Heute ist der 12.04.2025
Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.cnv-medien.de/landkreis-cuxhaven/kreis-cuxhaven-mann-wegen-vergewaltigung-und-tierpornografischer-inhalte-vor-gericht.html):
- Prozessbeginn: 11. März 2025 vor dem Landgericht Stade
- Angeklagter: 25 Jahre alter Mann
- Anklagepunkte:
- Schwere Vergewaltigung
- Verbreitung tierpornografischer Inhalte
- Unerlaubter Waffenbesitz
- Bedrohung
- Vorfall:
- Vergewaltigung der damaligen Freundin im Februar 2023 in deren Wohnung in einer Gemeinde im Sietland
- Bedrohung der Frau im März 2023
- Weitere Vorwürfe:
- Erstellung eines tierpornografischen Videos
- Aufbewahrung einer Waffe ohne behördliche Erlaubnis
- Verhandlungstage: Insgesamt fünf, bis zum 3. April 2025
Source 2 (https://de.wikipedia.org/wiki/Verbreitung_gewalt-_oder_tierpornographischer_Inhalte):
- Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte ist in Deutschland gemäß § 184a StGB ein Vergehen.
- Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
- § 184a StGB bestraft:
1. Verbreitung oder Zugänglichmachung pornographischer Inhalte mit Gewalttätigkeiten oder sexuellen Handlungen von Menschen mit Tieren.
2. Herstellung, Bezug, Lieferung, Vorratshaltung, Angebot, Bewerbung oder Versuch der Ein- oder Ausfuhr solcher Inhalte.
- Der Versuch der Verbreitung ist ebenfalls strafbar.
- Nicht alle pornographischen Inhalte sind strafbar; nur „harte Pornographie“ (mit Kindern, Jugendlichen, Tieren und Gewaltdarstellungen) ist ohne Ausnahme sozialunerträglich.
- Pornographische Medien gelten als jugendgefährdend, unabhängig von der Unterscheidung zwischen harter und weicher Pornographie.
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasste 2007 insgesamt 15.953 Delikte nach §§ 184, 184a, 184b, 184c StGB.
- Statistiken zur Erfassung von Delikten sind aufgrund unterschiedlicher Erfassungszeiträume und Einflussfaktoren in Deutschland nicht vergleichbar.