Friesland

Heute ist der 17.04.2025

Datum: 17.04.2025 - Source 1 (https://www.nwzonline.de/friesland/verdacht-auf-cannabis-konsum-polizei-varel-zieht-autofahrerin-aus-bockhorn-aus-dem-verkehr_a_4,1,4057359729.html):
- 22-jährige Autofahrerin aus Bockhorn wurde von der Polizei Varel kontrolliert.
- Kontrolle fand am späten Samstagabend statt.
- Autofahrerin fuhr mit einem VW Golf auf der Mühlenteichstraße.
- Verdacht auf Cannabiskonsum am Vorabend wurde geäußert.
- Ein Urindrogenvortest bestätigte den Verdacht.
- Die Autofahrerin musste eine Blutprobe abgeben.
- Ihr Wagen musste stehen gelassen werden.
- Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde gegen sie eingeleitet.

Source 2 (https://www.hanf-magazin.com/recht/rechtslage-deutschland/gerichtsurteil-cannabispatient-wegen-thc-am-steuer-freigesprochen/):
- Oberlandesgericht Zweibrücken spricht Cannabispatienten frei, der wegen THC am Steuer angeklagt war.
- Der Patient erhielt eine Ordnungswidrigkeit von 1000,00 € und ein Monat Fahrverbot.
- Er konsumiert therapeutische Cannabinoide (max. 1 Gramm Hanfblüten täglich) wegen Depressionen, posttraumatischer Belastungsstörung und Schlafstörungen.
- Laut ärztlichem Attest hat dieser THC-Konsum keine negativen Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit.
- Der letzte Konsum lag drei Stunden vor dem Drogentest.
- Wissenschaftliche Studien unterstützen, dass dieser Zeitraum für sicheres Fahren ausreichend ist.
- Aktuelle THC-Grenzwerte in Deutschland (3,5 ng/ml Blutserum) sind im Vergleich zu anderen Ländern niedrig.
- Das Oberlandesgericht bestätigte den Freispruch und berief sich auf § 24 Abs. 2 S. 3 StVG, der Strafen für medizinischen Cannabiskonsum zur Linderung von Erkrankungen ausschließt.
- Richter betonten, dass der Patient verantwortungsbewusst gehandelt hat.
- Bei Nachweis von psychoaktiven Substanzen am Steuer können § 315 und § 316 StGB relevant sein.
- Berauschtes Fahren kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.
- Erstmaliges Überschreiten der THC-Grenzwerte wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, nicht zwingend mit MPU verbunden.
- Bei rechtlichen Problemen wegen Cannabiskonsum am Steuer wird empfohlen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Source 3 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/sechstes-gesetz-zur-aenderung-des-strassenverkehrsgesetzes-verkuendet.html):
- Bundestag beschließt am 6. Juni 2024 Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.
- Bundesrat billigt das Gesetz am 5. Juli 2024.
- Einführung eines gesetzlichen THC-Grenzwerts von 3,5 ng/ml Blutserum im Straßenverkehr.
- Absolutes Cannabisverbot am Steuer für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren.
- Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Cannabiskonsumenten.
- Gesetz wird am 21. August 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.
- Neue Regelungen treten am 22. August 2024 in Kraft.
- Umsetzung der Empfehlungen einer interdisziplinären Expertenarbeitsgruppe aus März 2024.
- Konsumcannabisgesetz trat am 1. April 2024 in Kraft; §44 sieht unabhängige Expertengruppe vor.
- Vorher gab es keinen gesetzlichen THC-Grenzwert, nur einen analytischen Nachweisgrenzwert von 1 ng/ml THC.
- Experten betrachten den neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml als konservativen Ansatz, vergleichbar mit 0,2 Promille Blutalkoholkonzentration.
- Bei Erreichen des THC-Grenzwerts besteht potenziell ein verkehrssicherheitsrelevantes Risiko.
- Gesetzesänderungen sollen Rechtssicherheit und Klarheit schaffen, insbesondere für Fahranfänger und junge Fahrer.
- BMDV startet Kampagne „don’t drive high“ zur Trennung von Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme.

Ursprung:

Friesland

Link: https://www.nwzonline.de/friesland/verdacht-auf-cannabis-konsum-polizei-varel-zieht-autofahrerin-aus-bockhorn-aus-dem-verkehr_a_4,1,4057359729.html

URL ohne Link:

https://www.nwzonline.de/friesland/verdacht-auf-cannabis-konsum-polizei-varel-zieht-autofahrerin-aus-bockhorn-aus-dem-verkehr_a_4,1,4057359729.html

Erstellt am: 2025-02-16 13:10:36

Autor:

Friesland