei Wehningen:** Überbauerneuerung, Baubeginn: April 2025, Dauer: 4 Monate.

3. **Landkreis Uelzen:**
- **B 4 Jelmstorf - Bienenbüttel:** Fahrbahnerneuerung und -umbau, Maßnahme fertiggestellt.
- **B 71 Fahrzeugrückhaltesysteme:** Herstellung von Schutzplanken, Maßnahme fertiggestellt.
- **L 254 Klein Hesebeck - Oetzendorf:** Erneuerung der Ortsdurchfahrt, Maßnahme fertiggestellt.
- **L 270 Wieren – Esterholz:** Bau eines Radweges, Maßnahme fertiggestellt.
- **B 71 Ortsdurchfahrt Növenthien:** Fahrbahnerneuerung, Maßnahme fertiggestellt.

4. **Landkreis Lüchow-Dannenberg:**
- **B 493 Kreisverkehrsplatz Waddeweitz:** Erneuerung des Kreisverkehrsplatzes.
- **L 263 Bauwerk Jiggel:** Neubau der Brücke über den Schnegaer Mühlengraben, Maßnahme fertiggestellt.
- **L 256 Gorleben - Gartow:** Punktuelle Radweginstandsetzung, geplant für II. Quartal 2025.

- Zahlreiche kleinere Fahrbahn-Instandsetzungsarbeiten im Bezirk Lüneburg, die ebenfalls zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.
- Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet um Verständnis für die Bautätigkeiten.

Source 2 (https://service.landkreis-lueneburg.de/buergerservice/dienstleistungen/baustelle-erteilung-von-verkehrsrechtlichen-baustellenanordnungen-900000329-0.html?myMedium=1&selected_kommune=36300):
- Arbeitsstellen, die den Straßenverkehr beeinflussen (z.B. Aufgrabungen, Straßenbau, Gerüstaufstellung), müssen gesichert werden.
- Bauunternehmer muss vor Arbeitsbeginn Anordnungen von der zuständigen Behörde einholen.
- Verkehrszeichenplan ist erforderlich.
- Der Bauunternehmer prüft in der Planungsphase die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen.
- Schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen muss bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.
- Verkehrsbehörde prüft den Antrag und hört beteiligte Stellen (Polizei, Straßenbaubehörde) an.
- Gegebenenfalls wird eine Ortsbesichtigung zur Abstimmung der Maßnahmen durchgeführt.
- Verkehrsbehörde ordnet die erforderlichen Maßnahmen an, die vom Bauunternehmer ausgeführt werden müssen.
- Zuständigkeit liegt beim Landkreis, kreisfreien Stadt, großen selbständigen Stadt oder selbständigen Gemeinde.
- Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde oder Samtgemeinde übertragen werden.
- In Niedersachsen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig für Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Kreisstraßen.
- Verkehrssicherungsmaßnahmen sind im Einzelfall zu prüfen.
- Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und Regelpläne stehen zur Verfügung.
- Benötigte Unterlagen: schriftlicher Antrag, Verkehrszeichenplan (Regelplan der RSA oder individuell), eventuell Umleitungsplan.
- Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden.
- Baustelleninformationen für Niedersachsen sind online verfügbar (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Verkehrsmanagementzentrale).
- Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie Straßen- und Autobahnmeistereien der NLStBV.

Source 3 (https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/projekte/bundesautobahnen/a_2_in_niedersachsen/baustellenmanagement/aufgaben/aufgaben-178238.html):
- Hohe Verfügbarkeit der A 2 in Niedersachsen soll sichergestellt werden.
- Geringstmögliche Behinderungen durch Arbeitsstellen sind erforderlich.
- Anforderungen an Erhaltung, Unterhaltung, Instandsetzung und Sicherheit müssen berücksichtigt werden.
- Planung der Baustellen erfolgt in Abstimmung mit verschiedenen Beteiligten:
- Bauausführender Fachbereich
- Autobahnmeisterei(en)
- Verkehrsmanagementzentrale
- Verkehrsbehörde(n)
- Polizei
- Andere Straßenbaulastträger
- Rettungsdienste
- Messe AG
- Veranstalter
- Große Arbeitgeber
- Umleitungsstrecken sollen möglichst ohne gleichzeitige Baustellen geplant werden.
- Beginn von Ferien und regionale Großereignisse fließen in die Planung ein.
- Abwägungsprozess zur Dringlichkeit der Maßnahmen wird durchgeführt.
- Bauzeiten sind oft in Ferienzeiten, um Verkehrsstärke zu reduzieren.
- Ausführungszeiträume im Großraum Hannover sind durch Messen und Schwerverkehr stark begrenzt.
- Verkehrsführung wird nicht auf Ferienbeginn oder -ende gelegt.
- Bei Verkehrsführung müssen oft zusätzliche Fahrstreifen eingezogen werden, was zu Beeinträchtigungen führt.
- Tagesbaustellen werden in der Regel bei Tageslicht eingerichtet, ausgeführt und abgebaut.
- Arbeiten erfolgen möglichst außerhalb der Verkehrsspitzen, wenn technisch und sicherheitstechnisch möglich.
- Eingriff in den Verkehrsablauf soll minimal sein, um Reisezeitverluste zu reduzieren.
- Baustellen sollen leistungsfähig und sicher geplant werden:
- Keine Reduzierung von Fahrstreifen
- Verbreiterung der befestigten Fläche
- Ertüchtigung der Standstreifen
- Sichere und komfortable Baustellenverkehrsführung
- Einheitliche technische Vorgaben für Baustellenverkehrsführung sind erforderlich:
- Beschilderung
- Einbindung von Streckenbeeinflussungsanlagen
- Zulässige Geschwindigkeit
- Wegweisung
- Markierung
- Fahrstreifenbreiten
- Schutzeinrichtungen
- Arbeitsstellenlängen und Abstände zu anderen Arbeitsstellen sind zu beachten.
- Berücksichtigung von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen.
- Kurze Bauzeiten, Vertragsstrafen und Bonus-Malus-Regelungen sind relevant.
- Verkehrskritische Arbeiten sollen in verkehrsarmen Zeiten (z.B. Nachtarbeit) durchgeführt werden.
- Störende Einflüsse für Verkehr und Anwohner sollen vermieden werden.
- Technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit sind wichtig.

Ursprung:

Lüchow-Dannenberg

Link: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/geschaftsbereiche/goslar/aktuelle_baustellenubersicht/aktuelle-baustellenubersicht-im-regionalen-geschaftsbereich-goslar-238662.html

URL ohne Link:

https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/geschaftsbereiche/goslar/aktuelle_baustellenubersicht/aktuelle-baustellenubersicht-im-regionalen-geschaftsbereich-goslar-238662.html

Erstellt am: 2025-01-14 22:05:16

Autor:

Lüchow-Dannenberg