Heute ist der 7.04.2025
Datum: 7.04.2025 - Source 1 (https://www.nwzonline.de/friesland/neubau-in-hohenkirchen-feuerwehr-und-polizei-ziehen-in-gemeinsames-gebaeude-ein_a_4,1,4258301820.html):
- Das Feuerwehrgerätehaus in Hohenkirchen muss neu gebaut werden.
- Der Neubau wird durch die gemeinsame Nutzung mit der Polizei als „Bunte Wache“ konzipiert.
- Baubeginn wird für dieses Jahr angestrebt.
- Das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht nicht mehr den rechtlichen Vorgaben und ist zu klein.
- Nutzung des aktuellen Gebäudes an der Jeverschen Straße 16 wird nur noch geduldet.
- Im Juni 2024 gab der Gemeinderat Wangerland grünes Licht für den Bebauungsplan „Hohenkirchen-Nordwest“.
- Der Neubau soll das bestehende Gerätehaus der größten der sieben Ortswehren im Wangerland ersetzen.
- 2015 wurde geprüft, ob eine Erweiterung des alten Standortes möglich sei, was jedoch nicht realisierbar war.
- Die Gemeinde hat das Ingenieurbüro „3ing“ aus Aurich mit den Planungen beauftragt.
- Das Ingenieurbüro hat bereits Feuerwehrgebäude in Waddewarden und Hooksiel gebaut.
- Die Polizeistation Wangerland wird in die neuen Räumlichkeiten einziehen, da ihr Mietvertrag am aktuellen Standort ausläuft.
- Ein langfristiger Mietvertrag von 30 Jahren wurde mit dem Innenministerium des Landes Niedersachsen vereinbart.
- Details zum Mietzins sind noch nicht bekannt, sollen aber die Mehrkosten des Neubaus abdecken.
- Der künftige Standort wird an der Ecke Jeversche Straße / Im Gewerbegebiet gegenüber der Spielstadt Wangerland liegen.
- Das Grundstück hat eine Netto-Baufläche von etwa 3600 Quadratmetern und umfasst derzeit ein Einfamilienhaus und eine Fahrzeughalle.
- Die Gemeinde hat beide Grundstücke erworben.
- Erste Entwürfe der Planungen werden in drei bis vier Wochen erwartet.
- Ein Abschluss der Bauarbeiten wird für 2027 angestrebt.
Source 2 (https://hesedorf.de/neubau-feuerwehrgeraetehaus/):
- Januar 2019: Richtfest am 26.01.2019, Meilenstein im Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses.
- Stand: 20.01.2019: Sozialtrakt links, Fahrzeughalle rechts in Bau.
- Dezember 2018: Erdarbeiten und Absperrung.
- 06.12.2018: Aktueller Stand der vorbereitenden Erdarbeiten.
- Weg an der Pausenhalle in Richtung Landwehrdamm wieder frei, Bauzaun-Anlage angepasst.
- November 2018: Lageplan, Aufteilung und Ansichten des neuen Feuerwehrgerätehauses präsentiert.
- 15.11.2018: 4. öffentliche Ortsratssitzung mit ca. 45 Bürgern.
- Oktober 2018: Abbau der Spielgeräte auf dem Schulhof am 22.10.2018 als vorbereitende Maßnahme für Erdarbeiten.
- Baustelle wird durch Bauzäune gesichert.
Source 3 (https://www.sichere-feuerwehr.de/feuerwehr/feuerwehrhaus/planung-von-neu-und-umbauten):
- Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in kommunalen Feuerwehrhäusern muss Gefährdungen wie zu kleine Stellplatzgrößen, mangelhafte Verkehrswege, schlechte Beleuchtung und rutschige Fußböden minimieren.
- Verletzungsgefahren bestehen, wenn Einsatzkräfte in bestehenden Feuerwehrhäusern um Großfahrzeuge herumlaufen oder sich hinter ihnen umkleiden müssen.
- Feuerwehrhäuser in NRW sind Teil der Gemeindeverwaltung und unterliegen den Vorschriften des § 3 der Gemeindeordnung NRW und des BHKG.
- Feuerwehrhäuser unterscheiden sich in baulichen Anforderungen von anderen kommunalen Gebäuden.
- Ehrenamtliche Einsatzkräfte müssen vom Arbeitsplatz oder von zu Hause zum Feuerwehrhaus anfahren, um zu den Einsatzorten zu gelangen.
- Feuerwehrhäuser beinhalten Großfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände, persönliche Schutzausrüstungen, Umkleideräume und Schulungsräume.
- Besondere Gefährdungen können durch Einsatzstress im Alarmierungsfall entstehen, z.B. beim Bewegen schwerer Fahrzeuge.
- Die Planung von Feuerwehrhäusern sollte von den verantwortlichen Unternehmern (Oberbürgermeister, Bürgermeister) ernst genommen werden, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten.
- Schutzmaßnahmen sind in der Arbeitsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften festgelegt.
- Die DGUV-Vorschrift 205-008 bietet Hilfestellungen für den sicheren Betrieb von Feuerwehrhäusern.
- Die DGUV-Vorschrift 205-008 wird derzeit überarbeitet, um mit der neuen DIN 14092 übereinzustimmen.
- Die Normenreihe DIN 14092 bietet seit 1985 verbindliche Grundlagen für die Planung von Feuerwehrhäusern.
- Feuerwehrhäuser müssen der DIN 14092 entsprechen, die Raumprogramme, Maße und Richtwerte als Planungsgrundlagen festlegt.
- Die Mindesteinheiten der DIN dürfen unterschritten werden, wenn dies örtlich sinnvoll ist.
- Bei Neu- oder Umbauten sollten Gemeindeverwaltungen eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Feuerwehrleitern zusammenarbeiten.
- Die DIN 14092-1:2024-06 legt allgemeine Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser fest.
- Feuerwehrhäuser sind kritische Infrastrukturen, deren Funktionsfähigkeit auch bei extremen Umweltbedingungen gewährleistet sein muss.
- Die Planung muss auch Sicherheitsmaßnahmen wie Abgrenzungen und Zutrittskontrollen berücksichtigen.
- Änderungen gegenüber der vorherigen DIN 14092-1:2012-04 umfassen die Überführung von Raumanforderungen in Tabellenform und die Aktualisierung von normativen Verweisungen.
- Feuerwehrhäuser werden oft erst nach Jahrzehnten neu errichtet, da moderne Großfahrzeuge nicht mehr in bestehende Hallen passen.
- Bei der Auftragsvergabe an Architekten müssen die Vorgaben des Arbeitsschutzes schriftlich festgehalten werden.
- Die Arbeitsschutzverwaltung in NRW gibt keine fachlichen Stellungnahmen mehr im Baugenehmigungsverfahren ab.
- Die Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen bleibt jedoch weiterhin erforderlich.
- Architekten müssen die speziellen Anforderungen der späteren Nutzer bei der Planung berücksichtigen.
- Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind bei der Planung von Feuerwehrhäusern zu beachten.