Heute ist der 12.04.2025
Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Spionagedrohnen-Polizei-ist-machtlos,drohnen438.html):
- Im Januar 2025 wurden mutmaßliche Spionagedrohnen über Schleswig-Holstein gesichtet, einschließlich über dem Bundeswehrstandort Schwesing.
- Schwesing ist ein Ausbildungsstandort für ukrainische Soldaten am Flugabwehr-System "Patriot".
- Die Landespolizei hat in solchen Fällen begrenzte Handlungsmöglichkeiten.
- Das Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaft Flensburg ermitteln.
- Mehrfach wurden Drohnen am Luftwaffenstützpunkt Schwesing gesichtet.
- Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Torsten Jäger, äußerte, dass die Polizei nicht ausreichend auf Drohnen-Spionage vorbereitet sei.
- Bei Sichtung einer feindlichen Drohne kann die Polizei nur ein Lagezentrum informieren; ein Abschuss oder das Einsetzen von Fangnetzen ist nicht möglich.
- Ein Gesetzentwurf, der der Bundeswehr die Abwehr von Drohnen über Militäranlagen erlauben sollte, wurde nicht verabschiedet.
- Ein Augenzeuge berichtete von einer mutmaßlichen Drohne und informierte die Polizei, die erst nach 50 Minuten eintraf.
- Die Polizei bestätigte den Einsatz, bestritt jedoch den angegebenen Zeitablauf.
- Ingo Seebach, Geschäftsführer eines Drohnen-Abwehrunternehmens, erklärte, dass moderne Drohnen schwer zu stören seien.
- Das Ausbildungszentrum in Schwesing ist der einzige deutsche Standort für das Patriot-System, das für den Schutz des NATO-Luftraums wichtig ist.
- Weitere Detektions- und Störsysteme wurden am Standort installiert, um Drohnen-Angriffe zu verhindern.
Source 2 (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/drohnen-spionage-husum-100.html):
- Im Januar 2025 wurden über einem Luftwaffenstützpunkt in Schwesing, Schleswig-Holstein, Drohnen gesichtet.
- Die Drohnen waren hochspezialisiert und unbekannter Herkunft.
- Das Verteidigungsministerium ermittelt wegen des Verdachts der Spionage.
- Zwischen dem 9. und 29. Januar gab es sechs Sicherheitsvorkommnisse mit professionellen Drohnen.
- Eine Sprecherin des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr bestätigte die Sichtungen.
- Die Drohnen konnten nicht abgewehrt werden; Störsender und andere Geräte waren wirkungslos.
- Es wird vermutet, dass die Drohnen von Schiffen in der Nord- oder Ostsee gestartet wurden.
- Feldjäger, Polizei und der Militärische Abschirmdienst (MAD) sind in die Ermittlungen involviert.
- Zusätzliche Detektions- und Störsysteme wurden an den Standort verlegt.
- Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gab es vermehrt Drohnensichtungen über Bundeswehrstandorten.
- Im August 2024 wurden Drohnen über einem Industriegebiet in Brunsbüttel und an anderen sensiblen Standorten gesichtet.
- Bundesinnenministerin Faeser warnte vor Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage.
- Die Bundeswehr darf Drohnen bislang nur in Ausnahmefällen abschießen.
- Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes eingebracht, um das Abschießen illegal fliegender Drohnen zu ermöglichen.
- Unklar, ob der Gesetzentwurf vor der Bundestagswahl eine Mehrheit findet.
Source 3 (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundeswehr-drohnen-108.html):
- Zunahme von Drohnenflügen über Bundeswehr-Standorten und kritischer Infrastruktur in Deutschland.
- Änderungen am Luftsicherheitsgesetz sollen den Abschuss von Drohnen erlauben.
- Bundestagszustimmung zu den Änderungen ist ungewiss.
- Drohnen werden über Chemieparks und militärischen Einrichtungen gesichtet, potenziell für Spionage oder Sabotage.
- Bisher durfte die Bundeswehr Drohnen nur in Ausnahmefällen abschießen.
- Bundeskabinett billigte Vorschlag zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes.
- Geplante Änderung erlaubt Anwendung von Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge.
- Derzeit dürfen Luftfahrzeuge nur abgedrängt, zur Landung gezwungen oder mit Warnschüssen behandelt werden.
- Abschuss von Drohnen soll nur bei Gefahr für Menschenleben oder kritischer Infrastruktur zulässig sein.
- Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont die Gefahren von Drohnen seit dem Ukraine-Krieg.
- Polizei hat ihre Fähigkeiten zur Drohnenabwehr verstärkt, erfolgreiche Einsätze während der Fußball-Europameisterschaft.
- Einsatz von Waffengewalt darf Menschen nicht gefährden, insbesondere nicht in bewohnten Gebieten.
- Bundeswehr hat rund 1.000 Liegenschaften, kann nicht überall Drohnenabwehrmittel bereitstellen.
- Alarmrotten der Luftwaffe als Option für Eingriffe, Kampfjets müssen innerhalb von 15 Minuten starten.
- Vorschläge zur Gesetzesänderung werden von SPD und Grünen in den Bundestag eingebracht.
- Ungewissheit über Verabschiedung der Gesetzesänderung, da SPD und Grüne keine Mehrheit im Parlament haben.
- CDU und CSU äußern verfassungsrechtliche Bedenken und kritisieren das Vorhaben als "Symbolgesetzgebung".