Heute ist der 14.03.2025
Datum: 14.03.2025 - Source 1 (https://hildesheimer-presse.de/2025/03/12/stationaere-verkehrskontrollen-polizei-ueberprueft-verkehrsteilnehmer-in-hildesheim-und-auf-der-bundesstrasse-6/):
- Verkehrskontrollen der Autobahnpolizei und des Einsatz- und Streifendienstes der Polizei Hildesheim
- Durchgeführt im Stadtgebiet Hildesheim und auf der Bundesstraße 6 in Holle
- Kontrollstellen eingerichtet in der Berliner Straße (08:00 Uhr – 11:30 Uhr) und auf der B6 zwischen Astenbeck und Derneburg (12:00 Uhr – 14:00 Uhr)
- Fokus auf Verkehrstüchtigkeit, Gurt- und Handyverstöße
- Insgesamt 106 Fahrzeuge und Fahrer überprüft
- Ein 33-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Hildesheim positiv auf Kokain getestet
- Blutprobe entnommen, Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, Weiterfahrt untersagt
- 30 weitere Ordnungswidrigkeiten registriert und geahndet
- Verstöße umfassten Handyverstöße, mangelhafte Ladungssicherung, mangelhafte Ausrüstung
- Drei Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz wegen fehlender Tageskontrollblätter bei Transportfahrern
Source 2 (https://rightmart.de/ratgeber/drogen-am-steuer):
- Drogen im Straßenverkehr gelten als gefährlicher als Alkohol.
- Bereits kleine Mengen an Cannabis, Kokain, Amphetaminen und anderen Drogen können die Sinneswahrnehmung und Reaktionsgeschwindigkeit beeinträchtigen.
- Drogenkonsumenten stellen unabhängig von der Menge eine Gefahr im Straßenverkehr dar.
- Fahren unter Drogen kann als Straftat angesehen werden, was zu einer Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis führt.
- Es gibt keine einheitliche Regelung, ob Drogen am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gelten; entscheidend ist die Nachweisbarkeit der Fahruntüchtigkeit.
- Nachweisbare Fahrfehler oder auffälliges Verhalten führen zur Einstufung als Straftat.
- Ersttäter bei Straftaten müssen mit Geldstrafen, Führerscheinentzug und mindestens einjähriger Führerscheinsperre rechnen.
- Bei Ordnungswidrigkeiten sind die Bußgelder gestaffelt, abhängig von der Häufigkeit der Verstöße.
- Drogen am Steuer sind auch ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
- Bei geringen Mengen Drogen kann von einem Strafverfahren abgesehen werden; Regelungen variieren je nach Bundesland.
- Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt bei harten Drogen bereits nach dem ersten Vergehen.
- Bei weichen Drogen wie Cannabis hängt der Entzug von der Konsumhäufigkeit ab.
- Fahrverbote und Fahrerlaubnisentzug sind nicht identisch; bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis gültig.
- Die Häufigkeit des Cannabis-Konsums wird durch den THC-COOH-Wert im Blut nachgewiesen.
- Ein Wert über 150 Nanogramm pro Milliliter Blut deutet auf regelmäßigen Konsum hin und kann zu einem Fahrerlaubnisentzug führen.
- Drogenscreenings werden durchgeführt, um den Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum nachzuweisen.
- Schnelltests auf Drogen sind bei Polizeikontrollen möglich, erfordern jedoch die Zustimmung des Betroffenen.
- Fahren unter Drogeneinfluss während der Probezeit gilt als A-Verstoß und zieht zusätzliche Strafen nach sich.
Source 3 (https://drogen.dvr.de/index.htm):
- Anzahl der entdeckten Drogenfahrten in Deutschland seit 2000 gestiegen.
- 2004: 24.700 Drogenfahrten registriert.
- 2009: 29.700 Drogenfahrten registriert.
- 2021: Rund 36.882 Drogenfahrten registriert.
- Zunahme der Fahrerlaubnisentziehungen aufgrund von „anderen berauschenden Mitteln“.
- Ursachen für den Anstieg:
- Gesetzliche Veränderungen.
- Schulung von Polizeibeamten in Drogenerkennung und Ahndung.
- Verbesserung der Drogenschnelltests.
- Verbesserung der Laboranalytik.
- Politische und fachliche Auseinandersetzungen in den 1990er Jahren führten zu neuen gesetzlichen Regelungen.
- Vor 1990: Fahrten unter Drogeneinfluss nur bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit geahndet.
- Einführung von Grenzwerten für Drogenkonsum im Straßenverkehr.
- §24 StVG geändert: Ordnungswidrigkeit bei Drogenkonsum, Nachweis im Blut ausreichend.
- Einführung von Grenzwerten für bestimmte Drogen/Substanzen.
- §2 Absatz 12 StVG: Polizei kann Eignungszweifel an Fahrerlaubnisbehörde melden.
- 2021: 90.863 Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) durchgeführt.
- 35 % der MPU-Untersuchungen im Zusammenhang mit Drogen oder Medikamenten.
- 25 % der Begutachtungen betrafen Fahrer mit Alkoholauffälligkeiten.
- Drogenkonsum schwerer zu erkennen als Alkohol.
- Schulungsprogramm „Drogenerkennung im Straßenverkehr“ der BASt für Polizeibeamte.
- Verbesserte Drogenschnelltests und Laboranalytik erhöhen Entdeckungswahrscheinlichkeit.
- Dunkelziffer unentdeckter Drogenfahrten vermutlich hoch.
- 2011: 29 % der befragten Gymnasiasten und Diskothekenbesucher gaben an, unter Drogeneinfluss zu fahren.
- 27 % der Befragten berichteten, dass Drogenkonsum bei Polizeikontrollen nicht entdeckt wurde.
- 8 % gaben an, während der Fahrt Drogen konsumiert zu haben.
- 2021: 3.237 Verkehrsteilnehmer durch Drogen in Deutschland geschädigt.
- 53 Tote und 796 schwer Verletzte durch Drogen im Straßenverkehr.