Heute ist der 16.04.2025
Datum: 16.04.2025 - Source 1 (https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-sattelzug-mit-aetzender-chemikalie-auf-der-a1-gestoppt-doc7zlqxif3lsg1kuyk2ijp):
- Spezialisten der Gefahrgutüberwachung haben am Freitag, 28. Februar, einen Gefahrguttransport auf der A1 gestoppt.
- Die Polizei Bremen teilt mit, dass die Weiterfahrt aufgrund erheblicher Mängel untersagt wurde.
- Ein 53-jähriger rumänischer Berufskraftfahrer war mit einem 40-Tonnen-Sattelzug von den Niederlanden nach Schweden unterwegs.
- Der Sattelauflieger war mit 18.000 Litern einer ätzenden und umweltgefährdenden Chemikalie beladen.
- Bei der Kontrolle wurden Mängel an der lichttechnischen Einrichtung und den Reifen des Sattelaufliegers festgestellt.
- Einige Reifen wiesen handflächengroße Ausbrüche bis auf die Karkasse auf.
- Es wurden auch gefahrgutrechtliche Verstöße festgestellt, darunter das Fehlen diverser Ausrüstungsgegenstände.
- Diese Ausrüstungsgegenstände sind notwendig, um Unfallstellen abzusichern und Umweltschäden einzudämmen.
- Die Weiterfahrt wurde bis zur Reparatur des Sattelaufliegers und der Ergänzung der fehlenden Ausrüstungsgegenstände untersagt.
- Der rumänische Fahrer musste eine Sicherheitsleistung entrichten.
- Gegen die rumänische Spedition wurde eine Anzeige gefertigt.
Source 2 (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/501/gefahrgutbefoerderung-in-pkw-und-in-kleintransportern):
- Gefahrgut wird nicht nur von größeren Firmen in LKW transportiert, sondern auch in kleinen Mengen von Einzelpersonen in PKW.
- Beispiel für Gefahrguttransport durch Einzelpersonen: Kanister Brennspiritus.
- Transporte von Gefahrgut unterliegen dem Gefahrgutrecht.
- DGUV Information 213-012 „Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern“ bietet Handlungsanleitung für sichere Beförderung gefährlicher Güter.
- Die Information fasst rechtliche Bestimmungen zusammen und informiert über praktische Umsetzung.
- Enthält Beispiele zur Gefahrgutbeförderung mit Freistellungen, Erleichterungen und Ausnahmen (z.B. Kleinstmengenregelung, 1000-Punkte-Regel).
- Aufbereitet in 23 FAQ für schnelles Auffinden und Nachschlagen.
- DGUV Information 213-012 wurde von einer Projektgruppe im Auftrag des Sachgebiets „Gefahrstoffe“ überarbeitet.
- Verabschiedet vom Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“.
Source 3 (https://www.vci.de/themen/logistik-verkehr/transportsicherheit/gefahrgutvorschriften.jsp):
- Zum 01.01.2025 treten Änderungen zum ADR/RID/ADN-Übereinkommen in Kraft.
- Änderungen erfolgen im 2-jährigen Rhythmus.
- Regelwerke werden aktualisiert, um Sicherheit, technischen Fortschritt und neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
- Basis der Änderungen sind die UN-Modellvorschriften für den Transport gefährlicher Güter.
- Teil 2 der neuen Regeln basiert auf Änderungen des UN-Handbuches „Prüfungen und Kriterien“.
- Berücksichtigung der Änderungen im global harmonisierten System der Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS).
- Der Leitfaden gibt einen Überblick über die gefahrgutrechtlichen Änderungen ab dem 01.01.2025.
- Darstellung der Änderungen orientiert sich an den Vorschriften im Landverkehr (ADR/RID).
- Überblick zur nationalen Umsetzung in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
- Betrachtung der übrigen Verkehrsträger und deren Besonderheiten.
- Ausblick auf aktuelle Themen in den zuständigen Gremien (GT/WP.15).