Plön

Heute ist der 12.04.2025

Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Polizei-muss-46-Jaehrigen-auf-B76-stoppen,regionkielnews2426.html):
- Datum: 11.03.2025, 16:15 Uhr
- Ort: B76 von Schwentinental (Kreis Plön) in Richtung Kiel
- Ein Mann (46 Jahre alt) hatte keinen gültigen Führerschein.
- Der Mann stand möglicherweise unter Drogen.
- Er ignorierte die Haltesignale einer Streifenwagenbesatzung.
- Der Mann folgte zunächst dem Polizeifahrzeug.
- Er fuhr dann an der Ausfahrt Preetzer Straße zurück auf die Bundesstraße.
- Der Mann setzte seine Fahrt in Richtung Kiel fort.
- In Höhe Ostring konnten die Beamten den Fahrer stoppen.

Source 2 (https://www.kanzleiwehner.de/blog/fuehrerscheinentzug-wegen-drogen-welche-sanktionen-drohen/):
- **Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot**:
- Fahrverbot: Zeitraum von 1 bis 3 Monaten, Führerschein wird eingezogen, bleibt aber gültig.
- Führerscheinentzug: Führerschein wird ungültig, mindestens 6 Monate Sperrfrist, neuer Antrag erforderlich, keine neue Fahrprüfung nötig, Nachweis über Beseitigung der Gründe kann gefordert werden.

- **Drogenkonsum und Fahrerlaubnis**:
- Klare Grenzwerte für Alkohol und Cannabis, keine für andere Drogen.
- Beurteilung der Fahrtüchtigkeit erfolgt individuell, Nachweis von Fahrfehlern erforderlich.

- **Alkohol am Steuer**:
- Promille-Grenzen: relative Fahruntüchtigkeit (0,3 bis 1,1 Promille), absolute Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille).
- Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille, Bußgeld und Punkte in Flensburg, Fahrverbot möglich.

- **Cannabis am Steuer**:
- THC als Wirkstoff, strafbar bei Fahruntüchtigkeit.
- Nachweis des Konsums durch Blut- oder Urinuntersuchungen, regelmäßiger Konsum durch Haarprobe.
- Ordnungswidrigkeit bei 3,5 ng/ml THC, kein Führerscheinentzug ohne Straftat.

- **Konsum harter Drogen**:
- Kokain, Heroin, Amphetamine gelten als harte Drogen, Führerscheinentzug bei Konsum oder Abhängigkeit.
- Gerichtliche Bestätigung der Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz auch bei geringen Restwerten im Blut.

- **Ablauf des Führerscheinentzugs**:
- Führerschein kann vor Verurteilung entzogen werden, auch bei Bußgeldverfahren.
- Anhörung des Betroffenen vor Entzug, ärztliches Gutachten oder MPU kann angeordnet werden.

- **Neuerteilung der Fahrerlaubnis**:
- Sperrfrist zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, medizinisches Gutachten oder MPU oft erforderlich.
- Nachweise über Abstinenz oder verändertes Konsumverhalten können gefordert werden.

- **Probezeit**:
- Strengere Regelungen für Fahranfänger, Ordnungswidrigkeiten führen zu Nachschulung und Verlängerung der Probezeit.
- Wiederholte Verstöße können zu Führerscheinentzug führen.

- **Fazit**:
- Drogen am Steuer führen zu Fahrverboten oder Führerscheinentzug.
- Führerschein kann von Polizei oder Führerscheinstelle entzogen werden, neue Fahrerlaubnis nach Sperrfrist möglich.

- **Praxistipp**:
- Bei Polizeikontrollen keine Angaben zum Konsum machen, Recht auf Schweigen nutzen.
- Bei Vorwurf einer Drogenfahrt sofortigen Konsum einstellen, rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.
- Möglichkeit zur Beschwerde bei vorläufiger Führerscheinentziehung, Fristen für Rechtsmittel beachten.

Source 3 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/drogen-am-steuer-folgen-fuehrerschein-mpu-236321.html):
- Drogenkonsum und Fahren sind strafrechtlich relevant.
- Straftat: Fahren unter Drogeneinfluss, wenn die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist (§ 316 StGB).
- Bei Unfällen oder Gefährdungen kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen (§ 315c StGB).
- Strafen variieren je nach Einzelfall:
- Bußgeldverfahren: Erster Konsum ohne Fahruntüchtigkeit führt zu Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg (§ 24a StVG).
- Strafverfahren: Nachgewiesene Fahruntüchtigkeit oder Gefährdung führt zu Geldstrafe, Punkten und Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB).
- Nachweis von Drogenkonsum kann Meldung an Fahrerlaubnisbehörde zur Folge haben.
- Häufige Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Prüfung der Eignung zum Fahren.
- Wiederholte Verstöße oder positiver Drogentest können dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
- Verhalten bei Kontrolle:
- Keine Angaben zum Konsumverhalten machen.
- Nicht verpflichtet, an freiwilligem Drogenschnelltest mitzuwirken.
- Bei angeordneter Blutprobe sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren.
- Rechtsanwalt kann helfen durch:
- Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Kontrolle.
- Anfechtung von Bluttestergebnissen.
- Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Führerscheinentzug oder MPU.
- Drogen am Steuer haben weitreichende Konsequenzen für Führerschein und persönliche Zukunft. Schnelles Handeln und rechtlicher Beistand sind wichtig.

Ursprung:

Plön

Link: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Polizei-muss-46-Jaehrigen-auf-B76-stoppen,regionkielnews2426.html

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https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Polizei-muss-46-Jaehrigen-auf-B76-stoppen,regionkielnews2426.html

Erstellt am: 2025-03-11 16:37:06

Autor:

Plön