Uelzen

Heute ist der 12.04.2025

Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.az-online.de/uelzen/bad-bevensen/unbekannter-faellt-in-barum-eichen-auf-gemeindeland-93600864.html):
- Unbekannte haben Bäume auf dem Grund der Gemeinde Barum gefällt.
- Der Vorfall beschäftigt den Barumer Gemeinderat.
- Bürgermeister Arne Lehmann berichtet von mehreren gefällten Bäumen, auch älteren Exemplaren.
- Eine Anzeige gegen Unbekannt wurde erstattet.
- Der Schaden wird im fünfstelligen Bereich vermutet.
- Besonders energiereiches Eichenholz und Obstbäume sind betroffen.
- Der Zeitraum der illegalen Fällungen ist unklar; es wird auch geprüft, ob bereits im Vorjahr Bäume abgeholzt wurden.
- Aufmerksame Bürger und Ratsmitglieder haben die Fällungen gemeldet.
- Der Gemeinderat ist schockiert über die Fällungen auf gemeindeeigenem Land.
- Ein Gutachter wird eingeschaltet, um die Schadenshöhe festzustellen.
- Die Kosten sollen dem Verursacher in Rechnung gestellt werden, einschließlich Ersatzpflanzungen.
- In der nächsten Ratssitzung wird über die Schadenshöhe und die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen berichtet.
- Die Polizei ermittelt seit Januar; es gab in der Vergangenheit Holzdiebstähle, jedoch keine Häufung.
- Dem Verursacher droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro und die Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen.
- Eichen haben einen hohen ökologischen Wert für die biologische Vielfalt.
- Die Polizei bittet um Hinweise unter der Telefonnummer (05821) 976550.

Source 2 (https://www.bussgeld-info.de/baum-faellen/):
- Bußgeldkatalog 2025 für illegale Baumfällungen in Deutschland:
- Baden-Württemberg: keine Angaben
- Bayern: 50 Euro bis 50.000 Euro
- Berlin: keine Angaben
- Brandenburg: 50 Euro bis 10.000 Euro
- Bremen: 50 Euro bis 20.000 Euro
- Hamburg: 50 Euro bis 50.000 Euro
- Hessen: keine Angaben
- Mecklenburg-Vorpommern: 50 Euro bis 100.000 Euro
- Niedersachsen: 100 Euro bis 50.000 Euro
- Nordrhein-Westfalen: 40 Euro bis 12.500 Euro
- Rheinland-Pfalz: keine Angaben
- Saarland: 50 Euro bis 10.000 Euro
- Sachsen: 50 Euro bis 15.000 Euro
- Sachsen-Anhalt: keine Angaben
- Schleswig-Holstein: keine Angaben
- Thüringen: 500 Euro bis 25.000 Euro

- Gründe für Baumfällungen:
- Bäume sind wichtige Bestandteile von Ökosystemen.
- Illegale Fällungen können hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
- Fällungen können gefährlich sein, insbesondere bei großen Bäumen.

- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - §39:
- Verbot von Baumfällungen außerhalb von Wäldern und gärtnerisch genutzten Flächen vom 1. März bis 30. September.
- Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte.

- Genehmigungspflicht:
- Bei Baumfällungen auf privaten Grundstücken ist oft eine Genehmigung erforderlich.
- Besonders schützenswerte Bäume erfordern eine Genehmigung, z.B. ab 60 cm Stammdicke in Brandenburg.

- Fällzeiten:
- Bäume dürfen in der Regel von Oktober bis März gefällt werden.
- Ausnahmen können je nach Gemeinde bestehen.

- Nachbarschaftliche Konflikte:
- Fällungen von Nachbars Bäumen sind nicht erlaubt.
- Bei Streitigkeiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

- Meldung illegaler Fällungen:
- Illegale Fällungen können beim Ordnungsamt oder Umweltamt angezeigt werden.

- Bußgelder:
- Bußgelder für illegale Fällungen können bis zu 50.000 Euro betragen, abhängig vom Einzelfall.

Ursprung:

Uelzen

Link: https://www.az-online.de/uelzen/bad-bevensen/unbekannter-faellt-in-barum-eichen-auf-gemeindeland-93600864.html

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Erstellt am: 2025-03-02 11:12:12

Autor:

Uelzen