Heute ist der 5.04.2025
Datum: 5.04.2025 - Source 1 (https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/murnau-ort29105/fluechtlinge-murnau-bayern-im-maerz-kommen-93595918.html):
- Am 11. März 2025 wird eine Flüchtlingsunterkunft in Murnau in Betrieb genommen.
- Die Unterkunft befindet sich im ehemaligen Tengelmann an der Lindenthalstraße und bietet Platz für 50 Personen.
- Die Inbetriebnahme erfolgt nach der Abnahme der Brandmeldeanlage.
- Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat ein Mehrfamilienhaus in Uffing langfristig angemietet, die Belegung kann ab 1. März 2025 erfolgen.
- Im Januar 2025 erfüllten nur wenige Orte im Landkreis die Quote zur Aufnahme von Flüchtlingen: Garmisch-Partenkirchen, Ettal und Oberau.
- In der Region Murnau hatte nur Eschenlohe eine Erfüllungsquote über 50 Prozent.
- Murnau selbst erreichte knapp 50 Prozent, während Schwaigen bei etwa 3,5 Prozent, Spatzenhausen bei 6,4 Prozent und Riegsee bei etwa 14 Prozent lag.
- Das Landratsamt plant, das ehemalige Hotel Ludwig in Murnau über den 31. März hinaus als Unterkunft zu nutzen; Vertragsverhandlungen laufen.
- In Seehausen wird ebenfalls über eine Unterkunft verhandelt, die Quote dort liegt bei rund 25 Prozent.
- In Schwaigen plant die Gemeinde möglicherweise die Errichtung einer Unterkunft im nächsten Haushalt.
- Ohlstadt hat dem Landratsamt eine Fläche in der Nähe des Gewerbegebiets Mühlmoos angeboten, die bereits besichtigt wurde.
- In den Gemeinden Großweil, Spatzenhausen, Eschenlohe und Riegsee sind derzeit keine Objekte in Planung.
- In Riegsee lebten zu Beginn des russischen Angriffskriegs 24 Geflüchtete, von denen die meisten inzwischen weggezogen sind.
- Bürgermeister Jörg Steinleitner berichtet, dass die Flüchtlinge privat untergebracht waren und keine Probleme auftraten.
- Steinleitner äußert Dankbarkeit, dass alle Flüchtlinge im Landkreis untergebracht werden konnten, ohne Turnhallen zu belegen.
- Er betont, dass Riegsee keine geeigneten Flächen für weitere Unterkünfte hat und ruft Bürger zur Meldung privater Unterkünfte auf.
- Steinleitner kritisiert, dass der Freistaat Bayern nicht von seinen Flächen Gebrauch macht, um die Unterbringung zu unterstützen.
- Er hebt hervor, dass größere Kommunen mit besserer Infrastruktur leichter Flüchtlinge aufnehmen können.
Source 2 (https://www.stmas.bayern.de/integration/kommunenportal/wohnen/):
- **Wohnungspakt Bayern**: Beschlossen am 09.10.2015, Maßnahmenpaket für mehr preisgünstigen Wohnungsbau.
- **Drei Säulen des Wohnungspakts**:
1. **Staatliches Sofortprogramm**:
- Freistaat Bayern als Bauherr.
- Errichtung von ca. 40 staatlichen Wohnanlagen mit befristeter Standzeit.
- Zielgruppe: anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge, sowie heimische Bedürftige (ein Drittel der Wohnungen).
- Wohnfläche: 45 m² für 4 Personen, keine Unterkellerung.
- Bauweise: Modul- und Systembauweise für schnelle Fertigstellung.
- Programmvolumen: 140 Mio. Euro.
- Ansprechpartner: Staatliche Bauämter, Verwaltung durch Regierungen.
2. **Kommunales Wohnraumförderungsprogramm**:
- In Kraft seit 01.01.2016.
- Unterstützung für Gemeinden zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen.
- Förderbedingungen: Antragsberechtigt sind alle bayerischen Gemeinden.
- Förderungen: Bau, Modernisierung, Umbau zu Mietwohnungen, Grunderwerb, Abbruchmaßnahmen.
- Förderung: 30% Zuschuss, zinsverbilligte Darlehen, 10% Eigenanteil der Gemeinden.
- Vierjahresprogramm: 150 Mio. Euro pro Jahr, insgesamt 600 Mio. Euro bis 2019.
- Ansprechpartner: jeweilige Regierungen.
3. **Staatliche Wohnraumförderung**:
- Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung.
- Programme: Bayerisches Wohnungsbauprogramm, Zinsverbilligungsprogramm, Modernisierungsprogramm, Förderung von Wohnraum für Studierende.
- 2016: 401,6 Mio. Euro für Wohnraumförderung, insgesamt ca. 1,9 Mrd. Euro von 2016 bis 2019.
- **Bayerisches Wohnungsbauprogramm**:
- Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen für einkommensschwache Wohnungssuchende.
- Wohnberechtigungsschein erforderlich.
- Laufende Zuschüsse für berechtigte Mieter.
- Förderung von behindertengerechten Anpassungen bis zu 10.000 Euro.
- Ansprechpartner: Bezirksregierung, Landeshauptstadt München, Städte Nürnberg und Augsburg.
- **Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm**:
- Unterstützung für Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum mit zinsverbilligten Darlehen.
- Förderbedingungen: Einhaltung von Einkommensgrenzen.
- Ansprechpartner: Landratsamt oder kreisfreie Stadt.
- **Bayerisches Modernisierungsprogramm**:
- Förderung der Modernisierung von Mietwohnraum und Pflegeplätzen.
- Ziele: Verbesserung der Wohnverhältnisse, energetische Verbesserung, sozialverträgliche Mieten.
- Ansprechpartner: Bezirksregierung, Landeshauptstadt München, Städte Nürnberg und Augsburg.
- **Förderung von Wohnraum für Studierende**:
- Unterstützung für Neubau und Erwerb von Wohnraum für Studierende.
- Zuwendungsempfänger: juristische und natürliche Personen.
- Ansprechpartner: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.
Source 3 (https://www.stmi.bayern.de/mui/asyl/unterbringung_versorgung/index.php):
- Bayern gewährt Schutz für schutzbedürftige Asylbewerber.
- Asylbewerber werden in ANKER-Einrichtungen untergebracht.
- ANKER-Einrichtungen sind in allen Regierungsbezirken verfügbar.
- Das komplette Asylverfahren wird in den ANKERn durchgeführt.
- Ziel: Beschleunigung der Verfahren, Erleichterung von Rückführungen, Entlastung der Kommunen.
- Verantwortlich für ANKER sind die jeweiligen Regierungen.
- Asylanträge können an Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in ANKERn gestellt werden.
- Gesundheitsbehörden führen die vorgeschriebene Untersuchung auf übertragbare Krankheiten durch.
- Asylbewerber sind verpflichtet, bis zu 18 Monate in einem ANKER zu wohnen.
- Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten müssen bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in der zuständigen Einrichtung wohnen.
- Antragsteller aus anderen Herkunftsländern müssen bis zu 24 Monate in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung wohnen.
- Familien mit minderjährigen Kindern sind maximal sechs Monate verpflichtet, in einem ANKER zu wohnen.
- Nach Ende der Wohnverpflichtung erfolgt die Verteilung in die Anschlussunterbringung.
- Die Beauftragte des Freistaats Bayern entscheidet über die Verteilung.
- Anschlussunterbringung umfasst Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterbringung.
- Gemeinschaftsunterkünfte werden von den Regierungen betrieben.
- Dezentrale Unterbringung obliegt den Kreisverwaltungsbehörden.
- Anerkannte Asylbewerber müssen sich eigenständig um Wohnraum bemühen.
- Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII besteht, wenn kein ausreichendes Einkommen/Vermögen vorhanden ist.
- Asylbewerber dürfen nach Anerkennung vorübergehend in staatlichen Asylunterkünften bleiben, wenn sie keinen Wohnraum finden.
- Gebühren für die Nutzung der staatlichen Asylunterkünfte als Fehlbeleger werden erhoben.
- Bayern hat ein Schutzkonzept zur Prävention von Gewalt in Unterkünften.
- Die Versorgung von Asylbewerbern erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Verantwortlich für die Versorgung sind die Regierungen und Landratsämter.
- Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist die Aufsichtsbehörde.
- Versorgung in ANKERn erfolgt vorrangig durch Sachleistungen.
- Ärztezentren in ANKERn bieten bedarfsorientierte medizinische Versorgung.
- Ärztezentren umfassen allgemeinmedizinische Versorgung sowie Gynäkologie, Pädiatrie und Psychiatrie.
- Asylbewerber können auch niedergelassene Ärzte mit einem Behandlungsschein aufsuchen.