Friesland

Heute ist der 8.04.2025

Datum: 8.04.2025 - Source 1 (https://www.nwzonline.de/friesland/feuerwehr-neuenburg-sven-wehlau-uebernimmt-als-stellvertretender-ortsbrandmeister_a_4,1,4258210276.html):
- Sven Wehlau wurde offiziell zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Feuerwehr Neuenburg ernannt.
- Die Ernennung wurde von Zetels Bürgermeister Olaf Oetken vorgenommen.
- Wehlau wurde bereits Anfang 2024 von der Ortswehr Neuenburg als Nachfolger von Maik Biere gewählt.
- Er hatte die Funktion seit dem 1. April 2024 kommissarisch ausgeübt.
- Maik Biere ist der neue Ortsbrandmeister der Ortswehr Neuenburg.
- Sven Wehlau hat die erforderlichen Feuerwehrlehrgänge erfolgreich absolviert.
- Seine offizielle Ernennung erfolgte im März.
- Die Amtszeit von Wehlau als stellvertretender Ortsbrandmeister beträgt sechs Jahre.
- Wehlau ist seit 2004 Mitglied der Jugendfeuerwehr Neuenburg und seit 2012 aktives Mitglied der Einsatzabteilung.
- Bürgermeister Oetken betonte Wehlaus langjährige Erfahrung und Engagement für die Feuerwehr Neuenburg.

Source 2 (https://www.niedersachsen.digitale-doerfer.de/amtliche-meldung/sven-wehlau-zum-stellv-ortsbrandmeister-der-ortswehr-neuenburg-ernannt/):
- Bürgermeister Olaf Oetken ernannte Sven Wehlau am vergangenen Freitag zum Stellv. Ortsbrandmeister der Feuerwehr Neuenburg.
- Sven Wehlau wurde gleichzeitig ins Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
- Er wurde Anfang 2024 von der Ortswehr Neuenburg als Nachfolger von Maik Biere gewählt.
- Maik Biere ist seit dem 1. April 2024 neuer Ortsbrandmeister der Ortswehr Neuenburg.
- Sven Wehlau übte die Funktion des Stellv. Ortsbrandmeisters bereits seit dem 01.04.2024 kommissarisch aus.
- Er hat die erforderlichen Feuerwehrlehrgänge erfolgreich abgeschlossen.
- Die Berufung ins Ehrenbeamtenverhältnis trat mit Wirkung zum 01.03.2025 in Kraft.
- Seine Amtszeit als Stellv. Ortsbrandmeister dauert 6 Jahre und endet am 28.02.2031.
- Sven Wehlau trat 2004 in die Jugendfeuerwehr Neuenburg ein.
- Er ist seit 2012 aktives Mitglied der Einsatzabteilung der Ortswehr Neuenburg.

Source 3 (http://www.juramagazin.de/44925.html):
- Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) vom 2. November 1981, zuletzt geändert am 6. Februar 2001.
- Gesetz gilt als eines der modernsten Gefahrenabwehrgesetze in Deutschland.
- Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen sind erforderlich.
- Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige haben eine besondere Rechtsstellung, die im LBKG geregelt werden soll.
- Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Fortzahlung von Arbeitsentgelten während Feuerwehrdienst.
- Anspruch auf Erstattung fortgeführter Leistungen soll nur privaten Arbeitgebern zustehen.
- Entlastung der kommunalen Haushalte durch Wegfall des Erstattungsanspruchs für öffentliche Arbeitgeber.
- Unbekannte Anzahl der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen im Dienst des Landes und der Kommunen.
- Wahl und Bestellung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr soll Vertrauen und Zusammenhalt stärken.
- Verpflichtung zur Nutzung „Integrierter Leitstellen“ für Alarmierung und Führungsunterstützung.
- Modernisierung des Katastrophenschutzes und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
- Herabsetzung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr von 12 auf 10 Jahre.
- Anpassungen im Bereich Brandsicherheits- und Sanitätswache sowie Datenschutz.
- Finanzierungsregelungen des Rettungsdienstgesetzes müssen neu bewertet werden.
- Steigende Personalkosten bei Rettungsleitstellen; Aufwendungen des Landes von 3,5 Mio. Euro auf fast 7,0 Mio. Euro gestiegen.
- Über 60 Mio. Euro für bauliche Herstellung und Unterhaltung von Rettungsleitstellen seit 1975.
- Zuwendungen für Rettungsdienst sollen reduziert werden.
- Integration von Rettungsleitstellen mit Feuerwehrleitstellen in Städten mit Berufsfeuerwehr.
- Gesetz sieht Anpassungen im Bereich der Organisation des Rettungsdienstes vor.
- Einbeziehung von Luftrettungsmitteln in die Vorschriften.
- Einführung eines „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“ zur Qualitätssicherung.
- Beibehaltung der Zulassungsbeschränkungen im Notfalltransport.
- Gesetzesfolgenabschätzung nach zwei Jahren geplant.
- Zustimmung der Verbände und Organisationen zu den Änderungen im Grundsatz.
- Flexibilisierung der Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige bis 63 Jahre.
- Modifikation des Wahlverfahrens für ehrenamtliche Führungskräfte.
- Zulassung der Bildung gemeinsamer Werkfeuerwehren in Industrieparks.
- Bestellung von Leitenden Notärzten durch Landrat oder Oberbürgermeister.
- Berücksichtigung von Datenschutzanregungen.
- Ablehnung der Aufhebung der Zweckbindung der Feuerschutzsteuer.
- Ablehnung des Vorschlags zur Erstattung der Kosten für Selbsthilfekräfte in Kliniken.
- Widerstand gegen Herausnahme klinikinternen Krankentransporte aus dem Rettungsdienstgesetz.

Ursprung:

Friesland

Link: https://www.nwzonline.de/friesland/feuerwehr-neuenburg-sven-wehlau-uebernimmt-als-stellvertretender-ortsbrandmeister_a_4,1,4258210276.html

URL ohne Link:

https://www.nwzonline.de/friesland/feuerwehr-neuenburg-sven-wehlau-uebernimmt-als-stellvertretender-ortsbrandmeister_a_4,1,4258210276.html

Erstellt am: 2025-03-06 12:35:36

Autor:

Friesland