Hamburg

Heute ist der 7.04.2025

Datum: 7.04.2025 - Source 1 (https://www.bild.de/regional/hamburg/unfall-in-hamburg-mordanklage-gegen-2-fahrer-nach-unfalltod-von-kind-678faa9fd2453d284fea54b4):
- Zwei Autofahrer (23, 24 Jahre alt) wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt.
- Anklage erfolgt fünf Monate nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Hamburg.
- Unfall ereignete sich am 26. August in Billstedt.
- Die beiden Männer lieferten sich ein illegales Straßenrennen mit einem Tesla und einem Mercedes.
- Erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Stadt war 50 km/h; die Fahrer fuhren bis zu 175 km/h.
- Bei dem Unfall wurden sechs Menschen verletzt, darunter ein zweijähriger Junge, der später im Krankenhaus starb.
- Der Zwillingsbruder des verstorbenen Kindes und die Mutter erlitten schwere Verletzungen.
- Die beiden Unfallfahrer und eine Beifahrerin (23) hatten leichte Verletzungen.
- Unfallursache war ein Zusammenstoß mit einem Ford, der von einer 40-jährigen Van-Fahrerin gesteuert wurde.
- Die beiden mutmaßlichen Unfallverursacher wurden vier Tage nach dem Unfall verhaftet und befinden sich in Untersuchungshaft.
- Erste Auswertungen der Fahrzeugdaten zeigten erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen.
- Eine Dashcam in einem der Fahrzeuge dokumentierte die Geschwindigkeit von 175 km/h.
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Vergangenheit entschieden, dass rücksichtsloses Rasen, das zu einem Todesfall führt, als Mord gewertet werden kann.

Source 2 (https://www.riffreporter.de/de/gesellschaft/illegale-autorennen-raserei-mordversuch-unfaelle-strafverfolgung):
- Landgericht Hannover verurteilt 42-jährige Autofahrerin zu lebenslanger Haft wegen Mordes.
- Autofahrerin raste mit ca. 180 km/h auf Landstraße im Wettstreit mit einem Konkurrenten.
- Frontalzusammenstoß mit einem Kleinwagen, der eine vierköpfige Familie transportierte.
- Die beiden Kinder in dem Kleinwagen starben, das Auto wurde auf eine Pferdekoppel geschleudert.
- Verursachende überstehen solche Unfälle oft besser als die Opfer.
- Landgericht Heilbronn verurteilt 19-Jährigen wegen Mordes; er raste durch die Stadt und tötete einen Familienvater.
- Urteile wegen Mordes werden häufig von höheren Instanzen überprüft.
- Revision und Berufung stehen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch den Angeklagten zu.
- Höchste Bundesrichter beschäftigen sich mit ähnlichen Verfahren.
- Unklarheit über Kriterien, wann Raserei als Mordversuch eingestuft wird.
- Strafkammern der Landgerichte gewinnen an Sicherheit in der Beweisaufnahme und Urteilsbegründung.
- Hersteller von Fahrzeugen sehen sich nicht in der Pflicht, Höchstgeschwindigkeit situationsbedingt zu drosseln.
- Polizei nutzt „Event Data Recording“ (EDR) zur Unfallrekonstruktion; dokumentiert letzte fünf Sekunden vor einem Unfall.
- Tesla liefert Behörden Videos von bordeigenen Kameras.
- Diskussion über den Sprachgebrauch bei der Beschreibung von Unfällen; Frage, ob Raserei bereits Kontrollverlust darstellt.
- Autorennen können legal auf Rennstrecken wie dem Nürburgring gefahren werden; es gibt jedoch auch dort Unfälle durch Selbstüberschätzung.

Source 3 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahrlaessige_toetung_verkehrsunfall):
- Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich 2018 mit drei Raserfällen, in denen junge Männer durch überhöhte Geschwindigkeit tödliche Verkehrsunfälle verursachten.
- Zentrale Frage war, ob rücksichtsloses Rasen als fahrlässige Tötung oder als vorsätzlicher Mord zu werten ist.
- In den Fällen fuhren die Angeklagten Geschwindigkeiten von bis zu 170 km/h in Berlin, 150 km/h in Bremen und 142 km/h in Frankfurt am Main.
- Eine eindeutige Antwort auf die Frage der Mordverurteilung wurde nicht gegeben, da der Nachweis des Vorsatzes schwierig ist.

**Fall 1: Berlin**
- BGH hob das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27.02.2017 auf, das zwei Männer wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt hatte.
- Die Richter hatten bedingten Vorsatz unterstellt, da die Angeklagten bei 170 km/h mehrere rote Ampeln ignorierten.
- BGH stellte fest, dass der Nachweis des Vorsatzes nicht erbracht wurde.
- Die Angeklagten erkannten erst beim Einfahren auf die Kreuzung die Gefahr für andere, hatten aber keine Möglichkeit mehr, das Rennen abzubrechen.
- Das Landgericht muss neu verhandeln; der Strafrahmen für fahrlässige Tötung reicht von Geldstrafe bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

**Fall 2: Bremen**
- Landgericht Bremen verurteilte einen Motorradfahrer am 31.01.2017 wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis.
- Der Motorradfahrer fuhr mit bis zu 150 km/h und erfasste einen Fußgänger, der starb.
- BGH bestätigte das Urteil und wies die Revisionen von Angeklagtem und Staatsanwaltschaft zurück.
- Der notwendige bedingte Vorsatz für eine Mordverurteilung wurde nicht nachgewiesen.

**Fall 3: Frankfurt**
- BGH hob das Urteil der Vorinstanz auf, in dem ein junger Mann wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren verurteilt wurde.
- Der Mann fuhr mit 142 km/h über eine rote Ampel und kollidierte mit einem anderen Fahrzeug, dessen Fahrer starb.
- BGH bemängelte die Beweiswürdigung und die Strafzumessung der Frankfurter Richter.
- Beide Revisionen wurden teilweise erfolgreich, da die Risiken, die der Raser kannte, detaillierter abgewogen werden müssen.

- Die Entscheidungen des BGH haben Signalwirkung, sind jedoch kein Freibrief für Raser.
- Bei Nachweis des Vorsatzes für Tötung bleibt eine Verurteilung wegen Mordes möglich.
- Das Strafgesetzbuch wurde nach dem Berliner Raserfall verschärft; illegale Autorennen sind seit dem 13.10.2017 ein eigener Straftatbestand mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren.

Ursprung:

Hamburg

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Erstellt am: 2025-01-21 21:52:09

Autor:

Hamburg