Heute ist der 7.04.2025
Datum: 7.04.2025 - Source 1 (https://www.nwzonline.de/friesland/repowering-von-windkraftanlagen-in-friesland-neue-turbinen-veraendern-landschaftsbild-im-wangerland_a_4,1,4260193345.html):
- Im Wangerland besteht starkes Interesse am Repowering von Windkraftanlagen.
- Der Landkreis Friesland hat sieben Anfragen für Repowering-Projekte erhalten.
- Ein Vorbescheidsverfahren für ein Projekt wurde positiv abgeschlossen, was bedeutet, dass es grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
- Ein Vollantrag ist erforderlich, um mit dem Bau zu beginnen.
- Der Landkreis erwartet weitere Anfragen aufgrund einer Gesetzesänderung, die Genehmigungsverfahren vereinfacht.
- UWW-Ratsherr Immo Müller schätzt, dass bis zu 20 Repowering-Vorhaben im Wangerland möglich sind.
- Aktuell gibt es zwei Windparks im Wangerland:
- Bassens (2013/14) mit 13 Rotoren und 36 Megawatt Leistung.
- Haddien (2018) mit vier Anlagen und 10,7 Megawatt Leistung.
- Beide Windparks haben eine Höhe von 150 Metern.
- Im Bau sind zwei Windparks in Pievens (vier Anlagen) und Süderhausen (zwei Turbinen) mit einer Gesamtleistung von 34,2 Megawatt und einer Höhe von jeweils 180 Metern.
- Geplante Windparks: „Haddien-Nord“ (drei Anlagen) und „Waddewarden“ (sechs Anlagen).
- Rund 40 alte Windräder aus den 1990er-Jahren mit einer Gesamtleistung von etwa 20 Megawatt sind ebenfalls vorhanden.
- Alte Windräder haben eine Leistung von 300 bis 600 Kilowatt und sind unter 75 Meter hoch.
- Moderne Turbinen können bis zu 200 Meter hoch sein und eine Leistung von rund sechs Megawatt haben.
- Mindestabstände zur Wohnbebauung müssen eingehalten werden, was die Aufstellung neuer Turbinen beeinflusst.
- Die 2H-Regelung besagt, dass der Abstand zu Wohnhäusern mindestens das Zweifache der Anlagenhöhe betragen muss.
- Bei einer 180 Meter hohen Windkraftanlage beträgt der Mindestabstand 360 Meter.
- Der Abstand zwischen der Bestandsanlage und der neuen Anlage darf höchstens das Fünffache der Gesamthöhe der neuen Anlage betragen.
- Genehmigungsverfahren berücksichtigen auch schutzwürdige Belange von Mensch und Natur.
- Die Bearbeitungszeit für Genehmigungsverfahren liegt in Friesland unter dem Landesdurchschnitt.
- Der Landkreis gibt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen zu den genauen Standorten der geplanten Repowering-Vorhaben.
Source 2 (https://windenergietage.de/2023/wp-content/uploads/sites/8/2018/01/31WT_09_F8B_1500_Bader-Plabst_Schmidt_Repowering_.pdf):
Weitere Informationen finden Sie auf https://windenergietage.de/2023/wp-content/uploads/sites/8/2018/01/31WT_09_F8B_1500_Bader-Plabst_Schmidt_Repowering_.pdf
Source 3 (https://www.windindustrie-in-deutschland.de/fachartikel/repowering-von-altanlagen-was-bieten-die-neuregelungen-und-wo-finden-sie-ihre-grenzen):
- Gesetzesänderungen fördern Flächensicherung für Repowering-Projekte.
- Bestandsanlagenbetreiber*innen und Dritte suchen langfristige Sicherung von Flächen.
- Vertragsarten: langfristige Vollverträge, Vorverträge, aufschiebend bedingte Verträge, Reservierungsvereinbarungen.
- Besondere rechtliche Aspekte müssen bei Vertragsarten beachtet werden.
- Herausforderungen: Wechsel des Vertragssystems, Repowering von Windparks mit mehreren Betreibern.
- Finanzierungsbanken haben geänderte Anforderungen an Grundstückssicherung.
- Frage der Nutzung von Flächen, die für Bestandswindparks bereitgestellt wurden, bei fehlendem Vertragsschluss für Repowering.
- Prüfung der Nutzung von Flächen aufgrund gesetzlicher Duldungsansprüche für Repowering.
- Geplante §§ 11a, 11b EEG sollen den Zugang zu Flächen für Leitungen, Wege und Überschwenken erleichtern.
- Rechtliche Herausforderungen in der Grundstückssicherung für Repowering sind anspruchsvoll.
- Rechtssichere Grundstücksnutzungsverträge sind entscheidend für den Erfolg von Repowering-Projekten.