Heute ist der 10.04.2025
Datum: 10.04.2025 - Source 1 (https://www.kommune21.de/?post_type=k21-meldungen&p=123076):
- Wiesbadener Amt für Zuwanderung und Integration bietet Onlineterminvergabe für Einbürgerungsanträge an.
- Termine können online gebucht werden.
- Nach Eingabe persönlicher Daten kann ein Wunschtermin ausgewählt werden.
- Buchbare Termine sind innerhalb der nächsten 30 Tage.
- Der Kalender wird täglich aktualisiert.
- Mittwochs wird eine Beratung vor Ort ohne Termin angeboten.
- Neues Staatsangehörigkeitsrecht hat hohe Nachfrage nach deutschem Pass ausgelöst.
- Im vergangenen Jahr wurden in Wiesbaden Anträge für circa 2.900 Personen gestellt.
Source 2 (https://www.wiesbaden.de/einbuergerung):
- Ab sofort können Termine für die Abgabe des Einbürgerungsantrags online gebucht werden.
- Wiesbadener Einwohnerinnen und Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, können nach Eingabe ihrer persönlichen Daten einen Wunschtermin buchen.
- Termine können jeweils innerhalb der nächsten 30 Tage gebucht werden.
- Der Kalender wird täglich neu für diesen Zeitraum aktualisiert.
- Ohne Termin ist eine persönliche Beratung zum Einbürgerungsverfahren mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr möglich.
- Die Beratung findet im Amt für Zuwanderung und Integration in der Alcide de Gasperi Straße 2 statt.
- In der Beratung werden Voraussetzungen, benötigte Unterlagen und Kosten des Verfahrens besprochen.
Source 3 (https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung.html):
- Das Bundesamt wertet Tests "Leben in Deutschland" und "Einbürgerungstest" bis zum Prüfungsdatum 19.11.2024 aus.
- Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland:
- Antragstellung erforderlich, ab 16 Jahren selbst möglich, unter 16 Jahren durch Eltern.
- Beratungsgespräch in der Behörde empfohlen.
- Antragsformulare bei zuständigen Einbürgerungsbehörden erhältlich.
- Zuständige Behörden:
- Ausländerbehörde der Stadt oder Gemeinde
- Jugendmigrationsdienste (JMD)
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
- Stadt- oder Kreisverwaltung
- Kosten:
- Einbürgerung: 255 Euro pro Person
- Minderjährige Kinder: 51 Euro (bei gemeinsamer Einbürgerung), 255 Euro (bei eigener Einbürgerung)
- Gebühren können reduziert oder in Raten gezahlt werden, wenn Einkommen niedrig oder mehrere Kinder eingebürgert werden.
- Anspruch auf Einbürgerung bei:
- Fünf Jahren gewöhnlichem und regelmäßigem Aufenthalt in Deutschland (drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen).
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit.
- Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands.
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder bestimmte Aufenthaltserlaubnisse.
- Unterhaltsfähigkeit ohne Sozialleistungen.
- Keine Verurteilung wegen Straftaten.
- Ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1).
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland, nachgewiesen durch den Einbürgerungstest.
- Ausnahmen und Erleichterungen bei den Voraussetzungen sind möglich.
- Ermessenseinsbürgerung möglich, wenn öffentliches Interesse besteht.
- Regelung für Kinder: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt.
- Einbürgerungstest:
- 33 Fragen, 60 Minuten Zeit, mindestens 17 richtige Antworten erforderlich.
- Themen: Demokratie, Geschichte, Gesellschaft, sowie spezifische Fragen zum Bundesland.
- Anmeldung bei Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
- Kosten für den Test: 25 Euro.
- Vorbereitung auf den Test:
- Fragenkatalog im Online-Testcenter interaktiv bearbeiten.
- Musterfragebogen und Gesamtfragenkatalog als PDF verfügbar.
- Bundesländer bieten teilweise Vorbereitungskurse an.
- Anerkennung von Nachweisen:
- Zertifikat Integrationskurs als Nachweis für Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung.