Heute ist der 18.04.2025
Datum: 18.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Atommuell-Castoren-in-Gorleben-bald-ohne-Transport-Genehmigung,aktuelllueneburg11848.html):
- Zwölf von insgesamt 113 Atommüll-Behältern (Castoren) im Zwischenlager Gorleben verlieren Anfang März 2025 ihre verkehrsrechtliche Genehmigung.
- Bestätigung durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung auf Nachfrage der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg.
- Verlängerungsanträge für die Genehmigungen wurden bereits gestellt.
- Genehmigungen für die Aufbewahrung im Zwischenlager bleiben weiterhin gültig.
- Castoren dürfen ohne die verkehrsrechtliche Genehmigung nicht transportiert werden.
- Bürgerinitiative kritisiert, dass für Transport-Genehmigungen weniger strenge Sicherheitskriterien gelten als für das Lagern.
- Bundesamt sieht darin kein Problem, da internationale Vorschriften eingehalten werden.
- Im Laufe des Jahres 2025 laufen die Transport-Genehmigungen von zwei weiteren Castoren aus.
Source 2 (https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2025/01/14/behaeltersicherheit-im-zwischenlager-gorleben-bi-die-zeit-laeuft-davon/):
- Zwölf TN 85 Behälter verlieren am 06.03.2025 ihre verkehrsrechtliche Genehmigung.
- Im Laufe des Jahres verlieren auch die CASTOR-Behälter Ic und V/19 ihre Genehmigung.
- Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hat sich an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gewandt.
- BI-Sprecher Wolfgang Ehmke äußert Unzufriedenheit mit der Antwort des BASE und fordert eine erneute Klärung.
- BASE verweist auf die SSR-6 Empfehlungen der IAEO, die einen 10-minütigen Brandtest bei 800 Grad für die Behälter vorsehen.
- Die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) fordert einen Brandtest von 30 Minuten bei 800 Grad.
- BASE erklärt, dass die atomrechtliche Genehmigung des Zwischenlagers als Gesamtsystem bewertet wird, einschließlich der Behälter.
- Es besteht ein Zusammenhang zwischen verkehrs- und atomrechtlicher Genehmigung, da die Behälter am Ende der Lagerzeit transportiert werden müssen.
- BI fordert, dass die schärferen Anforderungen der Lagerung auch für die verkehrsrechtliche Genehmigung gelten.
- Die Entsorgungskommission (ESK) hat 2023 eine Überarbeitung der Genehmigungsvoraussetzungen gefordert.
- BI fragt das BASE nach der Inkonsistenz zwischen der transport- und atomrechtlichen Betrachtung.
Source 3 (https://www.base.bund.de/de/zwischenlager/transporte/genehmigung/genehmigung-transporte.html):
- **Definitionen:**
- **Kernbrennstoffe:** Stoffe, die Plutonium 239 oder 241 oder angereichertes Uran (Isotope 235 oder 233) enthalten.
- **Sonstige radioaktive Stoffe:** Stoffe mit Radionukliden, die keine Kernbrennstoffe sind.
- **Großquellen:** Sonstige radioaktive Stoffe mit einer Aktivität über 1000 Terabecquerel je Versandstück.
- **Transportgenehmigung:**
- Genehmigung erforderlich für den Transport von Kernbrennstoffen oder Großquellen auf öffentlichen Wegen.
- Antrag beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) notwendig.
- BASE prüft die Sicherheitsvoraussetzungen für den Transport.
- **Prüfkriterien des BASE:**
- Sicherheit des Versandstücks (Kernbrennstoff und Behälter).
- Zuverlässigkeit des Antragstellers.
- Fachkunde der durchführenden Personen.
- Schutz gegen Störmaßnahmen Dritter.
- Erforderliche Haftpflichtversicherung.
- **Beteiligung der Landesbehörden:**
- Kommission „Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen“ (KoSiKern) wird einbezogen.
- Stellungnahme der KoSiKern fließt in die Genehmigung des BASE ein.
- Weitere Landesbehörden prüfen öffentliches Interesse an Transportart, Zeit und Route.
- **Genehmigungserteilung:**
- BASE muss Genehmigung erteilen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (gebundener Verwaltungsakt).
- **Aufsicht und Durchführung:**
- Aufsicht über Transporte auf Straße, Binnengewässern und See durch Landesbehörden.
- Eisenbahn-Bundesamt zuständig für Bahntransporte.
- Absender, Inhaber der Beförderungsgenehmigung und Beförderer müssen alle erforderlichen Genehmigungen prüfen.
- **Transportrouten und -termine:**
- Verantwortung des Genehmigungsinhabers, Routen und Termine mit Innenministerien der Länder abzustimmen.
- Innenministerien können Routen und Termine ändern.
- **Transporte ins Ausland:**
- BASE erteilt Genehmigungen nur für Transporte innerhalb Deutschlands.
- Ausfuhrgenehmigung obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
- Ausfuhrgenehmigung wird erteilt, wenn internationale Verpflichtungen und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet sind.