Uelzen

Heute ist der 4.04.2025

Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Toedlicher-Treppensturz-in-Uelzen-19-Jaehriger-legt-Revision-ein,uelzen856.html):
- Tötungsdelikt in Uelzen: 19-Jähriger wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt.
- Landgericht Lüneburg ordnete Unterbringung in Psychiatrie an.
- Verurteilter hat Revision eingelegt.
- Entscheidung der Jugendkammer folgte der Forderung von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung.
- Gericht sieht 19-Jährigen als Gefahr für die Allgemeinheit.
- Jährliche Überprüfung des Aufenthalts in der Psychiatrie vorgesehen.
- Richterin Silja Precht: "Er hat den Tod billigend in Kauf genommen."
- Beschuldigter verfolgte Urteilsverkündung regungslos.
- Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht aufgrund psychischer Probleme.
- Gutachter: Wahrscheinlich an Schizophrenie leidend, möglicherweise durch Drogenkonsum ausgelöst.
- Beschuldigter berichtete von Wahnvorstellungen und Drogenkonsum (Haschisch, Marihuana).
- Motiv für die Tat unklar; Staatsanwaltschaft vermutet, dass er das Handy des Opfers stehlen wollte.
- Opfer, ein 55-Jähriger, starb an Verletzungen nach Sturz.
- Augenzeugin berichtete von Tathergang: Beschuldigter trat Opfer gegen die Brust.
- Beschuldigter war bereits polizeilich bekannt, hatte vorherige Straftaten begangen.
- Urteil im Sicherungsverfahren noch nicht rechtskräftig.

Source 2 (https://www.mopo.de/im-norden/niedersachsen/haette-jeden-treffen-koennen-mann-stirbt-nach-treppensturz-urteil-da/):
- Ein 19-jähriger Mann wurde wegen des Mordes an einem 55-jährigen Familienvater im Bahnhof Uelzen verurteilt.
- Der Vorfall ereignete sich in einer Julinacht, als der Beschuldigte das Opfer die Treppe hinunterstieß, um an dessen Mobiltelefon zu gelangen.
- Das Opfer starb an einem Schädel-Hirn-Trauma.
- Der Mann, ein geduldeter Asylbewerber aus Marokko, wurde aufgrund von paranoider Schizophrenie als nicht schuldfähig eingestuft.
- Das Lüneburger Landgericht verurteilte ihn nach Erwachsenenstrafrecht wegen Raubes mit Todesfolge.
- Das Gericht stellte fest, dass weder Habgier noch Heimtücke vorlagen.
- Der Beschuldigte muss die Kosten des Gerichtsverfahrens und die der Nebenkläger tragen.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Der Beschuldigte verfolgte die Urteilsverkündung regungslos.
- Die Vorsitzende Richterin Silja Precht bezeichnete den Vorfall als „sehr tragisches Geschehen“.
- Der Beschuldigte hatte angegeben, dass eine frühere Freundin ihn verhext habe und berichtete von Wahnvorstellungen.
- Er konsumierte regelmäßig Betäubungsmittel wie Haschisch oder Marihuana, was seine psychische Erkrankung beeinflusst haben könnte.
- Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte eine mehr als siebenfache Wahrscheinlichkeit für weitere Gewalttaten fest.
- Der genaue Geburtsjahr des Beschuldigten ist unklar; es gibt Hinweise, dass er 2000 und nicht 2005 geboren wurde.
- Der Verteidiger ließ offen, ob er Revision einlegen wird.
- Die Unterbringung des Beschuldigten in der geschlossenen Anstalt wird jährlich überprüft.

Source 3 (https://www.zeit.de/gesundheit/2025-03/psychische-erkrankungen-amoktat-gewalttaetigkeit-faq):
- Personen mit bestimmten Diagnosen zeigen ein höheres Gewaltrisiko als die Allgemeinbevölkerung.
- Diagnosen mit erhöhtem Gewaltrisiko: Alkoholabhängigkeit, Drogensucht, schwere Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie.
- Gewaltrisiko bei psychischen Erkrankungen insgesamt: durchschnittlich 5%.
- Gewaltrisiko bei Personen mit Psychosen und Persönlichkeitsstörungen: 6-10%.
- Höchstes Gewaltrisiko bei Menschen mit Suchterkrankungen: über 10%.
- Untersuchte Gewaltdelikte: Körperverletzung, Vergewaltigung, Mord.
- Täter mit psychischen Störungen zeigen höhere Erkrankungsraten als die Allgemeinbevölkerung.
- Substanzgebrauchsstörungen tragen signifikant zum Gewaltrisiko bei.
- Alkohol und Drogen können aggressives Verhalten fördern.
- Alkohol- und Drogenmissbrauch sind in der Bevölkerung mehr als doppelt so häufig wie psychotische Störungen.
- Bei Psychosen erhöht sich das Gewaltrisiko, wenn zusätzlich Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegt.
- Warnzeichen für potenzielle Gewalt: imperative Stimmen, die zur Gewalt auffordern.
- Hohe Gefahr bei Überzeugung, dass eine Person ein Doppelgänger ist, was zu schweren Gewalttaten führen kann.

Ursprung:

Uelzen

Link: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Toedlicher-Treppensturz-in-Uelzen-19-Jaehriger-legt-Revision-ein,uelzen856.html

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https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Toedlicher-Treppensturz-in-Uelzen-19-Jaehriger-legt-Revision-ein,uelzen856.html

Erstellt am: 2025-03-04 21:24:13

Autor:

Uelzen