Vegesack

Heute ist der 12.04.2025

Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.nachrichten-heute.net/1319717-blaulicht-polizeibericht-bremen-nr-0076-widerstand-bei-festnahmen.html):
- Ort: Bremen-Vegesack/Mitte, OT Vegesack/Alstadt, Kirchheide/Domsheide
- Datum: 05.02.2025
- Zeit: 12:45 Uhr und 16:20 Uhr
- Zwei Personen leisteten Widerstand gegenüber Einsatzkräften
- Ein Polizist wurde leicht verletzt

**Ereignis um 12:45 Uhr:**
- Meldung über Mann, der mit Gullydeckel Fensterscheiben einschlagen wollte
- Einsatzkräfte trafen auf 39-jährigen Mann, der als Tatverdächtiger identifiziert wurde
- Mann reagierte zunächst nicht, wurde aggressiv und leistete Widerstand bei Festnahme
- Wurde zu Boden gebracht und sperrte sich weiterhin
- Gab an, Crack konsumiert zu haben
- Strafanzeige wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde gefertigt

**Ereignis um 16:20 Uhr:**
- Einsatzkräfte wurden wegen Körperverletzung zur Domsheide gerufen
- 23-Jähriger gab sich zunächst als Geschädigter aus
- Zeugen berichteten, dass er ein Pärchen beleidigt hatte und daraufhin von einem 26-Jährigen geschlagen wurde
- Wurde aggressiv, schrie und beleidigte Passanten während der Sachverhaltsaufnahme
- Versuchte zu flüchten, leistete Widerstand bei Festhaltung
- Wurde auf die Wache gebracht, Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurden gefertigt

- Weitere Ermittlungen in beiden Fällen dauern an
- Kontakt zur Pressestelle der Polizei Bremen: Bastian Demann, Telefon: 0421 362-12114

Source 2 (https://rechtsanwalt-scharrmann.de/widerstand-gegen-vollstreckungsbeamte/):
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist ein Straftatbestand nach § 114 StGB.
- Der Tatbestand wird streng verfolgt und sieht empfindliche Strafen vor, insbesondere bei körperlichen Übergriffen auf Polizeibeamte oder andere Amtsträger.
- Der § 114 StGB fokussiert auf tätliche Angriffe, die nicht unbedingt zu Verletzungen führen müssen.
- Beispiele für Widerstand:
- Nervöse Reaktion während einer Polizeikontrolle kann als Widerstand gewertet werden.
- Drücken gegen einen Beamten während einer Hausdurchsuchung kann als körperlicher Widerstand interpretiert werden.
- Strafen:
- Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
- Geldstrafe in weniger schweren Fällen, beginnend bei 90 Tagessätzen.
- Vorstrafe mit Eintragung ins Führungszeugnis bei Überschreitung der Mindeststrafe.
- Verteidigungsmöglichkeiten:
- Klärung, ob ein tätlicher Angriff vorlag.
- Berufung auf Notwehr oder Notstand, wenn unverhältnismäßige Gewalt durch Beamte angewendet wurde.
- Überprüfung der Rechtsgrundlage der Vollstreckungsmaßnahme.
- Schnelle rechtliche Unterstützung ist wichtig, um Rechte zu wahren und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
- Fachanwalt für Strafrecht mit 19 Jahren Erfahrung bietet individuelle Beratung und Verteidigung.
- Kontaktmöglichkeiten: Telefon 0201/310 460 0, E-Mail mail@rechtsanwalt-scharrmann.de.

Source 3 (https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/GesMat/WP17/S/StGB113WiderstandBundesreg.html):
- Datum des Artikels: 01.11.2011
- Gesetz: Strafrechtsänderungsgesetz 44
- Ziel: Erhöhung des Schutzes für Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte
- Anstieg von Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte: 30,74% zwischen 1999 und 2008 laut Polizeilicher Kriminalstatistik
- Geplante Änderungen:
- Erhöhung der Strafandrohung in § 113 Absatz 1 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)
- Anpassung der strafschärfenden Regelbeispiele in § 113 Absatz 2 StGB
- Bundesverfassungsgericht entschied, dass die weite Auslegung des Begriffs „Waffe“ in § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB gegen das Analogieverbot des Grundgesetzes verstößt
- Einbeziehung von Feuerwehrleuten und anderen Rettungskräften in den Anwendungsbereich der §§ 113 und 114 StGB
- Ergänzung des § 114 StGB um einen Absatz 3
- Änderung bei § 244 StGB: Fehlende Strafzumessungsregelung für minder schwere Fälle
- Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 305a Absatz 1 StGB über Kraftfahrzeuge der Polizei und Bundeswehr hinaus
- Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausweitung des Schutzes auf den Katastrophenschutz
- Stellungnahmen von verschiedenen juristischen Verbänden (Deutscher Anwaltverein, Deutscher Richterbund, Strafverteidigervereinigungen, Bundesrechtsanwaltskammer) zu den Entwürfen.

Ursprung:

Vegesack

Link: https://www.nachrichten-heute.net/1319717-blaulicht-polizeibericht-bremen-nr-0076-widerstand-bei-festnahmen.html

URL ohne Link:

https://www.nachrichten-heute.net/1319717-blaulicht-polizeibericht-bremen-nr-0076-widerstand-bei-festnahmen.html

Erstellt am: 2025-02-06 14:54:10

Autor:

Vegesack