Heute ist der 7.04.2025
Datum: 7.04.2025 - Source 1 (https://www.langeoognews.de/langeoog-aktuell/aktuelles/sternenfunkeln-statt-lichtverschmutzung/):
- Projekt „Sternenfunkeln über Friesland“ gestartet vor drei Jahren.
- Ziel: freiwillige Reduzierung der künstlichen Beleuchtung in der natürlichen Umwelt.
- Neue gesetzliche Vorgaben für öffentliche Außenbeleuchtung betreffen Kommunen.
- Workshop für Vertreter:innen der Biosphären-Kommunen und interessierter Kommunen zur Ideenfindung für Zusammenarbeit.
- Initiative „Sternenfunkeln über Friesland“ ins Leben gerufen 2022.
- Beteiligte: Landkreis Friesland, Mobile Umweltbildung MOBILUM, Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer.
- Ziel der Initiative: Reduzierung von Lichtverschmutzung.
- Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes fordert Schutz von Tieren und Pflanzen vor künstlichem Licht.
- Anforderung gilt für Außenbeleuchtung in allen Bereichen, nicht nur in Schutzgebieten.
Source 2 (https://lnv-bw.de/lichtverschmutzung-ein-unterschaetztes-umweltproblem/):
- **Einleitung**:
- Natürlicher Wechsel zwischen Tag (max. 128.000 Lux) und Nacht (0,0007 bis 0,3 Lux bei Vollmond) ist wichtig für Lebewesen.
- Anstieg von Kunstlicht führt zu Verlust der Dunkelheit, was negative Auswirkungen auf Natur und Menschen hat.
- Zunahme der nächtlich beleuchteten Fläche und Intensität um ca. 2 % pro Jahr, besonders in schnell entwickelnden Ländern.
- Kunstlicht wird im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als schädliche Umwelteinwirkung erfasst.
- **Problemstellung**:
- Lichtverschmutzung entsteht durch ineffizienten Einsatz von Lichtquellen, insbesondere LED.
- Blendung, Aufhellung der Umgebung und nachbarschaftliche Störungen sind häufige Probleme.
- Phänomene der Lichtverschmutzung: direkte Blendung, künstliche Aufhellung, nachbarschaftliche Störung.
- **Auswirkungen von Lichtimmissionen**:
- Beeinträchtigung von mehr als der Hälfte der nachtaktiven Arten.
- Störung des Fortpflanzungsverhaltens von Insekten und Singvögeln.
- Negative Effekte auf Fledermäuse und Vegetation.
- Menschliche Gesundheit wird durch Lichtverschmutzung beeinträchtigt (z.B. Melatoninproduktion).
- **Maßnahmen zur Sensibilisierung**:
- Notwendigkeit, das Bewusstsein für Lichtverschmutzung zu schärfen.
- Aufzeigen von Best-Practice-Beispielen zur Minimierung von Lichtverschmutzung.
- **Licht und Sicherheitsempfinden**:
- Kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Licht und Sicherheit.
- Subjektives Sicherheitsgefühl kann durch Licht beeinflusst werden, jedoch ohne klare Datenbasis.
- **Beleuchtungspflichten**:
- Keine allgemeine Beleuchtungspflicht für öffentliche Straßen in Deutschland.
- Beleuchtungspflichten bestehen nur für Fußgängerüberwege und gefährliche Fahrbahnsituationen.
- **Handlungsmöglichkeiten**:
- Kommunen können durch Satzungsrecht und Bauleitverfahren Lichtnutzung steuern.
- Empfehlungen zur Reduzierung von Lichtimmissionen und zur Verbesserung der Beleuchtung.
- **Anforderungen an rücksichtsvolle Außenbeleuchtung**:
- Ziel: besseres Licht statt mehr Licht.
- Licht sollte nur dort eingesetzt werden, wo es notwendig ist, und mit geringem Blauanteil.
- **Hinweise für Stellungnahmen und Festsetzungen in Bebauungsplänen**:
- Künstliches Licht nur bei Notwendigkeit einsetzen.
- Maximale Beleuchtungsstärken und Lichtmengen festlegen.
- Licht nur dorthin lenken, wo es benötigt wird.
- **Optimierung von Bestandsbeleuchtung**:
- Bestandsaufnahme der Beleuchtungssituation und Verbesserung bestehender Anlagen.
- Einsatz von Bewegungsmeldern und Dimmung der Lichtintensität.
- **Sanierung von Flutlichtanlagen**:
- Umrüstung auf umweltfreundlichere Beleuchtung.
- Einhaltung der Immissionsrichtlinien.
- **Maßnahmen in Kürze**:
- Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit.
- Festsetzungen im Bebauungsplan und Vorgaben in Baugenehmigungen.
- **Glossar**:
- Definitionen von Beleuchtungsstärke, Farbtemperatur, Lichtstrom, Leuchtdichte und Upward Light Ratio (ULR).
- **Weiterführende Literatur**:
- Hinweise und Empfehlungen zu Lichtverschmutzung und deren Auswirkungen auf Biodiversität und Nachtlandschaft.
Source 3 (https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2020_09/794706-794706):
- Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19/22433) befasst sich mit Lichtverschmutzung.
- Lichtverschmutzung: unerwünschte Wirkung künstlicher Beleuchtung im Außenbereich.
- Vermutete negative Auswirkungen auf menschliche Gesundheit und ökologische Beeinträchtigungen durch veränderte Lichtverhältnisse.
- Weltweite Zunahme der beleuchteten Fläche und Beleuchtungsintensität in den letzten Jahren.
- In Deutschland stärkste Zunahme der beleuchteten Fläche in Bayern (45% von 2012 bis 2016).
- Schleswig-Holstein führt bei der Intensität beleuchteter Flächen mit einer Zunahme von 41%.
- Negative Begleiterscheinungen: zunehmende Blendung, Verschlechterung des Nachtschlafs.
- Aufhellung des Nachthimmels beeinträchtigt professionelle und Hobby-Astronomie.
- Künstliche Beleuchtung kann Verhaltensänderungen bei Pflanzen und Tieren hervorrufen.
- Empfehlungen im Bericht: weitere Forschung zu den Folgen künstlicher Beleuchtung, Verbesserung bestehender Regelungsansätze.
- Vorschlag zur Entwicklung und Umsetzung von Beleuchtungsrichtlinien für bundeseigene Gebäude zur Minimierung von Lichtverschmutzung.