Heute ist der 15.04.2025
Datum: 15.04.2025 - Source 1 (https://cremlingen-online.de/schottergaerten-landkreis-wolfenbuettel-beginnt-mit-kontrollen/):
- Stadt und Landkreis Wolfenbüttel informieren über die Beseitigung von Schotter- und Kiesgärten.
- Grundstückseigentümer wurden die Möglichkeit gegeben, Schottergärten zu beseitigen und Grünflächen anzulegen.
- Der Landkreis Wolfenbüttel wird verstärkt Kontrollen durchführen, ausgenommen das Gebiet der Stadt Wolfenbüttel.
- Bei Auffälligkeiten werden Grundstückseigentümer angeschrieben und zur Beseitigung aufgefordert.
- Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Januar 2023 die Regelung zu Schottergärten bestätigt.
- Schotter- und Kiesgärten verstoßen gegen die Niedersächsische Bauordnung und sind nicht zulässig.
- Nicht überbaute Flächen müssen als Grünflächen angelegt werden, sofern sie nicht für andere zulässige Nutzungen benötigt werden.
- Flächen müssen wasserdurchlässig, bepflanzt und begrünt sein.
- Die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind für den Vollzug der Niedersächsischen Bauordnung zuständig.
- Nach Aufforderung müssen Eigentümer Schottergärten innerhalb einer Frist beseitigen.
- Bei Nichteinhaltung kann die Verwaltung bauordnungsrechtlich einschreiten und ein Bußgeld verhängen.
- Weitere Informationen sind auf der Webseite www.lkwf.de/schottergarten verfügbar.
- Ein Flyer mit Tipps zur Gartengestaltung kann heruntergeladen oder per Post angefordert werden.
- Kontakt zur Bauaufsicht:
- Bauaufsicht Landkreis Wolfenbüttel, Bauverwaltung und Immissionsschutz
- Löwenstraße 1, 38300 Wolfenbüttel
- Telefon: 05331 84 602
- E-Mail: bauenundplanen@lk-wf.de
Source 2 (https://www.wolfenbuettel.de/Stadtleben/Planen-Bauen-und-Wohnen/Schotterg%C3%A4rten/):
- Laut Niedersächsischer Bauordnung müssen nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein (§ 9 Absatz 2).
- Flächendeckende Schotter- oder Kiesflächen sind verboten.
- Ein Schottergarten ist eine Gartenfläche, die großflächig mit Steinen bedeckt ist, mit wenigen oder keinen Pflanzen.
- Entscheidend ist das Gesamtbild der Fläche, die einen „grünen Charakter“ haben muss.
- Steinelemente sind erlaubt, wenn sie dem Bewuchs dienen und untergeordnet sind.
- Vegetation muss überwiegen (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.01.2023, Aktenzeichen: 1 LA 20/22).
- Schotter- und Kiesflächen müssen entfernt werden, da ihre Anlage nicht der Bauordnung entsprach.
- Hauseigentümer müssen die Entfernung in eigener Regie und auf eigene Kosten umsetzen.
- Bauaufsichten von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel können eine Entfernung innerhalb einer angemessenen Frist anordnen.
- Bei Nichtbefolgung können Zwangsmittel und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingesetzt werden.
- Kontaktadresse für Bauverwaltung und Immissionsschutz: Löwenstraße 1, Eingang am Schulwall, 38300 Wolfenbüttel.