Hameln-Pyrmont

Heute ist der 18.04.2025

Datum: 18.04.2025 - Source 1 (https://www.radio-aktiv.de/2025/03/12/hameln-pyrmont-warnstreik-am-donnerstag/):
Source 1 (https://www.radio-aktiv.de/2025/03/12/hameln-pyrmont-warnstreik-am-donnerstag/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.radio-aktiv.de/2025/03/12/hameln-pyrmont-warnstreik-am-donnerstag/

Source 2 (https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutzerklarung-cookies-und-datenschutz):
- Der Einsatz von Cookies war bereits vor der DSGVO kompliziert aufgrund von deutschen und europäischen Vorschriften.
- Die EU-Richtlinie 2002/58/EG (e-Privacy-Richtlinie) verlangte oft eine ausdrückliche Einwilligung für Cookies.
- Google forderte bereits damals eine Einwilligung der Nutzer für Produkte wie Google Analytics.
- Das deutsche Telemediengesetz (TMG) sah nur eine Hinweispflicht vor, wurde jedoch durch die DSGVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz verdrängt.
- Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz sind nun bindend.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Thema Cookie-Hinweis und Datenschutz erneut behandelt.
- Cookies werden verwendet, um geräteübergreifende Nutzerprofile zu bilden, darunter Präferenz-, Statistik- und Marketing-Cookies.
- Cookies sind Textdateien, die im Browser des Nutzers gespeichert werden und Informationen über das Nutzerverhalten sammeln.
- Technisch notwendige Cookies sind erforderlich für die fehlerfreie Funktion von Websites.
- Nutzer können Cookies ablehnen, ohne dass die Funktionalität der Website beeinträchtigt wird.
- Website-Betreiber müssen den Cookie-Einsatz durch Banner kennzeichnen und die Nutzer informieren.
- Die DSGVO regelt Cookies nicht explizit, aber der EuGH entschied, dass eine ausdrückliche Einwilligung für nicht notwendige Cookies erforderlich ist.
- Die E-Privacy-Verordnung wird derzeit in der EU überarbeitet, um die Cookie-Richtlinie zu aktualisieren.
- Unternehmen sind unsicher über die aktuelle Rechtslage zum Einsatz von Cookies.
- Cookie-Hinweise informieren Nutzer beim ersten Besuch einer Website über den Einsatz von Cookies.
- Websites, die nur technisch notwendige Cookies verwenden, benötigen keinen Cookie-Banner.
- Nutzer müssen nicht zustimmen, um technisch notwendige Cookies zu akzeptieren.

Source 3 (https://www.cookieguard.eu/wissen/cookie-richtlinie-umsetzung-dsgvo-deutschland/):
- Die Cookie-Richtlinie ist Teil des europäischen Datenschutzgesetzes und gilt auch in Deutschland.
- Nutzer müssen beim Betreten einer Webseite aktiv dem Einsatz von Cookies zustimmen oder diese ablehnen.
- Hintergrund ist das Recht auf Privatsphäre, um die Sammlung und Speicherung persönlicher Daten durch Seitenbetreiber zu verhindern.
- Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat im Mai 2018 europaweit in Kraft und regelt die Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten.
- Besucher müssen ihre Einwilligung geben, bevor Cookies gesetzt werden, insbesondere für Marketing- oder Tracking-Cookies.
- Ein einfacher Hinweis auf die Verwendung von Cookies ist nicht ausreichend.
- Die e-Privacy-Verordnung ergänzt die DSGVO und regelt speziell den Einsatz von Cookies.
- Die DSGVO schreibt vor, dass Webseitenbetreiber eine aktive und freiwillige Zustimmung der Nutzer einholen müssen (Opt-In).
- Cookies dürfen erst gesetzt werden, wenn die Zustimmung erfolgt ist; eine Vorauswahl ist unzulässig.
- Aufsichtsbehörden prüfen die Einhaltung dieser Regelungen und können Bußgelder verhängen.
- Die EU-Cookie-Richtlinie 2009/136/EG schützt personenbezogene Daten beim Besuch von Webseiten.
- Technisch notwendige Cookies dürfen ohne Zustimmung gesetzt werden (z.B. Session-Cookies, Log-In-Daten).
- Technisch nicht notwendige Cookies (z.B. Tracking, Marketing) erfordern immer die Zustimmung der Nutzer.
- Es gibt keine genauen Vorgaben zur Umsetzung der Cookie-Richtlinie auf Webseiten.
- Ein Urteil des EuGH schreibt die Opt-in-Pflicht für alle Cookies vor.
- In Deutschland wurde das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) im Dezember 2021 eingeführt, um die EU-Cookie-Richtlinie umzusetzen.
- Das TTDSG verlangt eine eindeutige Zustimmung der Besucher zur Verwendung von Cookies.
- Die e-Privacy-Verordnung umfasst auch digitale Kommunikation per App, Mail oder VoIP.
- Die Rechtslage zur e-Privacy-Verordnung ist noch nicht endgültig geklärt und kann sich ändern.
- Bei der Übertragung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU kann es zu unzulässigen Verfahren kommen.
- Die Verwendung von Google Analytics ist problematisch, da es kein geregeltes Abkommen mit den USA gibt.

Ursprung:

Hameln-Pyrmont

Link: https://www.radio-aktiv.de/2025/03/12/hameln-pyrmont-warnstreik-am-donnerstag/

URL ohne Link:

https://www.radio-aktiv.de/2025/03/12/hameln-pyrmont-warnstreik-am-donnerstag/

Erstellt am: 2025-03-12 08:15:15

Autor:

Hameln-Pyrmont