Heute ist der 13.03.2025
Datum: 13.03.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Toetungsdelikt-in-Dramfeld-Verdaechtige-wird-nach-Vechta-gebracht,dramfeld110.html):
- Spanien hat die Tatverdächtige im Fall des getöteten 81-Jährigen in Dramfeld ausgeliefert.
- Die 22-Jährige kam am Dienstag in Deutschland an.
- Nach einem Zwischenstopp in Göttingen wird sie in die Justizvollzugsanstalt für Frauen nach Vechta gebracht.
- Die Staatsanwaltschaft Göttingen prüft, wann die Tatverdächtige dem Haftrichter vorgeführt werden kann.
- Eine Entscheidung über eine mögliche Anklage erfolgt nach Abschluss der Ermittlungen.
- Die Auslieferung hatte sich zunächst verzögert.
- Die Tatverdächtige wurde Anfang Februar in Spanien bei einer Polizeikontrolle nördlich von Granada festgenommen.
- Die Polizei hatte mit einem europäischen Haftbefehl wegen Mordes nach ihr gefahndet.
- Sie soll ihren 81-jährigen Vermieter in Dramfeld mit mehreren Messerstichen getötet haben.
- Der Mann verblutete infolge der Stichverletzungen in seiner Wohnung.
- Das Motiv für die Tat ist unklar.
- Die Festnahme wurde als Ergebnis guter polizeilicher Zusammenarbeit auf europäischer Ebene bezeichnet.
Source 2 (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/InternationaleFunktion/SchengenerAbkommen/SIS/SireneStory/sireneStory_node.html):
- Am 6. Oktober 2018 wurde die Leiche der Journalistin Viktoria Marinova in Russe, Bulgarien, entdeckt.
- Marinova wurde beim Joggen im Park angegriffen.
- Die bulgarische Polizei identifizierte schnell einen 21-jährigen Bulgaren als Verdächtigen.
- Am 9. Oktober 2018 wurde ein Europäischer Haftbefehl (EuHB) ausgestellt, da der Verdächtige möglicherweise nach Deutschland geflohen war.
- Dank des Schengener Informationssystems (SIS) und SIRENE konnten bulgarische und deutsche Behörden effektiv zusammenarbeiten.
- Der Verdächtige wurde am 9. Oktober 2018 in Stade bei Hamburg verhaftet.
- Am 17. Oktober 2018 wurde der Verdächtige nach Bulgarien überstellt.
- Am 23. April 2019 wurde der Verdächtige in Bulgarien zu 30 Jahren Haft verurteilt.
- Der EuHB ermöglicht eine schnellere Festnahme gefährlicher Verbrecher und hat sich als wichtiges Instrument für die Sicherheit in der EU etabliert.
- Georgi G. ist Bezirksstaatsanwalt in Russe und erließ den EuHB für den Mordfall.
- Kalina K.-A. leitet das SIRENE-Büro in Bulgarien und koordinierte den Informationsaustausch zwischen den Behörden.
- Lars L. ist Sachbearbeiter im SIRENE-Büro in Deutschland und war für den Austausch von Informationen über den Verdächtigen verantwortlich.
- Carsten W. war der leitende Ermittler der Polizei Stade und koordinierte die Verhaftung des Verdächtigen.
- Der EuHB wird von nationalen Justizbehörden für Personen ausgestellt, die einer schweren Straftat beschuldigt werden, und ist in allen EU-Ländern anerkannt.
- Der EuHB vereinfacht und beschleunigt das Auslieferungsverfahren und verhindert die Verweigerung von Auslieferungen zwischen EU-Staaten.
Source 3 (https://e-justice.europa.eu/90/DE/european_arrest_warrant):
- Der Europäische Haftbefehl (EuHb) ermöglicht es einer Justizbehörde eines EU-Landes, um die Festnahme und Übergabe einer Person in einem anderen EU-Land zu ersuchen.
- Ziel ist die Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe.
- Das Verfahren basiert auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und gilt in allen EU-Ländern.
- Der Kontakt zwischen den beteiligten Justizbehörden erfolgt direkt.
- Verfahrensrechte der Verdächtigen müssen beachtet werden, einschließlich:
- Recht auf Information
- Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts und Dolmetschers
- Recht auf Prozesskostenhilfe gemäß dem Recht des Festnahmelandes.
- Unterschiede zum herkömmlichen Auslieferungsverfahren:
- Strenge Fristen:
- Entscheidung über die Vollstreckung des Haftbefehls innerhalb von 60 Tagen nach Festnahme.
- Bei Zustimmung der Person zur Übergabe muss innerhalb von 10 Tagen entschieden werden.
- Übergabe muss spätestens 10 Tage nach der endgültigen Entscheidung erfolgen.
- Bei 32 Straftatbeständen ist keine Überprüfung der beiderseitigen Strafbarkeit erforderlich, wenn die Tat im ausstellenden Land mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bedroht ist.
- Politische Erwägungen spielen bei Entscheidungen der Justizbehörden keine Rolle.
- EU-Länder können die Übergabe eigener Staatsangehöriger nicht ablehnen, es sei denn, sie übernehmen selbst die Vollstreckung.
- Garantien können verlangt werden, z. B. für das Recht auf Überprüfung der Haft bei lebenslanger Freiheitsstrafe.
- Übergabe kann nur aus zwingenden oder fakultativen Gründen abgelehnt werden:
- Zwingende Gründe: frühere Verurteilung wegen derselben Straftat, Minderjährigkeit, Amnestie.
- Fakultative Gründe: keine beiderseitige Strafbarkeit, örtliche Zuständigkeit, laufendes Strafverfahren, Verjährung.
- Die Europäische Kommission hat ein Handbuch zur Ausstellung und Vollstreckung des EuHb herausgegeben, das in allen EU-Sprachen verfügbar ist.
- Statistiken zur Verwendung des EuHb:
- 2018: 17.471 ausgestellte, 6.976 vollstreckte EuHbs.
- 2019: 20.226 ausgestellte, 5.665 vollstreckte EuHbs.
- 2020: 15.938 ausgestellte, 4.397 vollstreckte EuHbs.
- 2021: 14.789 ausgestellte, 5.144 vollstreckte EuHbs.
- 2022: 13.335 ausgestellte, 4.540 vollstreckte EuHbs.
- Forschungsprojekt InAbsentiEAW untersucht Probleme bei der Ausstellung und Vollstreckung von EuHb in Abwesenheitsverfahren.
- Unterschiede bei Haftbedingungen in den EU-Staaten können das Vertrauen und die Verwendung des EuHb beeinträchtigen.
- Seit 2016 wurden in fast 300 Fällen die Vollstreckung eines EuHb wegen der Gefahr einer Grundrechtsverletzung verzögert oder abgelehnt.
- Am 8. Dezember 2022 verabschiedete die Kommission eine Empfehlung zu den Verfahrensrechten von Verdächtigen und beschuldigten Personen in Untersuchungshaft sowie zu den materiellen Haftbedingungen.