Friesland

Heute ist der 18.04.2025

Datum: 18.04.2025 - Source 1 (https://www.nwzonline.de/friesland/schnee-und-eis-stadt-varel-erinnert-an-streu-und-raeumpflicht_a_4,1,4004659546.html):
- In Varel sind sechs Streufahrzeuge im Einsatz, um stadteigene Wege zu sichern.
- Die Mitarbeiter des Stadtbetriebes Varel sind am Dienstag ab 4.30 Uhr unterwegs.
- Die Stadt fordert die Bürger auf, ihre Gehwege von Schnee und Eis zu befreien.
- Grundstückseigentümer müssen angrenzende Gehwege, Radwege, Fußgängerüberwege sowie Zu- und Abgänge der Bushaltestellen in einer Breite von einem Meter freihalten.
- Bei fehlendem ausgebauten Gehweg ist ein ein Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn freizuhalten.
- Die Reinigung der Gehwege muss morgens bis spätestens 8 Uhr erfolgen.
- Bei Schneeglätte und Glatteis müssen die Flächen zwischen 8 und 20 Uhr mit Sand oder anderen geeigneten Stoffen abgestumpft werden.
- Geräumter Schnee darf nicht verkehrsbehindernd gelagert werden.
- Schnee darf nicht dem Nachbarn zugekehrt oder auf Einlaufschächte der Kanalisation oder Hydranten gehäuft werden.

Source 2 (https://www.acv.de/ratgeber/verkehr-sicherheit/verkehrsrecht/raeum-und-streufahrzeuge-so-verhalten-sie-sich-richtig):
- Räumfahrzeuge sind früh morgens unterwegs, um Straßen von Schnee und Eis zu befreien.
- Fahrzeughalter sollten ihr Fahrzeug so parken, dass Räumfahrzeuge nicht behindert werden.
- Es sollte mindestens 3,5 Meter Platz auf der Fahrbahn bleiben.
- Fahrzeuge sollten möglichst weit rechts geparkt werden, um den Winterdiensten Raum zu geben.
- Bei Schäden am Fahrzeug durch den Winterdienst haftet dieser nur bei nachgewiesener Fahrlässigkeit.
- Wichtige Bereiche wie Einfahrten, Kreuzungen oder Wendeplätze dürfen nicht blockiert werden.
- Falsch abgestellte Fahrzeuge gelten gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 12 Abs. 3 StVO) als Behinderung.
- Fahrzeughalter tragen die Kosten für Abschleppmaßnahmen bei Behinderungen.
- Bußgelder für falsches Parken beginnen bei 20 Euro und können bis zu 100 Euro betragen.
- In schweren Fällen, wie der Blockierung von Rettungswegen, können Punkte in Flensburg verhängt werden.
- Tipp: Fahrzeuge im Winter möglichst auf privaten Stellflächen oder Parkplätzen parken.

Source 3 (https://attbau.de/winterdienst-gesetzliche-vorschriften/):
- Winterdienst umfasst Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Straßen und Gehwegen in den Wintermonaten.
- Dazu gehören Schneeräumung, Streuen von Salz oder Sand zur Verhinderung von Eisbildung und allgemeine Instandhaltung.
- Verantwortlichkeiten variieren: Private Grundstückseigentümer sind für ihr Grundstück zuständig, Unternehmen und Behörden für öffentliche Straßen und Parkplätze.
- Gesetzliche Vorschriften sind wichtig, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Haftungsansprüche zu regeln.
- Vorschriften legen fest, wie oft geräumt und gestreut werden muss, welche Materialien verwendet werden dürfen und welche Strafen bei Verstößen gelten.
- In Deutschland regelt das Straßengesetz den Winterdienst, das Grundstückseigentümer und Straßenbenutzer verpflichtet, Gehwege und Straßen von Schnee und Eis zu räumen.
- Grundstückseigentümer müssen regelmäßig Gehwege, Einfahrten und Parkplätze räumen und streuen.
- Verstöße gegen Winterdienstvorschriften können zu Geldstrafen oder strafrechtlichen Sanktionen führen.
- Tipps für ordnungsgemäßen Winterdienst:
- Erstellung eines Winterdienstplans
- Sicherstellung der richtigen Ausrüstung
- Kontinuierliche Überwachung der Wetterbedingungen
- Gründliche Durchführung der Schneeräumung und Streuung
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
- Bei Bedarf können professionelle Winterdienste in Anspruch genommen werden.
- Bei Beauftragung eines Winterdienstanbieters sollte ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden, der Leistungen, Kosten und Haftungsregelungen festhält.
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist entscheidend, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Ursprung:

Friesland

Link: https://www.nwzonline.de/friesland/schnee-und-eis-stadt-varel-erinnert-an-streu-und-raeumpflicht_a_4,1,4004659546.html

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Erstellt am: 2025-02-11 12:21:10

Autor:

Friesland