Heute ist der 12.04.2025
Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.news.de/auto/856891113/mobile-blitzer-geschwindigkeitsueberwachung-in-stade-aktuell-in-altlaender-viertel-wo-wird-heute-am-mittwoch-12-03-2025-geblitzt/1/):
- Datum: 12.03.2025
- Ort: Stade
- Warnung vor mobilen Blitzern in der Stadt
- Hohe Gefahr, Bußgeld oder Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Blitzerstandorte basieren auf Informationen vom 12.03.2025, 15:29 Uhr
- Aktueller Blitzerstandort: Altländer Straße (PLZ 21680, Altländer Viertel)
- Geschwindigkeitsbegrenzung: 50 km/h
- Meldung über Blitzer um 14:46 Uhr
- Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Stadtgebiet möglich
- Bußgelder gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Toleranzen bei mobilen Blitzgeräten:
- Unter 100 km/h: Abzug von 3 km/h
- Über 100 km/h: Abzug von 3% des gemessenen Wertes
- Einige Blitzermodelle können höhere Toleranzabzüge haben
Source 2 (https://www.bussgeldkatalog.org/toleranz-blitzer/):
- Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Blitzer wird eine Toleranz abgezogen, um mögliche Messungenauigkeiten auszugleichen.
- Der Toleranzabzug erfolgt unabhängig davon, ob tatsächlich Ungenauigkeiten vorlagen.
- Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h wird normalerweise ein Abzug von 3 km/h vorgenommen.
- Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 Prozent des Messergebnisses.
- Bei Videonachfahrsystemen beträgt die Toleranz 5 km/h (unter 100 km/h) bzw. 5 Prozent (über 100 km/h).
- Der Toleranzabzug soll verhindern, dass es zu Fehlmessungen kommt.
- Es gibt einen Bußgeldrechner, der die Toleranz bei Geschwindigkeitsverstößen berücksichtigt.
Source 3 (https://www.verkehrsmesstechnik-nord.de/2024/12/09/mindestabstaende-bei-geschwindigkeitsmessungen/):
- Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr unterliegt Regelungen zur Gleichbehandlung gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes.
- Abstand zwischen Messgerät und Verkehrsschild soll plötzliche Bremsmanöver verhindern.
- In jedem der 16 Bundesländer existieren unterschiedliche verwaltungsinterne Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung.
- Gesetzliche Grundlagen basieren auf der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Grundsatz der Gleichbehandlung (GG).
- Mindestabstand zwischen Verkehrsschild und Messstelle ist ein wesentlicher Aspekt der Vorgaben.
- Ziel der Regelung ist es, „Abbremsreflexe“ zu vermeiden, insbesondere in der Nähe von Gefahrenstellen (Schulen, Kindergärten, Fußgängerzonen).
- Übersicht der Mindestabstände in den Bundesländern:
- Berlin: 75 m vor/nach Verkehrsschildern, 150 m vor/nach Ortsschildern
- Hessen: 100 m
- Rheinland-Pfalz: 100 m
- Sachsen-Anhalt: 100 m
- Mecklenburg-Vorpommern: 100 m (250 m auf Autobahnen)
- Baden-Württemberg: 150 m
- Brandenburg: 150 m
- Bremen: 150 m
- Niedersachsen: 150 m
- Schleswig-Holstein: 150 m
- Sachsen: 150 m
- Bayern: 200 m
- Thüringen: 200 m
- Hamburg: Kein Mindestabstand
- Nordrhein-Westfalen: Kein Mindestabstand
- Saarland: Kein Mindestabstand
- In Bundesländern ohne Mindestabstand müssen Messungen im Einzelfall gerechtfertigt sein.
- Technische Aspekte der Geschwindigkeitsmessung:
- Zu geringer Abstand kann zu abrupten Bremsmanövern führen und erhöht Unfallgefahr.
- Verkehrsschilder müssen rechtzeitig wahrgenommen werden, um Geschwindigkeit anzupassen.
- Fahrer benötigen Zeit zur Anpassung der Geschwindigkeit nach Wahrnehmung eines neuen Verkehrsschilds.
- Verwertbarkeit der Messergebnisse kann in Frage gestellt werden, wenn Mindestabstand nicht eingehalten wird.
- Ausnahmefälle für Abweichungen von Abstandsregeln:
- An Gefahrenstellen sind kürzere Abstände zulässig.
- In Bereichen mit schrittweisen Geschwindigkeitsreduzierungen sind ebenfalls kürzere Abstände erlaubt.
- Einhaltung der Mindestabstände hat Einfluss auf die Anfechtbarkeit von Bußgeldbescheiden.
- Möglichkeit zur Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen durch unabhängige Sachverständige empfohlen.