Heute ist der 18.04.2025
Datum: 18.04.2025 - Source 1 (https://www.lueneburgaktuell.de/artikel/dieselausbaggerentwendet/):
- **Dieseldiebstahl in Ahndorf**:
- Zeitraum: 30.01.2025 bis 04.02.2025
- Ort: Bagger auf einem Acker
- Entwendete Menge: Rund 100 Liter Dieselkraftstoff
- Vorhängeschloss aufgebrochen
- Hinweise an Polizei Lüneburg, Tel. 04131-607-2215
- **Alkohol am Steuer in Reppenstedt**:
- Datum: 04.02.2025, 09:45 Uhr
- Fahrer: 81 Jahre alt, aus Kirchgellersen
- Fahrzeug: Porsche Cayenne
- Atemalkoholtest: 1,81 Promille
- Blutentnahme durchgeführt, Führerschein beschlagnahmt
- **Diebstahl in Drogerie in Lüneburg**:
- Datum: 05.02.2025, 09:45 Uhr
- Täter: 27 Jahre alt
- Entwendete Ware: Sonnenbrille im Wert von knapp 20 Euro
- Täter wurde aufgehalten, Diebesgut zurückgegeben
- **Feuer in mobiler Toilette in Lüneburg**:
- Datum: 04.02.2025, 15:30 Uhr
- Ort: Ringstraße
- Unbekannte zündeten das Innere an
- Feuerwehr löschte das Feuer, Sitzfläche beschädigt
- Hinweise an Polizei Lüneburg, Tel. 04131-607-2215
- **Radfahrer-Kollision in Lüneburg**:
- Datum: 04.02.2025, 12:00 Uhr
- 16-jährige Radfahrerin kollidierte mit 44-jährigem Radfahrer
- Ort: Pfarrer-Kneip-Weg, Abbiegen auf Uelzener Straße
- 16-Jährige erlitt leichte Verletzungen
- **Zigarettenautomatendiebstahl in Schletau**:
- Zeitraum: 02.01.2025 bis 22.01.2025
- Ort: Grundstück an Hauswand
- Schadenshöhe: Einige tausend Euro
- Hinweise an Polizei Lüchow, Tel. 05841-122-0
- **Fahrraddiebstahl in Uelzen**:
- Datum: 04.02.2025, 04:30 Uhr
- Ort: Straße "Hohe Luft"
- Entwendetes Fahrrad: Wert von einigen hundert Euro
- Täter nutzte Winkelschleifer zum Durchtrennen des Kettenschlosses
- Hinweise an Polizei Uelzen, Tel. 0581-930-0
- **Einbruch in Doppelhaushälfte in Bienenbüttel**:
- Zeitraum: 31.01.2025 bis 04.02.2025
- Ort: Vierenbachsweg
- Zutritt durch Bohren in den Türrahmen
- Entwendete Gegenstände: Schuhe
- Weitere Ermittlungen laufen, Hinweise an Polizei Uelzen, Tel. 0581-930-0
Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/alkohol-am-steuer-fahrlaessig-oder-vorsaetzlich-221153.html):
- Betrunken fahren kann entweder als Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) oder als Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) strafbar sein.
- Diese Straftaten können vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden.
I.) Fahrlässigkeit
- Fahrlässigkeit bedeutet, die erforderliche Sorgfalt im Verkehr zu missachten.
- Fahrlässig handelt, wer Alkohol konsumiert hat und nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.
- Probleme entstehen oft durch Fehleinschätzungen bezüglich der Wirkung von Getränken und Restalkohol.
- Viele Verkehrsteilnehmer sind sich nicht bewusst, dass auch das Fahren mit E-Scootern unter Alkoholeinfluss verboten ist.
II.) Vorsatz
- Vorsätzliches Handeln erfordert, dass der Fahrer die Fahruntüchtigkeit kennt oder damit rechnet und trotzdem fährt.
III.) Auswirkungen auf die Rechtsfolgen
- Bei vorsätzlichen Taten sind die Strafen in der Regel schwerer (höhere Geldstrafen, längere Sperrfristen für die Fahrerlaubnis).
- Eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) ist bei Vorsatz-Taten schwieriger zu bestehen.
IV.) Gerichtliche Praxis zur Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz
- Das Gericht muss feststellen, ob der Angeklagte sich der Fahruntüchtigkeit bewusst war.
- In vielen Fällen kann keine ausreichende Gewissheit über Vorsatz erlangt werden.
- Bei hohen Promille-Werten neigen einige Gerichte dazu, Vorsatz anzunehmen, was jedoch umstritten ist.
V.) Tipps vom spezialisierten Verteidiger
- Bei einer polizeilichen Kontrolle nach Alkoholkonsum sollte man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
- Keine Angaben zu Alkoholmenge oder -art machen und keine Tests durchführen.
- Nach der Entlassung aus der Polizeidienststelle sollte ebenfalls geschwiegen werden.
- Kontakt zu einem Anwalt sollte schnellstmöglich gesucht werden, um rechtliche Schritte zu besprechen und Fehler zu vermeiden.
- Es sollte versucht werden, gegen die Annahme einer vorsätzlichen Tatbegehung vorzugehen.
VI.) Ergänzende Informationen
- Dr. Sven Hufnagel ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, spezialisiert auf die Verteidigung von Trunkenheitsfahrern.
Source 3 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/drogen-und-alkohol-im-verkehr-rechtliche-konsequenzen-und-strafandrohungen-232473.html):
- Drogen und Alkohol am Steuer sind häufige Ursachen für schwere Verkehrsunfälle in Deutschland.
- Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss dieser Substanzen ist gefährlich für die eigene Sicherheit und andere Verkehrsteilnehmer.
- Rechtliche Folgen bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten sind weitreichend und beinhalten strafrechtliche Konsequenzen sowie persönliche Einschnitte.
### Alkohol im Straßenverkehr
- **Alkoholverbot**: Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren.
- **Promillegrenzen**:
- **Ab 0,3 Promille**: Strafbarkeit bei auffälligem Fahrverhalten oder Unfall (relative Fahruntüchtigkeit).
- **Ab 0,5 Promille**: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg, einmonatiges Fahrverbot.
- **Ab 1,1 Promille**: Absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat, mögliche Freiheits- oder Geldstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg.
- Strafen bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen mit Personenschäden sind erheblich, oft Freiheitsstrafen ohne Bewährung.
### Drogen im Straßenverkehr
- Strenge Ahndung für Drogen am Steuer (illegale Drogen und bestimmte Medikamente).
- **Nachweis von Drogen**: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg, einmonatiges Fahrverbot.
- **Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit**: Straftat, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, Punkte im Fahreignungsregister.
### Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- Personen, die durch Alkohol- oder Drogenfahrten auffällig werden, müssen oft eine MPU bestehen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.
### Straftaten und Unfallflucht
- Bei Unfällen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verschärfen sich die rechtlichen Konsequenzen.
- Mögliche zusätzliche Delikte: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315c StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB).
- Fahrerflucht nach einem Unfall führt zu Freiheitsstrafen und langem Entzug der Fahrerlaubnis.
### Fazit
- Rechtliche Konsequenzen bei Alkohol- und Drogenfahrten in Deutschland sind erheblich.
- Strafen können Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Freiheitsstrafen umfassen.
- Eine kompetente rechtliche Beratung ist wichtig für die Verteidigungsstrategie und mögliche Strafmilderungen.