Heute ist der 7.04.2025
Datum: 7.04.2025 - Source 1 (https://www.luechow-dannenberg.de/portal/meldungen/infektionsschutzbelehrung-im-gesundheitsamt-jetzt-auch-digital-moeglich-900000245-38100.html?rubrik=900000001):
- Infektionsschutzbelehrung beim Landkreis Lüchow-Dannenberg jetzt auch digital verfügbar.
- Gilt für Personen in der Lebensmittelherstellung, Gastronomie, Kantinen und bei Veranstaltungen.
- Präsenzbelehrungen finden jeden Dienstag im Lüchower Kreishaus statt.
- Im vergangenen Jahr erhielten rund 700 Personen eine Infektionsschutzbelehrung.
- Digitale Belehrung ermöglicht Unabhängigkeit von Terminvereinbarungen und ist bequem von zuhause aus möglich.
- Digitale Belehrung verfügbar in sieben Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch, Italienisch.
- Teilnahme nicht an Wohnort gebunden, auch für Interessierte aus anderen Teilen Deutschlands offen.
- Zeitaufwand für digitale Belehrung: ca. 30 bis 40 Minuten.
- Fünf Videosequenzen à zwei Minuten informieren über Lebensmittelarten, Symptome von Infektionen, Meldepflicht und Hygienemaßnahmen.
- Nach jedem Video müssen Fragen beantwortet werden; Wiederholung bei falschen Antworten möglich.
- Gebühr für Belehrung und Bescheidung: 26 Euro (einige Personengruppen sind gebührenbefreit).
- Anmeldung erfolgt über BundID oder Basisregistrierung (Benutzername und Passwort).
- Bei Online-Ausweisfunktion sofortige Verfügbarkeit der Bescheinigung nach Bezahlung (PayPal, Kreditkarte, Lastschrift).
- Nach erfolgreicher Belehrung erhält man einen „Unterschrift-Bogen“ zur Rücksendung an das Gesundheitsamt.
- Online-Service auf der Website des Landkreises verfügbar: www.luechow-dannenberg.de/infektionsschutzbelehrung.
- Infektionsschutzbelehrung wichtig zur Vermeidung lebensmittelbedingter Infektionen, z.B. durch Salmonellen und Noroviren.
- Ziel: Wissen über Übertragungswege von Krankheiten und Erkennung von Symptomen zur Verhinderung von Kontamination.
Source 2 (https://infektionsschutzbelehrung.info/das-gesundheitszeugnis-nach-43-infektionsschutzgesetz-ein-ueberblick/):
- Das Gesundheitszeugnis nach §43 IfSG ist ein Dokument zur Aufklärung über Infektionskrankheiten und Hygienestandards für Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten.
- Es dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und ist besonders wichtig in Berufen mit direktem Kontakt zu Lebensmitteln.
- Die rechtliche Grundlage bildet der §43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das seit dem 1. Januar 2001 in Kraft ist.
- Ziel des Gesundheitszeugnisses ist es, Verbraucher und die Allgemeinheit zu schützen, indem Beschäftigte über Übertragungswege von Krankheiten informiert werden und Hygienemaßnahmen einhalten.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter die Belehrung erhalten und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
- Tätigkeitsbereiche, die ein Gesundheitszeugnis benötigen, umfassen:
- Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln (z.B. Bäckereien, Metzgereien).
- Verkauf und Ausgabe von unverpackten Lebensmitteln (z.B. Gastronomie).
- Transport und Lagerung von Lebensmitteln.
- Arbeiten mit Rohstoffen (z.B. Fleisch, Fisch, Eier).
- Auch Aushilfen, Praktikanten und ehrenamtliche Helfer müssen ein gültiges Gesundheitszeugnis vorweisen.
- Die Erstbelehrung umfasst Informationen über:
- Tätigkeitsverbote bei bestimmten Infektionskrankheiten.
- Hygienepflichten im Umgang mit Lebensmitteln.
- Übertragungswege von Krankheiten und deren Vermeidung.
- Praktische Hygienetipps (z.B. Händewaschen).
- Die Belehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt oder autorisierte Stellen, in der Regel in 15 bis 30 Minuten.
- Die Bescheinigung muss spätestens drei Monate nach der Belehrung für die Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen.
- Regelmäßige Folgebelehrungen sind alle zwei Jahre erforderlich, um das Wissen aufzufrischen.
- Arbeitgeber müssen die Teilnahme an Belehrungen dokumentieren und aufbewahren.
- Kontrollen durch Gesundheitsämter oder Lebensmittelüberwachung sind häufig und können unangekündigt erfolgen.
- Verstöße gegen die Belehrungspflichten können zu Bußgeldern, Tätigkeitsverboten, Betriebsstilllegungen und Imageschäden führen.
- Besondere Regelungen gelten für minderjährige oder geschäftsunfähige Personen sowie bei Verdachtsfällen auf meldepflichtige Krankheiten.
- Regelmäßige Belehrungen stärken das Hygienebewusstsein, fördern Eigenverantwortung und verbessern die Betriebssicherheit.
Source 3 (https://infektionsschutzbelehrung.info/infektionsschutzgesetz-alles-was-sie-ueber-das-gesundheitszeugnis-wissen-muessen/):
- Das Gesundheitszeugnis ist ein wesentlicher Bestandteil des Infektionsschutzgesetzes.
- Es dient als Nachweis, dass eine Person keine ansteckenden Krankheiten hat, die durch Lebensmittel übertragen werden könnten.
- Das Gesundheitszeugnis schützt die Gesundheit von Verbrauchern und Mitarbeitern und verhindert das Eindringen von Krankheitserregern in die Nahrungskette.
- Für Arbeitnehmer im Lebensmittelbereich ist das Gesundheitszeugnis eine gesetzliche Verpflichtung.
- Voraussetzungen für den Erhalt des Gesundheitszeugnisses:
- Teilnahme an einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt.
- Bestätigung, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen.
- Keine Symptome wie Fieber, Durchfall oder Hautausschläge.
- Das Gesundheitszeugnis muss innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung in einem entsprechenden Berufsfeld eingesetzt werden, sonst verliert es seine Gültigkeit.
- Vorteile des Gesundheitszeugnisses:
- Schutz der Verbrauchergesundheit.
- Erhöhtes Vertrauen bei Arbeitgebern und Kunden.
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.
- Flexibilität durch Online-Belehrungen.
- Herausforderungen:
- Regelmäßige Auffrischungen notwendig.
- Dokumentation und Verwaltungsaufwand.
- Potenzielle Kosten für die Belehrung.
- Ablauf der Erstbelehrung:
- Einführung in Hygieneregeln und Infektionsschutz.
- Vorstellung typischer Infektionskrankheiten (z.B. Salmonellen, Hepatitis A).
- Vermittlung spezifischer Verhaltensregeln (z.B. Händewaschen, Umgang mit Arbeitskleidung).
- Teilnehmer müssen eine Erklärung unterschreiben, dass sie die Inhalte verstanden haben.
- Die Erstbelehrung kann in Präsenz oder online durchgeführt werden.
- Regelmäßige Auffrischung der Belehrung alle zwei Jahre erforderlich.
- Gesundheitszeugnis sollte am Arbeitsplatz verfügbar sein.
- Arbeitgeber müssen Belehrungen dokumentieren und Nachweise aufbewahren.
- Bei Krankheitssymptomen ist es wichtig, den Arbeitsplatz zu meiden und den Arbeitgeber zu informieren.
- Vorteile der Online-Belehrung:
- Flexibilität und Zeiteffizienz.
- Kosteneffizienz durch Wegfall von Reisekosten.
- Einfacher Zugang in mehreren Sprachen.
- Umweltfreundlich durch Verzicht auf physische Materialien.
- Praktische Beispiele:
- Anwendung von Hygieneregeln in Großküchen, Bäckereien und Lebensmittelproduktion.
- Arbeitnehmer sollten ihre Belehrung regelmäßig auffrischen und Hygienestandards im Berufsalltag anwenden.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Belehrungspflichten zu überwachen und Mitarbeiter zu unterstützen.