Ostholstein

Heute ist der 12.04.2025

Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Bad-Schwartau-ernennt-Dr-Arend-Oetker-zum-Ehrenbuerger,regionluebecknews2682.html):
- Dr. Arend Oetker wurde zum Ehrenbürger von Bad Schwartau (Kreis Ostholstein) ernannt.
- Die Ehrung wurde von Bürgermeisterin Dr. Katrin Engeln (Grüne) und Vanessa Krabiell, Leitung der Unternehmenskommunikation, überreicht.
- Es ist die erste Vergabe der Ehrenbürgerwürde seit 40 Jahren.
- Bürgermeisterin Engeln würdigte Oetkers langjähriges Engagement für Wirtschaft und Gesellschaft.
- Oetker zeigte sich tief geehrt über die Auszeichnung.
- Seine Familie ist Mitgründer der Stiftung "7Türme+", die sich für den Erhalt der Lübecker Welterbekirchen einsetzt.
- Oetker unterstützt das Projekt langfristig finanziell.

Source 2 (https://tini24.de/news/dr-arend-oetker-wird-ehrenbuerger-der-stadt-bad-schwartau/):
- Dr. Arend Oetker wird zweiter Ehrenbürger der Stadt Bad Schwartau.
- Stadtverordnetenversammlung stimmte am 27. November 2024 für den Antrag zur Verleihung.
- Dr. Oetker ist der zweite Ehrenbürger nach Max Steen, der 1983 ernannt wurde.
- Bürgermeisterin Dr. Katrin Engeln fragte Dr. Oetker telefonisch, ob er die Ehrenbürgerschaft annehmen würde.
- Dr. Oetker bestätigte die Annahme der Ehrung freudig.
- Er bezeichnet Bad Schwartau als seine zweite Heimat und besucht die Stadt seit knapp 60 Jahren regelmäßig.
- Offizielle Urkundenübergabe ist für März 2025 während eines Besuchs in Bad Schwartau geplant.

Source 3 (https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/93330580593):
- Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.
- Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Bezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.
- Weitere Auszeichnungen für verdiente Bürgerinnen und Bürger sind:
- Ehrengeschenke
- Ehrenmedaillen
- Ehrenringe
- Ähnliche Auszeichnungen
- Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Auszeichnung "verdiente Bürgerin" oder "verdienter Bürger" bei der Gemeinde anregen.
- Für die Anregung müssen Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde dargestellt werden.
- Selbstvorschläge werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Ursprung:

Ostholstein

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Erstellt am: 2025-03-11 12:03:16

Autor:

Ostholstein