Heute ist der 9.04.2025
Datum: 9.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Mehr-als-450-Verfahren-Erneuter-Haftbefehl-gegen-48-jaehrige-Frau,aktuelloldenburg18112.html):
- Eine 48-jährige Frau aus Nordenham (Landkreis Wesermarsch) wurde am Dienstag in Haft genommen.
- Ihr werden seit 2023 mehrere Straftaten vorgeworfen, darunter Beleidigung, üble Nachrede und Nachstellung.
- Die Frau soll Hunderte E-Mails an Justiz- und Polizeibehörden, Kommunen, Firmen und Privatpersonen verschickt haben.
- Dies führte zu mehr als 450 Verfahren gegen sie.
- Das Amtsgericht Nordenham verurteilte die Frau in den Jahren 2023 und 2024.
- Trotz der Urteile änderte die Frau ihr Verhalten nicht und kontaktierte seit Ende 2024 einige betroffene Personen an ihren Privatanschriften.
- Aufgrund der Wiederholungsgefahr erließ das Amtsgericht Nordenham einen Haftbefehl gegen sie.
Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtliche-schritte-gegen-rufschaedigung-wie-sie-sich-gegen-beleidigung-verleumdung-und-ueble-nachrede-wehren-238241.html):
- Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachreden können rechtliche Folgen haben.
- Viele Menschen wissen nicht, wie sie in solchen Situationen reagieren sollen.
- Unterschiede zwischen den Begriffen:
- Beleidigung (§ 185 StGB): Missachtung oder Geringschätzung einer Person durch Worte, Gesten oder schriftliche Äußerungen.
- Üble Nachrede (§ 186 StGB): Behaupten oder Verbreiten von Tatsachen, die den Ruf einer Person schädigen, ohne dass die Unwahrheit bewiesen werden muss.
- Verleumdung (§ 187 StGB): Verbreitung einer falschen Tatsache über eine Person, obwohl der Täter weiß, dass die Aussage unwahr ist.
- Schritte, die Opfer unternehmen können:
- Beweise sichern: Screenshots, Zeugenaussagen oder andere Beweismittel sammeln.
- Strafantrag stellen: Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat.
- Rechtlich beraten lassen: Unterstützung durch einen Anwalt suchen.
- Praktische Tipps gegen Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung:
- Direktes Gespräch: Klärendes Gespräch zur Entschärfung der Situation.
- Unterlassungserklärung: Forderung an den Täter, beleidigende oder verleumderische Aussagen zu unterlassen.
- Zivilrechtliche Schritte: Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen.
- Weit verbreitete Missverständnisse:
- Meinungsfreiheit schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen, wenn die Würde einer Person verletzt wird.
- Anonymität im Internet schützt Täter nicht vor rechtlichen Konsequenzen.
- Erfolgschancen bei rechtlichen Schritten:
- Beleidigung: Höhere Erfolgschancen bei öffentlichen oder dokumentierten Äußerungen.
- Üble Nachrede: Bessere Erfolgsaussichten bei klar widerlegbaren Tatsachen und nachweisbarer Verbreitung.
- Verleumdung: Beste Erfolgsaussichten bei nachgewiesener bewusster Verbreitung falscher Tatsachen.
- Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachreden sind schwerwiegende Straftaten, die nicht unbeantwortet bleiben sollten.
Source 3 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/verleumdung):
- Eine einstweilige Verfügung kann als Sofortschutz gegen Verunglimpfungen und ehrverletzende Äußerungen beantragt werden.
- Der Antrag ist beim zuständigen Gericht zu stellen.
- Empfehlenswert bei drohenden großen finanziellen Schäden durch andauernde Verleumdung.
- Gerichtsprozesse dauern in der Regel lange, daher kann die Verfügung die Verleumdung schnell unterbinden.
- Vor einer Anzeige bei der Strafvollstreckungsbehörde (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) sollte die Verleumdung sicher nachgewiesen werden.
- Anzeige und Strafantrag müssen innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Verleumdung und der verantwortlichen Person erfolgen.
- Bei nachgewiesener Verleumdung besteht ein Unterlassungsanspruch.
- Der Unterlassungsanspruch kann gerichtlich im Rahmen einer zivilrechtlichen Verleumdungsklage durchgesetzt werden.
- Ziel ist es, zukünftige Wiederholungsfälle zu verhindern.
- Im Rahmen der Klage können zusätzlich Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert werden.