Uelzen

Heute ist der 4.04.2025

Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.az-online.de/uelzen/stadt-uelzen/spatenstich-als-historischer-moment-wie-die-feuerwehr-im-nordkreis-ausgestattet-wird-93614239.html):
- Erster Spatenstich für neues Feuerwehrhaus in Groß Hesebeck am 08.03.2025.
- Anwesende: Stellvertretender Ortsbrandmeister Andreas Schrötke, ehemaliger Ortsbrandmeister Ulrich Meyer, Ortsbrandmeister Dirk Baum, Ehrengemeindebrandmeister Wilhelm Ripke, Gemeindebrandmeister Sven Lühr, Samtgemeindebürgermeister Martin Feller, Feuerschutzausschuss-Vorsitzender Hans-Jürgen Cordes, Bauamtsleiter Oliver Willing, Architekt Burkard Sasse.
- Baukosten: 3,9 Millionen Euro, finanziert von der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf.
- Grundfläche des Feuerwehrhauses: 670 Quadratmeter.
- Geplante Einrichtungen: drei Fahrzeugstellplätze, Schulungsraum, Sozialräume.
- Bauweise: Brettsperrholz, mit Wärmepumpe beheizt, begrüntes Dach mit Solarpaneelen.
- Teil eines größeren Plans zur Modernisierung der Feuerwehr, insgesamt vier Gerätehäuser sollen entstehen.
- Verzögerungen und Kostensteigerungen festgestellt: Kosten stiegen von 6,8 Millionen Euro auf 14,4 Millionen Euro.
- Ursprünglicher Einzugstermin für die Fusionswehr war 2021.
- Umsetzung der Schwarz-Weiß-Trennung für Einsatzkleidung zur Vermeidung von Kontamination.
- Rohbau soll bis Ende 2025 stehen, Einzug der Feuerwehr 2026 geplant.

Source 2 (https://www.antworting.de/investitionsstau-feuerwehrhaeuser/):
- Das Kommunalpanel 2024 der KfW zeigt einen Investitionsstau von 16,3 Mrd. Euro in Städten und Gemeinden, einschließlich Feuerwehr und Katastrophenschutz.
- Viele Feuerwehrhäuser stammen aus den 60er- und 70er-Jahren und entsprechen nicht den heutigen Anforderungen.
- Feuerwehrhäuser sind zentrale Anlaufstellen für Einsätze und Ausbildung und entscheidend für die Sicherheit der Einsatzkräfte.
- Die DGUV-Information 205-008 bietet Orientierung für Kompensationsmaßnahmen, die jedoch durch bauliche Maßnahmen ersetzt werden müssen.
- Sicherheit im Feuerwehrhaus ist wichtig, da Träger der Feuerwehr für den Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte verantwortlich sind.
- Alarmfälle bringen besondere Gefahren mit sich, wie Rutsch-, Stolper- und Stoßgefahren, die das Verletzungsrisiko erhöhen.
- In Fahrzeughallen besteht die Gefahr, dass Einsatzkräfte von ausrückenden Fahrzeugen überrollt oder eingequetscht werden.
- Gefahrstoffe können ohne Hygienekonzepte und bauliche Trennung zu Kontaminationsverschleppung führen.
- Der Ist-Zustand der Feuerwehrhäuser sollte durch Standortbegehungen erfasst und mit Sicherheitsanforderungen abgeglichen werden.
- Kurzfristige Kompensationsmaßnahmen sollen die Sicherheit im Einsatz- und Übungsdienst verbessern.
- Maßnahmen können Markierungen von Gefahren, Laufwegen und organisatorische Regelungen umfassen.
- Neubau könnte eine geeignete Lösung sein, wenn baulicher Handlungsbedarf an mehreren Feuerwehrhäusern besteht.
- Eine strategische Gesamtplanung ist notwendig, um langfristige Planungssicherheit und effektive Nutzung der Haushaltsmittel zu gewährleisten.
- Standortanalysen sind wichtig, um Synergieeffekte durch räumliche Zusammenlegung von Feuerwehr-Einheiten zu erzielen.
- Die Einbindung eines externen Gutachters ist essenziell, um individuelle Anforderungen und Sicherheitslücken zu berücksichtigen.
- Langfristige Planung ist erforderlich, um Haushaltsmittel effektiv zu nutzen und die Anforderungen der Unfallversicherungsträger zu erfüllen.

Source 3 (https://www.sichere-feuerwehr.de/feuerwehr/feuerwehrhaus/planung-von-neu-und-umbauten):
- Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in kommunalen Feuerwehrhäusern muss Gefährdungen wie zu kleine Stellplatzgrößen, mangelhafte Verkehrswege, schlechte Beleuchtung und rutschige Fußböden minimieren.
- Verletzungsgefahren bestehen, wenn Einsatzkräfte in bestehenden Feuerwehrhäusern um Großfahrzeuge herumlaufen oder sich hinter ihnen umkleiden müssen.
- Feuerwehrhäuser in NRW sind Teil der Gemeindeverwaltung und unterliegen den Vorschriften des § 3 der Gemeindeordnung NRW und des BHKG.
- Feuerwehrhäuser unterscheiden sich in baulichen Anforderungen von anderen kommunalen Gebäuden.
- Ehrenamtliche Einsatzkräfte müssen im Alarmierungsfall vom Arbeitsplatz oder von zu Hause zum Feuerwehrhaus anfahren.
- Feuerwehrhäuser beinhalten Großfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände, persönliche Schutzausrüstungen, Umkleideräume und Schulungsräume.
- Besondere Gefährdungen können durch Einsatzstress und das Bewegen schwerer Fahrzeuge entstehen.
- Die Planung von Feuerwehrhäusern sollte von den verantwortlichen Unternehmern (Oberbürgermeister, Bürgermeister) ernst genommen werden, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten.
- Schutzmaßnahmen sind in der Arbeitsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften festgelegt.
- Die DGUV-Vorschrift 205-008 bietet Hilfestellungen für den sicheren Betrieb von Feuerwehrhäusern.
- Die DGUV-Vorschrift 205-008 wird derzeit überarbeitet, um den neuen Anforderungen der DIN 14092 zu entsprechen.
- Die Normenreihe DIN 14092 bietet seit 1985 verbindliche Grundlagen für die Planung von Feuerwehrhäusern.
- Feuerwehrhäuser müssen den Anforderungen der DIN 14092 entsprechen, die Raumprogramme, Maße und Richtwerte festlegt.
- Die Planung sollte in Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Feuerwehrleitern und Planern erfolgen.
- Die Norm DIN 14092-1:2024-06 legt allgemeine Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser fest.
- Feuerwehrhäuser sind kritische Infrastrukturen, deren Funktionsfähigkeit auch bei extremen Umweltbedingungen gewährleistet sein muss.
- Änderungen in der DIN 14092-1:2024-06 umfassen die Überführung von Raumanforderungen in Tabellenform und die Aktualisierung normativer Verweisungen.
- Feuerwehrhäuser werden oft erst nach Jahrzehnten neu errichtet, da moderne Großfahrzeuge nicht mehr in bestehende Hallen passen.
- Bei der Planung müssen die Vorgaben des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden, um spätere kostspielige Anpassungen zu vermeiden.
- Die Arbeitsschutzverwaltung in NRW gibt keine fachlichen Stellungnahmen mehr im Baugenehmigungsverfahren ab.
- Die Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen bleibt jedoch weiterhin erforderlich.
- Architekten müssen die speziellen Anforderungen der Feuerwehr und die späteren Arbeitsabläufe in der Planungsphase berücksichtigen.
- Eine Vielzahl von Vorschriften und Regelwerken ist für die Planung von Feuerwehrhäusern relevant, darunter Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen.

Ursprung:

Uelzen

Link: https://www.az-online.de/uelzen/stadt-uelzen/spatenstich-als-historischer-moment-wie-die-feuerwehr-im-nordkreis-ausgestattet-wird-93614239.html

URL ohne Link:

https://www.az-online.de/uelzen/stadt-uelzen/spatenstich-als-historischer-moment-wie-die-feuerwehr-im-nordkreis-ausgestattet-wird-93614239.html

Erstellt am: 2025-03-08 11:43:45

Autor:

Uelzen