Heute ist der 12.04.2025
Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.stern.de/politik/wahlkreise-schleswig-holstein-zur-bundestagswahl-2025-in-der-uebersicht-35437500.html):
- Bundestagswahl 2025 findet am 23. Februar statt.
- In Schleswig-Holstein gibt es 11 Wahlkreise:
1. Flensburg – Schleswig
2. Nordfriesland – Dithmarschen Nord
3. Steinburg – Dithmarschen Süd
4. Rendsburg-Eckernförde
5. Kiel
6. Plön – Neumünster
7. Pinneberg
8. Segeberg – Stormarn-Mitte
9. Ostholstein – Stormarn-Nord
10. Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd
11. Lübeck
- Bundestagswahlen finden normalerweise alle vier Jahre statt, die Wahl 2025 wurde jedoch vorgezogen.
- Grund für die Vorziehung: Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte im November 2024 das Ende der Ampelkoalition an und stellte am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage im Parlament.
- Deutschland hat insgesamt 299 Wahlkreise, die sich alle vier Jahre an die Bevölkerungsentwicklung und kommunale Gebietsänderungen anpassen.
- Wähler können ihren zuständigen Wahlkreis und Wahllokal auf der offiziellen Website des Bundestags ermitteln.
- Wahlomat zur Bundestagswahl 2025 bietet Entscheidungshilfe für Wähler.
- Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 werden am Wahlabend in einer Grafik angezeigt.
Source 2 (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/demokratie-gesellschaft/wahlen/Wahlen-in-SH/Bundestagswahl/documents/bundestagswahl_fachinhalt):
- **Wahltag**: Bundestagswahl am 23. Februar 2025, vorgezogene Neuwahlen aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Bundestags.
- **Wahlberechtigte**: Bürger wählen Abgeordnete ihres Bundeslandes; Bundestag hat 630 Abgeordnete (bisher mindestens 598, aktuell 736).
- **Wahlperiode**: Bundestag wird für vier Jahre gewählt, nach allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlgrundsätzen.
- **Hauptaufgaben des Bundestages**: Kontrolle der Bundesregierung, Erlass von Bundesgesetzen, Gestaltung des Bundeshaushaltes.
- **Wahlkreise**: Deutschland hat 299 Wahlkreise, 11 in Schleswig-Holstein, mit etwa gleich vielen Einwohnern.
- **Wahlausschüsse**:
- Landeswahlleiter von der Landesregierung berufen, arbeitet weisungsunabhängig.
- Bundeswahlleiterin für Deutschland, Landeswahlausschüsse entscheiden über die Zulassung von Parteien.
- Kreiswahlausschüsse lassen Kandidaten zu und stellen Wahlergebnisse fest.
- **Wahlberechtigung**: Mindestens 18 Jahre alt, deutscher Staatsbürger, seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in Deutschland; Deutsche im Ausland können unter bestimmten Umständen wählen.
- **Wählerverzeichnis**: Wahlbenachrichtigungen bis 2. Februar 2025, bei fehlender Benachrichtigung Kontakt zur Gemeindebehörde.
- **Stimmzettel**: Zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme); Erststimme für Wahlkreisabgeordnete, Zweitstimme für Parteienzusammensetzung.
- **5-Prozent-Sperrklausel**: Parteien müssen mindestens 5% der Zweitstimmen oder in drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten, um am Verhältnisausgleich teilzunehmen.
- **Wahlverfahren**:
- Urnenwahl zwischen 8:00 und 18:00 Uhr, Wahlbenachrichtigung und Ausweis erforderlich.
- Wahlkabine gewährleistet geheime Wahl, Fotografieren und Filmen verboten.
- **Wahlvorstände**: Bestehen aus sieben Personen, die Wahlorganisation im Wahllokal übernehmen; Ehrenamt, 21.000 Wahlhelfer in Schleswig-Holstein benötigt.
- **Briefwahl**: Antrag erforderlich, Unterlagen ab Anfang Februar 2025 verfügbar; Rücksendung bis 18:00 Uhr am Wahltag.
- **Hilfestellung**: Wahlberechtigte mit körperlichen Einschränkungen können Hilfe von Vertrauenspersonen in Anspruch nehmen.
- **Auszählung**: Nach Wahlende um 18:00 Uhr, vorläufige Ergebnisse in der Wahlnacht, endgültige Ergebnisse innerhalb einer Woche.
- **Einsprüche**: Innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl möglich, Entscheidung durch den neuen Bundestag, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich.
- **Konstituierende Sitzung**: Neugewählter Bundestag tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl zusammen.
Source 3 (https://www.bpb.de/themen/politisches-system/wahlen-in-deutschland/558538/wahlrecht-und-waehlbarkeit/):
- Der Grundsatz der Allgemeinheit ist wichtig für das aktive Wahlrecht.
- Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger.
- Wahlrecht ist beschränkt auf Personen, die vom Wahlergebnis betroffen sind (normalerweise Staatsbürger, die im Wahlgebiet wohnen).
- Wahlberechtigte müssen in der Lage sein, eine überlegte Entscheidung zu treffen.
- Ein bestimmtes Wahlalter wird festgelegt (mindestens 18 Jahre).
- Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2019 dürfen betreute Menschen in allen Angelegenheiten wählen.
- Personen in psychiatrischen Krankenhäusern oder schuldunfähige Personen sind ebenfalls wahlberechtigt.
- Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben.
- Wahlberechtigte werden im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks von der Kommunalverwaltung geführt.
- Vor der Wahl kann Einsicht in die Wählerverzeichnisse genommen werden, um deren Vollständigkeit zu überprüfen und Ergänzungen vorzunehmen.
- Für das passive Wahlrecht gelten ähnliche Regelungen: wählbar ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit hat, das 18. Lebensjahr vollendet hat und das Wahlrecht besitzt.