Schaumburg

Heute ist der 17.04.2025

Datum: 17.04.2025 - Source 1 (https://www.shg-aktuell.de/2025/03/11/schaumburger-landschaft-vergibt-foerdermittel-fuer-kleine-kultureinrichtungen/):
- Im Jahr 2025 fördern das Land Niedersachsen und Landschaftsverbände in Niedersachsen Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2 Millionen Euro.
- Anträge können von kleinen Kultureinrichtungen mit Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro gestellt werden (Förderquote bis zu 75 Prozent).
- Anträge sind beim zuständigen Landschaftsverband einzureichen.
- Im historischen Schaumburg vergibt die Schaumburger Landschaft die Förderungen und bietet Antragsberatung an.
- Für Investitionsprojekte in der Region stehen der Schaumburger Landschaft etwa 25.000 Euro zur Verfügung.
- Gefördert werden bauliche Maßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs, Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen und Aufenthaltsqualität.
- Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, Erwerb von Immobilien und Grundstücken sowie bauliche Maßnahmen an Gebäuden im Besitz des Landes, Bundes oder Kommunen.
- Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts (z.B. eingetragene Vereine, gGmbH, GmbH, Stiftungen, Genossenschaften).
- Antragstellende Kultureinrichtungen müssen ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot bieten und dürfen nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten.
- Beispiele für antragstellende Einrichtungen: Heimatvereine, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Musikschulen, Freilichtbühnen, Theater.
- Voraussetzung für eine Förderung ist ein schriftlicher Antrag mit Projektbeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan.
- Antragsstichtag für Förderungen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro ist der 1. Mai 2025.
- Anträge sind an die Schaumburger Landschaft, Schlossplatz 5, 31675 Bückeburg, zu richten.

Source 2 (https://www.mwk.niedersachsen.de/ausschreibungen/investitionsprogramm-fuer-kleine-kultureinrichtungen-178859.html):
- Kleine Kultureinrichtungen in Niedersachsen tragen zur Vielfalt des kulturellen Lebens und zum sozialen Zusammenhalt bei.
- Sie sind wichtig für die Regionalentwicklung in Niedersachsen, einem Flächenland.
- Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen fördert notwendige Anschaffungen und die Weiterentwicklung der baulichen und technischen Infrastruktur.
- Ziel des Programms: attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot sichern, ehrenamtliches Engagement und private Initiativen stärken.
- Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen mit in der Regel nicht mehr als drei Vollzeitstellen.
- Geförderte Maßnahmen:
- Bauliche Maßnahmen und Erhaltungsmaßnahmen
- Beschaffung und Ausbau der digitalen Infrastruktur
- Beschaffung und Ausbau der Veranstaltungstechnik
- Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
- Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs
- Fördersummen: 1.000 Euro bis 25.000 Euro.
- Anträge sind bei den jeweiligen Landschaften und Landschaftsverbänden zu stellen, die auch die Antragsberatung durchführen.
- Informationen zu Antragsstichtagen und Auswahlverfahren sind bei den zuständigen Landschaften/Landschaftsverbänden erhältlich.
- Weitere Förderungen durch andere Zuwendungsgeber sind möglich.
- Richtlinien zur Förderung von investiven Projekten kleiner Kultureinrichtungen wurden am 08. Oktober 2024 veröffentlicht.

Source 3 (https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur/kulturforderung/antragsverfahren-zur-landeskulturforderung-127364.html):
- Kulturförderung in Niedersachsen durch das MWK basiert auf drei Säulen:
1. Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen:
- Unterstützung von sechs Landesmuseen und drei Staatstheatern.
- Förderung von Kulturfachverbänden wie dem Landesverband der Kulturellen Jugendbildung, dem Landesverband der Kunstschulen und der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur.
2. Projekt- und Programmförderung:
- Unterstützung innovativer, teilhabeorientierter Kulturprojekte und -programme mit einer Fördersumme über 10.000 Euro.
3. Regionale Kulturförderung:
- Zusammenarbeit mit Landschaften und Landschaftsverbänden zur Förderung von Kunst und Kultur vor Ort.
- In der Regel Fördersumme von unter 10.000 Euro.
- Anträge für Projektförderungen aus Landesmitteln müssen fristgerecht gestellt werden.
- Informationen zur Antragstellung und rechtliche Grundlagen zum europäischen Beihilferecht sind auf der MWK-Internetseite verfügbar.
- EU-Beihilferecht gilt grundsätzlich für alle öffentlichen Kulturförderungen mit wenigen Ausnahmen.
- Online-Antragsverfahren für sechs Förderprogramme und drei Stipendien verfügbar.
- Downloadbereich auf der MWK-Internetseite enthält Förderkriterien und Richtlinien.
- Allgemeine Kulturförderrichtlinie als Grundlage der gesamten Kulturförderung des MWK ist verfügbar.
- Spezifische Richtlinien der einzelnen Förderprogramme sind auf den Seiten der jeweiligen Kultursparten zu finden.

Ursprung:

Schaumburg

Link: https://www.shg-aktuell.de/2025/03/11/schaumburger-landschaft-vergibt-foerdermittel-fuer-kleine-kultureinrichtungen/

URL ohne Link:

https://www.shg-aktuell.de/2025/03/11/schaumburger-landschaft-vergibt-foerdermittel-fuer-kleine-kultureinrichtungen/

Erstellt am: 2025-03-11 08:41:12

Autor:

Schaumburg