Uelzen

Heute ist der 12.04.2025

Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.az-online.de/uelzen/stadt-uelzen/tod-am-uelzener-bahnhof-kommt-ausreise-von-amine-nach-marokko-infrage-93600715.html):
- Amine Y. wurde vom Landgericht Lüneburg wegen Mordes verurteilt.
- Er gilt als schuldunfähig und soll dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden.
- Die Tat ereignete sich am 14. Juli 2024, als Amine Y. einen 55-jährigen Mann, Ramesh K., am Uelzener Bahnhof so trat, dass dieser die Treppe hinabstürzte und starb.
- Vor der Tat gab es Bestrebungen, Amine Y. in sein Heimatland Marokko zurückzuführen.
- Zehn Tage vor der Tat forderte die Ausländerbehörde des Landkreises Uelzen ein Dokument aus Marokko zur Vorbereitung der Rückführung an.
- Unklar ist, ob die Ausländerbehörde die Ausweisung nach dem Urteil weiterhin verfolgt, da Datenschutzgründe keine Auskunft erlauben.
- Die Ausländerbehörde hat das Ziel, den Aufenthalt straffälliger Ausländer schnellstmöglich zu beenden, was in der Regel durch eine Ausweisungsverfügung geschieht.
- Eine Ausweisung kann jedoch nur nach einem rechtskräftigen Urteil und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft erfolgen.
- Das Urteil gegen Amine Y. ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht die Revision zugelassen hat.
- Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat bisher kein Gesuch zur Rückführung erhalten und betont, dass es dafür noch zu früh sei.
- Bei der Ausweisung müssen auch mögliche Bleibegründe berücksichtigt werden, die bei Amine Y. nicht zutreffen.
- Amine Y. kam als unbegleitete Person im Frühjahr 2021 über Spanien und die Niederlande nach Deutschland und war zwischenzeitlich in Belgien und Frankreich.
- Eine im Bundesgebiet verhängte Strafe muss nicht im Heimatland verbüßt werden.
- Amine Y. wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, weshalb keine Strafe verhängt wurde, er gilt jedoch als gefährlich für die Allgemeinheit.

Source 2 (https://dost-rechtsanwalt.de/unterbringung-in-einem-psychiatrischen-krankenhaus-bei-mord-und-totschlag/):
- Gericht kann gemäß § 63 StGB die Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen, wenn eine rechtswidrige Tat begangen wurde.
- Bei Schuldunfähigkeit wird der Täter freigesprochen und in die Psychiatrie zwangseingewiesen, nicht ins Gefängnis.
- Bei verminderter Schuldfähigkeit kann die Unterbringung im Maßregelvollzug zusätzlich zur Verurteilung erfolgen.
- Zwangseinweisung kann bei Straftaten gegen das Leben, körperliche Unversehrtheit und wirtschaftliche Schäden erfolgen, nicht nur bei Tötungsdelikten.
- In der Praxis bleiben Betroffene oft über Jahrzehnte in psychiatrischen Einrichtungen.
- Hohe Anzahl gerichtlich angeordneter Unterbringungen wurde in den letzten Jahren als rechtswidrig aufgehoben, auch durch den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht.
- Aufgabe des Strafverteidigers ist es, rechtswidrige Unterbringungsentscheidungen zu verhindern.
- Rechtsanwalt trägt Verantwortung für die richtige Anwendung des Rechts und muss gegen oberflächliches Denken von Staatsanwälten und Richtern vorgehen.
- Erfolgreiche Verteidigung gegen Zwangseinweisung erfordert Kenntnisse der Rechtsprechung und strategische Vorbereitung ab der ersten Instanz bis zur Revision.

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Erstellt am: 2025-03-01 09:12:42

Autor:

Uelzen