Heute ist der 8.04.2025
Datum: 8.04.2025 - Source 1 (https://www.lk-row.de/portal/pressemitteilungen/einbuergerungsempfang-des-landkreises-900006858-23700.html?rubrik=1009):
- Rund 150 Personen versammelten sich in der Aula für einen Empfang zur Einbürgerung.
- Eingeladen waren alle, die seit Juli des letzten Jahres vom Landkreis eingebürgert wurden, insgesamt etwa 260 Personen.
- Vertreter des Kreistags und Landtagsabgeordneter Eike Holsten waren anwesend.
- Der Abend wurde musikalisch von Aladdin Haddad mit seiner Gitarre umrahmt.
- Herkunftsländer der Neubürger:
- Syrien: 17 Personen
- Irak: 10 Personen
- Ukraine: 3 Personen
- Schweiz: 2 Personen
- 5 Personen galten als staatenlos
- je 1 Person aus Panama, Guinea, Russland und Polen
- Landrat Marco Prietz begrüßte die Neubürger und gratulierte ihnen zur Einbürgerung.
- Prietz betonte die Bedeutung der Entscheidung zur Einbürgerung und den Integrationsprozess.
- Eike Holsten sprach über die aktuelle geopolitische Lage und die Wichtigkeit der deutschen Staatsbürgerschaft und Demokratie.
- Holsten ermutigte die Neubürger zur aktiven Mitwirkung in der Gemeinschaft.
- Nach den Grußworten erhielten die Neubürger ihre Einbürgerungsurkunden und das Grundgesetz.
- Jeder Neubürger gab ein Bekenntnis ab, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten.
Source 2 (https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung.html):
- Das Bundesamt wertet Tests "Leben in Deutschland" und "Einbürgerungstest" bis zum Prüfungsdatum 08.01.2025 aus.
- Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland:
- Antragstellung erforderlich, ab 16 Jahren selbst möglich, unter 16 Jahren durch Eltern.
- Beratungsgespräch in der Behörde empfohlen.
- Antragsformulare bei zuständigen Einbürgerungsbehörden erhältlich.
- Zuständige Behörden:
- Ausländerbehörde der Stadt oder Gemeinde
- Jugendmigrationsdienste (JMD)
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
- Stadt- oder Kreisverwaltung
- Kosten:
- Einbürgerung: 255 Euro pro Person
- Minderjährige Kinder: 51 Euro (bei gemeinsamer Einbürgerung), 255 Euro (bei eigener Einbürgerung)
- Gebühren können reduziert oder in Raten gezahlt werden, wenn geringes Einkommen oder mehrere Kinder betroffen sind.
- Anspruch auf Einbürgerung bei:
- Fünf Jahren gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen).
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit.
- Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands.
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder bestimmte Aufenthaltserlaubnisse.
- Unterhaltsfähigkeit ohne Sozialleistungen.
- Keine Verurteilung wegen Straftaten.
- Ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1).
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland, nachgewiesen durch den Einbürgerungstest.
- Ermessenseinsbürgerung möglich, wenn Mindestanforderungen erfüllt sind und öffentliches Interesse besteht.
- Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt.
- Einbürgerungstest:
- 33 Fragen, 60 Minuten Zeit, mindestens 17 richtige Antworten erforderlich.
- Themen: Demokratie, Geschichte, Gesellschaft, sowie spezifische Fragen zum Bundesland.
- Anmeldung bei Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
- Teilnahmegebühr: 25 Euro.
- Vorbereitung auf den Test:
- Fragenkatalog im Online-Testcenter interaktiv bearbeiten.
- Musterfragebogen verfügbar.
- Bundesländer bieten teilweise Vorbereitungskurse an.
- Anerkennung von Nachweisen aus Integrationskursen:
- Zertifikat für ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (mindestens 17 Punkte im Test "Leben in Deutschland").
Source 3 (https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung):
- Webseite: www.einbürgerung.de bietet Informationen zur Einbürgerung in Deutschland.
- Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit müssen erfüllt werden.
- Quick Check auf der Webseite zur unverbindlichen Überprüfung der Einbürgerungsmöglichkeiten.
- Video zeigt den Ablauf der Einbürgerung: Zusammenstellen der Unterlagen, Antragstellung, Einbürgerungsfeier.
- Broschüre „Mein Weg zum deutschen Pass“ enthält umfassende Informationen zu Voraussetzungen und Verfahren.
- Neues Staatsangehörigkeitsrecht tritt am 27. Juni 2024 in Kraft.
- Reem Alabali Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, betont die Bedeutung der Einbürgerung für Teilhabe und Identität.
- Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 23. August 2023 beschlossen und am 19. Januar 2024 verabschiedet.
- Regel-Einbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
- Voraussetzungen: eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1, Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands.
- Ab 27. Juni 2024 können Eingebürgerte ihre bisherige Staatsbürgerschaft neben der deutschen behalten.
- Einbürgerung für ehemalige Gastarbeiter*innen und Vertragsarbeiter*innen wird erleichtert.