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Heute ist der 14.03.2025

Datum: 14.03.2025 - Source 1 (https://www.tz.de/verbraucher/freches-angebot-in-arztpraxis-mit-energiepauschale-wucher-preise-wenn-handy-akku-leer-ist-93604126.html):
- Datum des Artikels: 10.03.2025
- Autor: Andreas Knobloch
- Thema: Kostenübernahme durch Krankenkassen und zusätzliche Gebühren in Arztpraxen
- Eine Frauenarztpraxis erhebt eine „Energiepauschale“ von zwei Euro für das Aufladen von Handys und Laptops.
- Die Praxis informiert die Patientinnen über diese Gebühr mit einem Schild.
- Auf Reddit wird das Schild diskutiert, viele Nutzer empfinden den Preis als überhöht.
- Beispielrechnung zeigt, dass die tatsächlichen Kosten für das Laden eines Handys deutlich unter zwei Euro liegen:
- Durchschnittlicher Arbeitspreis für Strom: 30 ct/kWh
- Kosten für eine volle Handyladung: ca. 0,69 ct
- Um auf zwei Euro zu kommen, müsste man das Handy etwa 290-mal laden.
- Oekotest.de gibt an, dass das Laden eines iPhone 15 weniger als einen Cent kostet.
- Gewerbestrompreise in Deutschland:
- Durchschnittlicher Preis für Gewerbe: 25,03 ct/kWh
- Unternehmen mit hohem Verbrauch zahlen im Schnitt 21,08 ct/kWh.
- Nutzer äußern sich kritisch und machen Vorschläge, was man für zwei Euro noch aufladen könnte.
- Hinweis, dass das Laden von Privatgegenständen am Arbeitsplatz mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden sollte.
- Die Praxisgebühr wird als ungewöhnlich angesehen.

Source 2 (https://www.kbv.de/html/1150_62989.php):
- Arztpraxen mit hohem Energieverbrauch können für 2023 zusätzliche Stromkosten geltend machen.
- Ziel: Kompensation übermäßiger Ausgaben durch gestiegene Strompreise.
- Einigung zwischen KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) und GKV-Spitzenverband.
- Anspruchsberechtigt sind Praxen, die Leistungen aus Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse abrechnen.
- Erstattung erfolgt für Mehrkosten über 500 Euro pro Quartal, wenn der Strompreis überdurchschnittlich hoch ist.
- Referenzpreis für Strom: 29 Cent pro kWh.
- Krankenkassen übernehmen einen Großteil der Mehrausgaben, abzüglich Entlastungsbeträge und privatversicherter Anteile.
- Eigenanteil der Praxis an den Mehrkosten beträgt 5%.
- Dr. Andreas Gassen (KBV) äußert, dass die Regelung Härtefälle abmildert.
- Ausweitung auf weitere Fachgruppen wurde abgelehnt.
- Keine Ausgleichszahlungen für 2022, da staatliche Regelungen zur Strompreisbremse erst 2023 wirksam sind.
- Prüfung der Notwendigkeit einer Verlängerung der Regelung über 2023 hinaus bis zum 31. Dezember.
- Abwicklung der Finanzhilfen erfolgt quartalsweise über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
- Praxen müssen eine Selbsterklärung zu den zusätzlichen Stromkosten abgeben.
- Berechnung der zusätzlichen Stromkosten basiert auf Stromverbrauch und -kosten im Abrechnungsquartal.
- Regelung gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023.
- Anspruchsvoraussetzungen: Abrechnung von Leistungen aus bestimmten EBM-Bereichen und zusätzlichen Stromkosten von 500 Euro oder mehr.
- Berechnung der zusätzlichen Stromkosten erfolgt durch Differenz zwischen aktuellem Strompreis und Referenzpreis, multipliziert mit dem Stromverbrauch.
- Beispielrechnung für eine radiologische Praxis mit 12.000 Euro Stromkosten und 25.000 kWh Verbrauch ergibt 3.610 Euro erstattungsfähige Kosten.

Source 3 (https://www.aerzteblatt.de/archiv/energiekrise-gesundheitswesen-in-bedraengnis-2863c165-19c2-4456-8f0a-a0044128304d):
- Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha- und Pflegeeinrichtungen stehen aufgrund der Energiekrise und Inflation vor finanziellen Herausforderungen.
- Hohe Preise für Strom und Gas resultieren aus dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
- Medizinische Einrichtungen können Kosten nicht durch Preiserhöhungen an Patienten weitergeben.
- Verhandlungen über Energiekostenhilfen zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Bundesfinanzministerium sind vertagt worden.
- Ein Gesetz zur Abfederung der Strom- und Gaspreise wurde am 21. Oktober im Bundestag verabschiedet, mit einem „Abwehrschirm“ von 200 Milliarden Euro.
- Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor möglichen Insolvenzen und beziffert die Finanzierungslücke bei Sachkosten und Energie auf 15 Milliarden Euro für 2022 und 2023.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält diese Summe für nicht plausibel und schätzt die Finanzierungslücke auf etwa 4 Milliarden Euro.
- Fallzahlen in Krankenhäusern sind seit 2019 um 13 Prozent zurückgegangen, was die wirtschaftliche Lage verschärft.
- Gesundheitsökonomen fordern, finanzielle Unterstützung an Reformen zu koppeln und Betten abzubauen.
- Die Bundesärztekammer (BÄK) warnt, dass auch niedergelassene Ärzte vor Herausforderungen stehen, da Kostensteigerungen nicht durch regulierte Preise ausgeglichen werden können.
- BÄK schlägt einen gestaffelten Zuschuss auf Grundlage der Gas- und Stromrechnungen aus dem Vorjahr vor.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt vor möglichen Leistungsreduktionen in Arztpraxen.
- Einige Arztpraxen in Berlin prüfen, ihren Betrieb aufgrund steigender Energiekosten zu reduzieren.
- Beispiele für steigende Energiekosten: Radiologische Praxis zahlt von 3.800 Euro auf 18.000 Euro monatlich, ein MVZ rechnet mit einer Vervierfachung der Stromkosten.
- Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sind ebenfalls unter Druck, da Patienten Dienstleistungen abbestellen, um Heizkosten zu decken.
- Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste fordert eine Direkterstattung der Energiekosten durch einen Hilfsfonds.
- Im Jahr 2019 war das Gesundheitswesen für 5,2 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich, Krankenhäuser für 3,1 Prozent.
- 92 Prozent der deutschen Krankenhäuser nutzen Erdgas zum Heizen, der durchschnittliche Gasverbrauch pro Krankenhaus liegt bei 4,9 Millionen Kubikmetern jährlich.
- Umfrage zeigt, dass 21 Prozent der Krankenhäuser nur für wenige Stunden bis zu einem Tag Notstromversorgung haben.
- Notfallregister soll Überblick über hilfsbedürftige Patienten bei Stromausfällen ermöglichen.

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Erstellt am: 2025-03-11 05:42:13

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