Heute ist der 17.04.2025
Datum: 17.04.2025 - Source 1 (https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/rotenburg-politik-stimmt-gegen-moschee-im-stadtkern-93604850.html):
- Der Rotenburger Stadtrat hat die Pläne für eine Moschee-Nutzung des alten „Aldi-Geländes“ an der Mühlenstraße 5 gestoppt.
- Die Entscheidung fiel einstimmig in einer nicht-öffentlichen Sitzung, es gab einige Enthaltungen.
- Die „Kleine Ayasofya Moschee“ möchte sich vergrößern und hatte bereits einen Vertrag mit dem Eigentümer Thomas Lehmann.
- Die Stadt nutzt ihr Vorkaufsrecht als Steuerungsinstrument im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms.
- Das Gelände hat eine Gesamtnutzfläche von etwa 1.500 Quadratmetern und befindet sich im Sanierungsgebiet „Innenstadt und Niederungen“.
- Bürgermeister Torsten Oestmann betont, dass die Entscheidung für die Innenstadtentwicklung und nicht gegen die Moscheegemeinde getroffen wurde.
- Oestmann kritisiert die geplante Nutzung als „absolute Platzverschwendung“ und bezeichnet das Konzept als „Vergeudung von Flächen“.
- Die städtische Planung sieht eine zwei- bis dreigeschossige Wohn- und Bürobebauung vor.
- Gespräche mit Vertretern der muslimischen Gemeinden fanden bereits statt; die Stadt bietet Unterstützung bei der Suche nach einem alternativen Standort.
- Die „Europäische Moscheebau und -unterstützungsgemeinschaft“ (Emug) bot einen Preis von 2,25 Millionen Euro, was über dem ermittelten Verkehrswert liegt.
- Der Rotenburger Landtagsabgeordnete Eike Holsten hat eine Anfrage an die Landesregierung zu den Geschäften der Emug gestellt.
- Eigentümer Thomas Lehmann erwägt rechtliche Schritte gegen den Ratsbeschluss und spricht von einem möglichen Schaden von rund einer Million Euro.
- Lehmann äußert Misstrauen gegenüber der Stadtverwaltung und Bürgermeister Oestmann.
- Unklar bleibt, was mit dem Grundstück nach dem gescheiterten Verkauf geschehen wird.
Source 2 (https://openjur.de/u/351303.html):
- Klagen der Kläger werden abgewiesen.
- Kosten des Verfahrens, einschließlich außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, tragen die Kläger.
- Berufung wird zugelassen.
- Kläger wenden sich gegen einen Bauvorbescheid zur Errichtung einer Moschee.
- Beigeladener beantragte am 26.03.2007 die Erteilung eines Bauvorbescheids für ein Gebetshaus auf einem Grundstück in Pforzheim.
- Grundstück liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans von ca. 2,5 ha.
- Beigeladener wollte klären, ob die Moschee mit Minarett genehmigungsfähig ist.
- Kläger argumentieren, dass das Gebetshaus in einem Gewerbegebiet nicht geeignet sei und Störungen durch gewerbliche Nutzung zu erwarten seien.
- Kläger befürchten Wertminderung ihrer Grundstücke und eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten.
- Kläger kritisieren die Anzahl der vorgesehenen 20 Stellplätze als unzureichend.
- Bauvorbescheid vom 26.02.2008 erteilt, Nachweis der Stellplätze nicht Gegenstand des Bescheids.
- Nachbareinwendungen der Kläger wurden zurückgewiesen.
- Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 20.11.2008 wies die Widersprüche der Kläger zurück.
- Kläger erhoben am 10.12.2008 Klage zur Aufhebung des Bauvorbescheids und des Widerspruchsbescheids.
- Kläger argumentieren, dass eine wohnähnliche Nutzung (Verwalterwohnung) vorgesehen sei.
- Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.
- Klagen wurden als unbegründet erachtet, da kein Verstoß gegen bauplanungsrechtliche Vorschriften erkennbar ist.
- Geplantes Vorhaben ist mit der Gebietsfestsetzung vereinbar.
- Bebauungsplan enthält keine generellen Ausschlüsse für kirchliche oder kulturelle Zwecke.
- Moschee wird als gebietsverträglich angesehen, stört nicht die bestehenden Gewerbebetriebe.
- Kläger haben keinen Anspruch auf gesteigerte Rücksichtnahme über die geltenden Immissionsbeschränkungen hinaus.
- Einwand der Kläger bezüglich der Wohnnutzung und Stellplatzsituation wurde zurückgewiesen.
- Erteilung einer Ausnahme erfolgt durch Ermessensentscheidung, die rechtlich nicht zu beanstanden ist.
- Kostenentscheidung gemäß § 154 Abs. 1 VwGO.
- Streitwert auf 7.500 EUR festgesetzt.
Source 3 (https://www.bpb.de/lernen/filmbildung/292016/arbeitsblatt-4-moscheebaukonflikte-in-deutschland/):
- Downloadmöglichkeiten für "Arbeitsblatt 4: Moscheebaukonflikte in Deutschland" als PDF und ODT-Datei.
- Zielgruppe: Schüler ab 9. Klasse.
- Fächer: Politik, Sozialkunde/Gesellschaftskunde, Geschichte, Ethik/Religion/Philosophie, Deutsch.
- Vor der Filmsichtung: Diskussion über Moscheen in der Nachbarschaft, deren Aussehen und Besuche.
- Klärung von Fragen zur Moschee mithilfe von Sachtexten aus Schulbüchern oder dem Internet.
- Empfohlene Webseiten für Informationen über Moscheen.
- Diskussion über mögliche Reaktionen der Bevölkerung auf den Neubau von Gebetsstätten verschiedener Religionen.
- Während der Filmsichtung: Notizen zu Debatten, Protesten und Konflikten rund um den Neubau der Khadija-Moschee in Berlin-Heinersdorf.
- Nach der Filmsichtung: Austausch in Kleingruppen über Notizen und Durchführung eines "Faktenchecks".
- Erstellung einer Liste von Pro- und Kontra-Argumenten zum Moscheebau basierend auf dem Film.
- Der Film zeigt Konfliktlinien zwischen Gegnern und Unterstützern des Moscheebaus und schildert die Sicht von fünf Protagonisten.
- Recherche über die Khadija-Moschee und deren Entstehungsgeschichte.
- Vergleich der Rechercheergebnisse mit dem Bild, das der Film vermittelt.
- Diskussion über die allgemeine Tendenz von Konflikten beim Moscheebau.
- Durchführung einer Podiums- oder Fishbowl-Diskussion in der Klasse.
- Zusammenfassung der Gründe für die intensiveren Debatten beim Neubau von Moscheen im Vergleich zu anderen Gebetshäusern.
- Optional: Erstellung einer (Online-)Ausstellung zum Thema Moscheebau in Deutschland in Kleingruppen.
- Vorschläge für Aspekte der Ausstellung, z.B. Geschichte und Entwicklung von Moscheen in Deutschland, Vergleich zwischen Kirche und Moschee, Moscheebaukonflikte in verschiedenen Städten.
- Teilnahme an einer Moscheeführung in der Nachbarschaft und anschließende Reflexion im Klassenverband.