Heute ist der 15.04.2025
Datum: 15.04.2025 - Source 1 (https://www.nwzonline.de/wesermarsch/bundestagswahl-im-wahlkreis-28-unsicherheiten-bei-direktmandaten-und-listenplaetzen-in-delmenhorst-wesermarsch-und-oldenburg-land_a_4,1,4104162116.html):
- Im Wahlkreis 28 (Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land) bewerben sich sechs Männer und eine Frau als Direktkandidaten für die Bundestagswahl.
- Die Wahl findet am Sonntag statt.
- Eine Wahlrechtsreform garantiert dem Gewinner des Direktmandats keinen automatischen Sitz im Bundestag mehr.
- Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch das Zweitstimmenergebnis zustehen, gehen die Direktkandidaten mit den schlechtesten Ergebnissen leer aus.
- Ziel der Reform ist es, die Größe des Bundestags auf maximal 630 Sitze zu beschränken.
- Die Wahrscheinlichkeit für ein nicht erfolgreiches Direktmandat im Wahlkreis 28 liegt bei 30 Prozent.
- In den Nachbarlandkreisen sind die Wahrscheinlichkeiten geringer: Wahlkreis 32 (Cloppenburg-Vechta) bei 0 Prozent, Wahlkreis 27 (Oldenburg-Ammerland) bei 19 Prozent.
- Direktkandidaten, die das Mandat nicht gewinnen, können über die Landesliste in den Bundestag einziehen, jedoch gibt es im Wahlkreis 28 nur wenige sichere Listenplätze.
- Bastian Ernst (CDU) ist auf Platz 25, Hamza Atilgan (SPD) auf Platz 31 – beide haben keine Aussicht auf einen Einzug über die Liste.
- Christina-Joahnne Schröder (Grüne) hat auf Platz 9 der Landesliste eine geringe Chance.
- Kay Kanstein (AfD) ist auf Listenplatz 24 und chancenlos.
- Christian Dürr (FDP) ist auf Platz 1 der Landesliste und könnte einziehen, wenn die FDP die 5-Prozent-Hürde überschreitet.
- Die Linke und die Partei Bündnis Deutschland haben keine Kandidaten auf der Landesliste.
- Carsten Jesußek (Freie Wähler) ist auf Platz 1 der Landesliste, hat aber ebenfalls keine Aussicht auf einen Einzug.
- Die Präsenz des Wahlkreises 28 im nächsten Bundestag könnte von drei Abgeordneten auf einen oder sogar keinen Vertreter sinken.
- Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass erneut drei Abgeordnete den Wahlkreis vertreten, abhängig von den Wahlergebnissen.
Source 2 (https://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlrecht-inhalt-975000):
- Im Juni 2023 trat ein neues Wahlrecht in Kraft (20/5370, 20/6015, Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 147).
- Das neue Wahlrecht behält den Grundcharakter der Verhältniswahl bei.
- Ziel der Reform: Verkleinerung des Deutschen Bundestages und Vorhersehbarkeit seiner Größe.
- Gesetzliche Regelgröße des Bundestages wurde auf 630 Abgeordnete beschränkt (zuvor 598, tatsächlich 736 nach der Wahl des 20. Bundestages).
- Anzahl der Wahlkreise bleibt bei 299.
- Wähler können weiterhin zwei Stimmen abgeben: Erststimme für einen Wahlkreisbewerber und Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
- Die proportionale Zusammensetzung des Bundestages basiert ausschließlich auf den Zweitstimmen.
- Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen.
- Oberverteilung: Bestimmung der Sitze einer Partei bundesweit nach Zweitstimmenanteil.
- Unterverteilung: Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien basierend auf den Zweitstimmen in den einzelnen Bundesländern.
- Sitze werden zunächst an Wahlkreisbewerber mit relativer Mehrheit der Erststimmen vergeben.
- Wahlkreisgewinner benötigen ausreichende Zweitstimmen für die Landesliste, um einen Sitz zu erhalten.
- Parteiunabhängige Wahlkreisbewerber erhalten einen Sitz direkt durch relative Mehrheit der Erststimmen.
- Fünf-Prozent-Hürde: Nur Parteien mit mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen nehmen an der Sitzverteilung teil.
- Für nationale Minderheiten gilt die Sperrklausel nicht.
- Grundmandatsklausel wurde mit der Reform 2023 abgeschafft.
- BVerfG-Urteil vom 30. Juli 2024: Wahlrechtsreform im Wesentlichen gebilligt, aber Fünf-Prozent-Sperrklausel als verfassungswidrig erklärt.
- BVerfG sieht die Notwendigkeit, Parteien, die mit anderen eine Fraktion bilden, nicht von der Sitzverteilung auszuschließen.
- Gesetzgeber muss Verfassungsverstoß beseitigen, hat verschiedene Abhilfemöglichkeiten.
- Vorläufige Weitergeltung der Sperrklausel bis zur nächsten Bundestagswahl, mit Modifikation: Parteien mit weniger als fünf Prozent werden nur ausgeschlossen, wenn sie in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten.
Source 3 (https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/520271/faq-wahlrechtsreform-zur-verkleinerung-des-bundestages/):
- Der Bundestag hat aktuell 733 Sitze und ist das größte frei gewählte Parlament weltweit.
- Die gesetzlich angestrebte Größe von 598 Sitzen wurde in der Vergangenheit überschritten.
- Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme erhält, als ihr über die Zweitstimme zustehen.
- Bis zur Wahlrechtsreform 2023 zogen Wahlkreisgewinner automatisch in den Bundestag ein.
- 2005 gab es 16 Überhangmandate, 2009 waren es 24.
- 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht das damalige Wahlrecht für verfassungswidrig.
- 2013 wurde das Wahlrecht reformiert, Überhangmandate blieben, wurden aber durch Ausgleichsmandate ausgeglichen.
- Bei der Wahl 2017 stieg die Anzahl der Abgeordneten erstmals über 700.
- Die Reform von 2020 sollte den Bundestag verkleinern, führte jedoch zu 736 Sitzen bei der Wahl 2021.
- Die Reform von 2020 wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß erklärt.
- Hohe Kosten und steigender Abstimmungsaufwand sind Probleme eines großen Bundestags.
- Die Ampelkoalition (SPD, GRÜNE, FDP) plant, die Anzahl der Abgeordneten auf 630 zu reduzieren.
- Die Reform von 2023 sieht vor, dass Parteien nur noch Sitze entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis erhalten.
- Überhangmandate und Ausgleichsmandate sollen wegfallen.
- Die Grundmandatsklausel wurde zunächst gestrichen, aber vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
- Die Reform soll sicherstellen, dass Wahlkreise weiterhin durch Abgeordnete vertreten sind.
- Kritiker befürchten, dass bestimmte Wahlkreise nicht mehr vertreten sein könnten.
- Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Reform von 2023 teilweise für verfassungswidrig.
- Die Grundmandatsklausel bleibt bis zu einer Neuregelung in Kraft.
- Die nächste Bundestagswahl findet im Februar 2025 nach dem neuen Wahlrecht, aber mit geltender Grundmandatsklausel statt.