Lüchow-Dannenberg

Heute ist der 15.04.2025

Datum: 15.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Prozess-Landkreismitarbeiter-soll-Aufenthaltstitel-verkauft-haben,korruption254.html):
- Ein Sachbearbeiter der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg und ein Mitangeklagter stehen wegen Bestechlichkeit und Bestechung vor Gericht in Lüneburg.
- Angeklagte sind 31 und 32 Jahre alt.
- Ihnen werden 17 Taten vorgeworfen, durch die sie laut Anklage 35.000 Euro eingenommen haben.
- Der Prozess begann am 24. Februar 2025.
- Der 31-Jährige soll unrechtmäßig Bescheinigungen ausgestellt oder den zuständigen Sachbearbeitern verschwiegen haben, dass kein Anspruch auf Aufenthaltstitel bestand.
- In sechs Fällen sollen die Angeklagten jeweils mehrere Tausend Euro angenommen haben.
- Der 31-Jährige arbeitete als Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde des Landkreises.
- Der 32-Jährige wird wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall angeklagt, der 31-Jährige wegen Bestechung in einem besonders schweren Fall.
- Der 31-Jährige soll sich um die Zahlungen gekümmert haben.
- Beide Angeklagten äußerten sich am ersten Verhandlungstag nicht, der 32-Jährige kündigte jedoch Einlassungen für den nächsten Sitzungstag am 3. März an.
- Beide lehnten im Vorfeld einen angebotenen Strafrahmen ab (31-Jähriger: vier bis viereinhalb Jahre Haft; 32-Jähriger: bis zu dreieinhalb Jahre).
- Zwei Zeugen sagten am ersten Verhandlungstag aus.
- Erste Verdachtsmomente gegen den Kreisangestellten kamen Ende 2022 auf, als Antragsteller sich beschwerten, dass ihre Unterlagen trotz Geldzahlungen nicht fertig waren.
- Im Mai 2023 durchsuchten Ermittler Büros und Wohnungen.
- Vor drei Jahren wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen der Angeklagten eingereicht, die von der Kreisverwaltung zurückgewiesen wurde.
- Die Beschwerde bezog sich nicht auf Geldzahlungen, sondern auf den Vorwurf, Einbürgerungsprozesse zu verzögern.
- Die Kreisverwaltung äußerte sich nicht zu den Bestechungsvorwürfen aufgrund des laufenden Verfahrens.
- Neun Verhandlungstermine sind bis einschließlich 8. Mai angesetzt.
- Im Fokus der Ermittlungen stehen insgesamt acht Verdächtige in Bezug auf Aufenthaltserlaubnisse gegen Geld.

Source 2 (https://www.rnd.de/panorama/sachbearbeiter-in-lueneburg-soll-17-aufenthaltstitel-verkauft-haben-P2RBR2EYYVORREVSUTQXD6LAMQ.html):
- Ein Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird beschuldigt, Aufenthaltstitel gegen Geld verkauft zu haben.
- Der 31-Jährige soll in 17 Fällen insgesamt 35.000 Euro eingenommen haben.
- Er wird beschuldigt, unrechtmäßig Bescheinigungen ausgestellt oder den zuständigen Sachbearbeitern verschwiegen zu haben, dass kein Anspruch auf die Titel bestand.
- Ein 32-jähriger Helfer wird ebenfalls angeklagt, der die Kontakte zu den Antragstellern vermittelt haben soll.
- Der Vorwurf gegen den 31-Jährigen lautet auf Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall, gegen den Helfer auf Bestechung in einem besonders schweren Fall.
- Beide Angeklagten äußerten sich am ersten Verhandlungstag nicht.
- Der Helfer kündigte an, am nächsten Sitzungstag (3. März) auszusagen.
- Beide lehnten die angebotenen Strafrahmen ab: vier bis viereinhalb Jahre für den 31-Jährigen und zwei Jahre, neun Monate bis dreieinhalb Jahre für den Helfer.
- Der Helfer befindet sich in Untersuchungshaft und wurde in einem anderen Verfahren wegen gemeinschaftlich begangenem erpresserischen Menschenraub zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, hat jedoch Revision eingelegt.
- Zwei Zeugen berichteten, dass Antragsteller sich bei der Behörde beschwerten, weil ihre Unterlagen trotz geleisteter Zahlungen nicht fertig waren.
- Neun Verhandlungstermine sind bis einschließlich 8. Mai angesetzt.

Source 3 (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/korruptionspraevention-in-der-oeffentlichen-verwaltung_144_626268.html):
- Nach Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 3 Abs. 2 des Tarifvertrags im öffentlichen Dienst (TVöD) gilt ein generelles Verbot, Vergünstigungen anzunehmen.
- Vergünstigungen umfassen auch kleinere Aufmerksamkeiten, wie Geschenke zu Weihnachten.
- Ein unbestechlicher öffentlicher Dienst ist wichtig für das Vertrauen in die Verwaltung.
- Korruption führt zu einem Verlust an Vertrauen in staatliche Institutionen.
- Compliance ist für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung, um ein gutes Vorbild zu sein.
- Nach § 331 Abs. 1 StGB können Amtsträger mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wenn sie Vorteile annehmen.
- Die Annahme von Vorteilen ist nicht strafbar, wenn die zuständige Behörde dies genehmigt.
- Bestechlichkeit wird nach § 332 Abs. 1 StGB bestraft, wenn Beamte ihre Dienstpflichten verletzen.
- Personen, die Vorteile anbieten, können nach § 333 StGB bestraft werden.
- Taten nach § 332 und § 334 StGB können in schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
- Nach TVöD § 3 Abs. 2 dürfen Beschäftigte keine Belohnungen, Geschenke oder Vergünstigungen annehmen, es sei denn, der Arbeitgeber stimmt zu.
- Das Verbot gilt auch für Aufmerksamkeiten wie Werbeartikel.
- Der Begriff „Begünstigung“ ist nicht wertmäßig begrenzt und umfasst auch Einladungen zu Veranstaltungen.
- Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie gegen das Verbot der Annahme von Vorteilen verstoßen (§ 77 BBG).
- Nach § 71 BBG dürfen Beamte auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses keine Vorteile annehmen.
- Bei Verstößen müssen Beamte das Erlangte herausgeben.
- Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils (§ 41 BGB).
- Eine unerlaubte Zuwendung ist jede freiwillige, unentgeltliche Zuwendung mit Vermögenswert.
- Provisionen sind Entgelte für die Vermittlung oder den Abschluss von Verträgen.
- Sonstige Vergünstigungen umfassen z.B. günstige Darlehen, Bewirtungen und kostenlose Dienstleistungen.
- Innenrevision im öffentlichen Dienst dient der Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und der Wirtschaftlichkeit.
- Korruptionsprävention erfordert Maßnahmen wie das „Mehr-Augen-Prinzip“ und die Bestellung von Ansprechpersonen.
- Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Ursprung:

Lüchow-Dannenberg

Link: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Prozess-Landkreismitarbeiter-soll-Aufenthaltstitel-verkauft-haben,korruption254.html

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https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Prozess-Landkreismitarbeiter-soll-Aufenthaltstitel-verkauft-haben,korruption254.html

Erstellt am: 2025-02-24 23:06:44

Autor:

Lüchow-Dannenberg