Schaumburg

Heute ist der 17.04.2025

Datum: 17.04.2025 - Source 1 (https://www.szlz.de/lokales/schaumburg/rinteln/streit-ums-auto-eskaliert-44-jaehriger-in-rintelner-bahnhofstrasse-zusammengeschlagen-BK4YMYALMNCP5HNANYOK6DQBRY.html):
- Landgericht Bückeburg bestätigt Urteil in Berufungsprozess vier Jahre nach brutaler Schlägerei.
- Zwei Männer (31 und 42 Jahre alt) erhalten neun- und zehnmonatige Freiheitsstrafen mit Bewährung.
- Beide Angeklagten müssen jeweils 1500 Euro an das Opfer (44 Jahre alt) zahlen.
- Das Opfer erlitt zahlreiche Prellungen, musste im Krankenhaus behandelt werden, hatte jedoch keine schwerwiegenden Verletzungen.
- Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Streit um ein Auto, das die Ex-Partnerin des jüngeren Angeklagten nach der Trennung weggenommen hatte.
- Die Ex-Partnerin wollte den Pkw zurückholen und fuhr zur Arbeitsstelle des 31-Jährigen, begleitet von dem späteren Opfer, einem langjährigen Freund.
- Am Tattag erhielt das Opfer einen anonymen Anruf, der ihn aufforderte, die Wohnung zu verlassen.
- Das Opfer schickte eine Nachricht, in der er angab, Verbindungen zu Hells Angels oder einer arabischen Großfamilie zu haben.
- Die Ex-Partnerin wollte mit ihren Kindern die Wohnung verlassen, während das Opfer den Heimweg antreten sollte.
- In der Bahnhofstraße kam es zu einem Übergriff, bei dem mehrere Angreifer das Opfer schlugen und traten.
- Die Ex-Partnerin fuhr mit ihren Kindern an einen sicheren Ort und rief die Polizei, während die Täter flüchteten.
- In der aktuellen Verhandlung beschränkten sich die Berufungen der Angeklagten auf die Rechtsfolgen, was eine mildernde Geständnisfunktion hatte.
- Die Bewährungsstrafen wurden jeweils um einen Monat reduziert.
- Das Opfer erschien nicht vor dem Landgericht, da er sich in Nordzypern aufhält und erkrankt ist.

Source 2 (https://www.bg-anwalt.de/infothek/strafrecht/koerperverletzung_und_schlaegerei.html):
- Jährlich werden bundesweit Tausende Strafverfahren wegen Körperverletzungsdelikten eingeleitet.
- Körperliche Ausschreitungen treten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich auf.
- Die strafrechtlichen Folgen reichen von Geldstrafen bis zu jahrelangen Freiheitsstrafen, abhängig von Art und Ausmaß der Verletzungsfolgen.

**Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB)**
- Schutzauftrag des Staates: Schutz der körperlichen Unversehrtheit.
- Körperliche Misshandlung: Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der Integrität.
- Gesundheitsschädigung: Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands.
- Notwehr kann eine Handlung rechtfertigen.
- Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
- Verfolgung nur auf Antrag, außer bei öffentlichem Interesse.
- Geschädigte können sich der Anklage als Nebenkläger anschließen.

**Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)**
- Strafe: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
- Erhöhte Strafe bei Verwendung von Waffen, Gift oder gemeinschaftlicher Begehung.
- Es kommt nicht auf den Verletzungserfolg an, sondern auf die Gefährlichkeit der Handlung.

**Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)**
- Dauerfolgen wie Verlust von Sinnesorganen oder dauerhafte Entstellung.
- Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
- Bei absichtlicher Herbeiführung droht eine Mindeststrafe von drei Jahren.

**Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)**
- Verursacht der Täter durch Körperverletzung den Tod, ist er strafbar.
- Strafe: Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren.
- Unterschiedliche Strafen für fahrlässige und vorsätzliche Tötung.

**Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)**
- Bedeutung im Straßenverkehr und medizinischen Kontext.
- Strafe: Antragsdelikt, Strafverfolgung nur bei Antrag oder öffentlichem Interesse.

**Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)**
- Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
- Schlägerei: Streit mit mindestens drei aktiven Beteiligten.
- Auseinandersetzungen müssen inneren Zusammenhang haben.
- Nicht bestraft wird, wer unverschuldet an einer Schlägerei beteiligt war.

**Körperverletzung im Amt**
- Amtsträger, die während ihres Dienstes Körperverletzung begehen, können mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Source 3 (https://www.odabs.org/informationen/zahlen-daten-fakten/statistik-koerperliche-gewalt.html):
- Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 137.058 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung erfasst.
- Von 2017 bis 2021 verringerte sich die Zahl der erfassten Gewaltstraftaten auf 122.341.
- Die Aufklärungsrate stieg von 82,8 % in 2017 auf 83,9 % in 2021.
- Tatverdächtige im Deliktbereich gefährliche und schwere Körperverletzung:
- Kinder unter 14 Jahren: 5.387 männliche und 1.283 weibliche Tatverdächtige (5,4 % der Tatverdächtigen insgesamt).
- Jugendliche von 14-18 Jahren: 13.024 männliche und 2.916 weibliche Tatverdächtige (2021).
- Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren: 11.200 männliche und 1.739 weibliche Tatverdächtige.
- Erwachsene: 72.406 männliche und 16.647 weibliche Tatverdächtige (2021).
- Quelle: BKA, "PKS Deliktbereich - Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verletzung weiblicher Genitalien".

Ursprung:

Schaumburg

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Erstellt am: 2025-03-12 08:19:10

Autor:

Schaumburg