Heute ist der 16.04.2025
Datum: 16.04.2025 - Source 1 (https://www.nwzonline.de/friesland/unfaelle-in-friesland-betrunken-gegen-hauswand-baum-und-strommast-was-berauschten-autofahrern-droht_a_4,1,4154575272.html):
- Am Wochenende verunglückten in Friesland mehrere angetrunkene Autofahrer.
- Unfälle führten zu leichten Verletzungen, Sachschäden und erhöhtem Einsatz von Rettungskräften.
- Eine 19-jährige Jeveranerin fuhr in Schortens gegen einen Verkehrsmast, Atemalkoholtest: 1,35 Promille.
- Eine 23-Jährige fuhr in Varel gegen eine Hauswand, Atemalkoholtest: 1,24 Promille.
- Ein 51-Jähriger kam auf der B437 zwischen Bockhorn und Neuenburg von der Straße ab, prallte gegen einen Baum und blieb auf dem Dach liegen, Atemalkoholtest: 1,13 Promille.
- Konsequenzen für alkoholisiertes Fahren:
- Ab 0,3 Promille: 3 Punkte im Fahreignungsregister, Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe.
- Ab 0,5 Promille: Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro, 2 Punkte, 1-3 Monate Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, mögliche Straftat, längerer Führerscheinentzug.
- Regeln gelten nicht für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren (0,00-Promille-Regelung).
- Polizeiinspektion Friesland berichtete von einem Anstieg der Trunkenheitsfahrten:
- 2023: 72 Fälle (plus 18 im Vergleich zu 2022).
- 56 Fälle bei Verkehrsüberwachung, 16 bei Verkehrsunfällen.
- Im Polizeikommissariat Jever: 34 folgenlose Trunkenheitsfahrten (2022: 25), 19 an Verkehrsunfällen beteiligt (2022: 22).
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden, ist aber nicht zwingend.
- Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt Unfallopfer, auch bei Alkohol- oder Drogenkonsum des Fahrers.
- Fahrer kann von der Versicherung bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden.
- Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden normalerweise, aber nicht bei grober Fahrlässigkeit durch Alkoholisierung.
- Ab 1,1 Promille kann die Kürzungsquote der Versicherung bis zu 100 Prozent betragen.
Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/trunkenheitsfahrten-im-ausland-und-ihre-rechtlichen-folgen-in-deutschland_120839.html):
- Deutsche sind häufig mit dem Kfz beruflich und urlaubsbedingt unterwegs.
- Bei Alkohol am Steuer im Ausland gelten spezifische rechtliche Folgen für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis.
- Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland gilt grundsätzlich nur für das dortige Hoheitsgebiet.
- Alkohol am Steuer im Ausland führt nicht zu Punkten in Flensburg und es gibt keine Eintragung im Fahrerlaubnisregister (FAER).
- Ein Entzug der Fahrerlaubnis durch bloßes Erreichen von acht Punkten ist ausgeschlossen.
- Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde kann jedoch einen „Idiotentest“ (MPU) anordnen, wenn die Auslandstat deutschen Standards entspricht.
- Das rechtskräftige ausländische Strafurteil bindet die deutsche Fahrerlaubnisbehörde nicht hinsichtlich der Atemalkoholkonzentration (AAK).
- Im Ausland häufig kein Blutalkoholtest, sondern ungenauer Atemalkoholtest, was Verteidigungsansätze bietet.
- Eine strafrechtliche Verurteilung im Ausland hindert nicht an einer weiteren Verurteilung in Deutschland für dieselbe Tat.
- Doppelbestrafung in Deutschland wird durch das Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ) und das EU-Übereinkommen über das Verbot doppelter Strafverfolgung verhindert, wenn ein ordentliches Gerichtsurteil vorliegt.
- Ausländische Verwaltungsentscheidungen führen nicht zur Vermeidung doppelter Bestrafung in Deutschland.
- Vollstreckung ausländischer Strafgerichtsentscheidungen in Deutschland hat hohe praktische Bedeutung.
- Ausländische Behörden können die Übernahme der Vollstreckung von Urteilen in Deutschland beantragen.
- § 49 des Internationalen Rechtshilfegesetzes in Strafsachen (IRG) regelt die Vollstreckung.
- Deutsche Behörden müssen verfahrensrechtliche Mindeststandards einhalten, um dem Vollstreckungsverlangen nachzukommen.
- Verurteilungen in Abwesenheit sind kein Vollstreckungshindernis, erfordern jedoch gerichtliche Überprüfung.
- Trunkenheitsfahrten im Ausland können auch in Deutschland rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Source 3 (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-auto/):
- Alkohol am Steuer gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und den Führerschein.
- Promillegrenzen für Autofahrer:
- 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
- 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit.
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, bei erstmaligem Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
- Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.
- Atem-Alkoholtest: Wert wird in Milligramm pro Liter angegeben, um Promille zu berechnen, wird der Wert verdoppelt.
- Verweigerung des Atemtests führt zu Blutentnahme zur Feststellung der BAK.
- Geldbußen und Punkte im Fahreignungsregister bei Verstößen:
- 0,0 Promille: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt.
- 0,5 Promille: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Bei wiederholten Verstößen oder schweren Unfällen können Freiheitsstrafen verhängt werden.
- Führerscheinentzug und Sperrfristen sind üblich bei Verstößen.
- MPU erforderlich bei 1,6 Promille oder bei 1,1 bis 1,59 Promille ohne Ausfallerscheinungen.
- Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei Unfällen unter Alkoholeinfluss, kann aber bis zu 5000 Euro zurückfordern.
- Vollkaskoversicherung kann je nach Alkoholisierung nur teilweise oder gar nicht zahlen.