Heute ist der 12.04.2025
Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.nwzonline.de/wesermarsch/feuerwehr-in-wesermarsch-mehr-braende-und-fehlalarme-belasten-retter-2024_a_4,2,1676409.html):
- Freiwillige Feuerwehren der Wesermarsch hatten 2024 mit vielen Großbränden und Verkehrsunfällen zu kämpfen.
- Kreisbrandmeister Rolf Hoyer zog die Jahresbilanz in einer Sitzung im Kreishaus in Brake.
- Es gab überdurchschnittlich hohe 30 Großbrände und eine große Zahl an Verkehrsunfällen.
- Bei beiden Schadensereignissen gab es Todesopfer.
- Hoyer betonte die Wichtigkeit der psychosozialen Notfallversorgung zur Verarbeitung der psychischen Belastungen.
- Kriseninterventionsteam Wesermarsch und Arbeitskreis psychosoziale Notfallversorgung beim Oldenburgischen Feuerwehrverband wurden gegründet.
- Zum 31. Dezember 2024 gab es in der Wesermarsch 45 Ortswehren mit 1708 Mitgliedern (272 Frauen und Mädchen).
- Es existieren 19 Jugendwehren mit 380 Mitgliedern (113 weibliche).
- 13 Kinderfeuerwehren sind aktiv mit 289 Jungen und Mädchen.
- Hoyer berichtete von keinen Nachwuchsproblemen.
- Überarbeitetes Niedersächsisches Brandschutzgesetz fördert Jugendarbeit und Brandschutzerzieher.
- Brandschutzerziehern in Schulen und Kitas kann Verdienstausfall gewährt werden.
- Im Landeshaushalt stehen drei Millionen Euro zur Verfügung, was einen Zuschuss von 927 Euro je Einheit für 3173 Kinder- und Jugendwehren ergibt.
- Hoyer bezeichnete die Summe als wichtigen Schritt, auch wenn sie nicht vollständig auskömmlich ist.
- Es gab 186 Fehlalarmierungen im Jahr 2024.
- Gesamtzahl der Einsätze betrug 1088: 319 Brandeinsätze und 583 Hilfeleistungen.
- Die Bilanz wird auch die Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes am 29. März in Lemwerder beschäftigen.
Source 2 (https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehrgesetz_(Deutschland)):
- Feuerwehrgesetz definiert den Begriff der Feuerwehr, deren Aufbau und Aufgaben.
- Gesetze ersetzen historische Feuerlöschordnungen aus dem Mittelalter.
- Erste gesetzliche Regelungen des Brandschutzes stammen aus der Römerzeit.
- Gesetzgebung zur Feuerwehr liegt in Deutschland bei den Bundesländern.
- Unterscheidung zwischen Pflichtaufgaben (obligatorisch) und Zusatzaufgaben (nicht obligatorisch) für Feuerwehren.
- Gemeinden sind in der Regel für die Aufstellung und Unterhaltung von Feuerwehren zuständig.
- Kreise sind oft für die Unterhaltung von Leitstellen verantwortlich.
- In Nordrhein-Westfalen müssen Berufsfeuerwehren von kreisangehörigen Gemeinden eine Leitstelle unterhalten.
- Vorschriften zu Ausbildungseinrichtungen (z. B. Landesfeuerwehrschule) und zur Aufsicht über Feuerwehren sind enthalten.
- Regelungen zur Aufstellung von Freiwilligen und Berufsfeuerwehren sind vorhanden.
- Rechtsverhältnis der Feuerwehrleute wird geregelt.
- Gemeinden dürfen Details in Satzungen regeln.
- Übergeordnete Dienststellen können bestimmte Ausgestaltungen durch Verwaltungsvorschriften oder Rechtsverordnungen regeln.
- In einigen Ländern (z. B. Bremen, Sachsen) sind Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in einem Gesetz geregelt.
- In den meisten Ländern existieren jedoch separate Gesetze.
- Brandschutzgesetz bildet zusammen mit weiteren Vorschriften die Brandschutzvorschriften für Bau und Veranstaltungen.
- Rauchwarnmelderpflicht ist im Baurecht verankert.
- Auflistung der Feuerwehrgesetze in verschiedenen Bundesländern:
- Baden-Württemberg: Feuerwehrgesetz (FwG) vom 1. April 1956, zuletzt geändert am 21. Mai 2019.
- Bayern: Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981, zuletzt geändert am 24. Juli 2020.
- Berlin: Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin (FwG) vom 23. September 2003, zuletzt geändert am 9. Mai 2016.
- Brandenburg: Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) vom 24. Mai 2004, zuletzt geändert am 19. Juni 2019.
- Bremen: Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG) vom 21. Juni 2016, zuletzt geändert am 20. September 2022.
- Hamburg: Feuerwehrgesetz Hamburg (FeuerwG) vom 23. Juni 1986, zuletzt geändert am 18. Mai 2018.
- Hessen: Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG), zuletzt geändert am 30. September 2021.
- Mecklenburg-Vorpommern: Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz.
- Niedersachsen: Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG).
- Nordrhein-Westfalen: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert am 1. Juli 2021.
- Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG).
- Saarland: Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG).
- Sachsen: Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG).
- Sachsen-Anhalt: Brandschutzgesetz (BrSchG) vom 7. Juni 2001, zuletzt geändert am 24. März 2020.
- Schleswig-Holstein: Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG), zuletzt geändert am 13. April 2022.
- Thüringen: Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).