Friesland

Heute ist der 16.04.2025

Datum: 16.04.2025 - Source 1 (https://www.landundforst.de/niedersachsen/duengen-frost-sagen-lwk-landwirtschaftsministerium-572935):
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat die Aufgabe, geltendes Recht umzusetzen.
- Sie muss angezeigten Verstößen gegen die Düngeverordnung nachgehen.
- Laut EU-Vorgaben der Nitratrichtlinie muss der Boden bei der Düngung frostfrei sein.
- Ein Boden gilt als gefroren, wenn er an der Oberfläche oder in beliebiger Tiefe Frost aufweist.
- Düngemittel dürfen nicht aufgebracht werden, wenn die Bodenoberfläche gefroren ist, auch wenn sie tagsüber auftaut.
- Düngung ist auch nicht zulässig, wenn die Oberfläche frostfrei ist, aber einige Zentimeter darunter noch Eis vorhanden ist.
- Das Düngungsverbot bei Frost gilt für alle stickstoff- und phosphathaltigen Düngemittel.
- Betroffene Düngemittel sind Gülle, Gärreste, Geflügelkot, Mineraldünger und strohreiche Festmisten.
- Es gibt keine Ausnahmen für Düngungsmaßnahmen auf gefrorenen Böden im Düngerecht.
- Der Gesetzgeber begründet das Düngungsverbot mit der Gefahr der Abschwemmung des Düngers bei Tauwetter.

Source 2 (https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/duengen-frost-schnee-landwirte-tun-duerfen-verboten-632401):
- Landwirte in Niedersachsen dürfen keine Düngemittel aufbringen, wenn die Bodenoberfläche gefroren ist.
- Dies gilt auch, wenn die Oberfläche um die Mittagsstunden wieder auftaut.
- Düngung ist ebenfalls nicht erlaubt, wenn einige Zentimeter unter der frostfreien Oberfläche noch Eis im Boden vorhanden sind.
- Der Boden muss bei der Düngung vollständig frostfrei sein.
- In Bayern erlaubt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ein leichtes Überfrieren des Bodens über Nacht, solange der Boden tagsüber durchgehend frostfrei ist.
- Diese Regelung ist keine Ausnahme von der Düngeverordnung, sondern eine Definition der LfL.
- Für den Vollzug der Düngeverordnung und Auslegungsfragen sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Source 3 (https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/ackerbau/duengung.html):
- Pflanzen benötigen Nährstoffe in ausgewogenem Verhältnis für optimales Wachstum.
- Düngung versorgt Pflanzen mit notwendigen Nährstoffen und fördert Bodenfruchtbarkeit.
- BMEL plant Änderungen am Düngerecht zur Stärkung des Verursacherprinzips.
- Bundeskabinett beschloss Ende Mai 2023 Anpassungen am Düngegesetz.
- Gesetz wurde am 6. Juni 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
- Bundesrat stimmte am 5. Juli 2024 den Änderungen des Düngegesetzes nicht zu.
- Bundesregierung rief Anfang Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss an.
- Düngegesetz regelt Anforderungen an Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel und Kultursubstrate.
- Ziel des Düngegesetzes: Sicherstellung der Ernährung von Nutzpflanzen, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, Gesundheitsschutz und ressourceneffizienter Umgang mit Nährstoffen.
- EU-Nitratrichtlinie verpflichtet zur Überprüfung des nationalen Aktionsprogramms alle vier Jahre.
- Düngeverordnung (DüV) präzisiert Anforderungen an Düngung und verringert Risiken wie Nährstoffverluste.
- Europäischer Gerichtshof entschied am 21. Juni 2018, dass Deutschland gegen die EG-Nitratrichtlinie verstößt.
- BMEL erließ zur Umsetzung des Urteils eine Verordnung zur Änderung der DüV, die am 1. Mai 2020 in Kraft trat.
- EU-Kommission stellte am 1. Juni 2023 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.
- Änderung des § 10 Absatz 2 Satz 1 der DüV trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
- Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung der DüV fand vom 27. September bis 7. November 2024 statt.
- BMEL arbeitet mit Länderdienststellen zusammen, um gewässerschonende Düngung zu fördern.
- Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) seit 1. Januar 2018 in Kraft, zielt auf nachhaltigen Umgang mit Nährstoffen.
- Evaluierung der StoffBilV wurde bis Ende 2021 dem Bundestag vorgelegt.
- Düngemittelverordnung regelt Zulassung, Anwendung und Kennzeichnung von Düngemitteln.
- Düngemittel müssen die Gesundheit von Menschen und Tieren schützen und den Naturhaushalt nicht gefährden.

Ursprung:

Friesland

Link: https://www.landundforst.de/niedersachsen/duengen-frost-sagen-lwk-landwirtschaftsministerium-572935

URL ohne Link:

https://www.landundforst.de/niedersachsen/duengen-frost-sagen-lwk-landwirtschaftsministerium-572935

Erstellt am: 2025-02-27 11:19:10

Autor:

Friesland