Lübeck

Heute ist der 14.03.2025

Datum: 14.03.2025 - Source 1 (https://www.hl-live.de/text.php?id=171565):
- Lübeck plant Umstrukturierung in Moisling aufgrund reduzierter Städtebauförderung.
- Ursprünglich wurden 8 Millionen Euro aus der Städtebauförderung des Landes beantragt, bewilligt wurden jedoch nur 1,1 Millionen Euro.
- Maximal 5 Millionen Euro sollen aus dem "Sondervermögen Altstadt" geliehen werden.
- Die Bürgerschaft muss über zusätzliche Mittel entscheiden.
- Städtebauförderung in Moisling wird seit 2016 eingesetzt, um Lebens- und Wohnqualitäten zu verbessern.
- Antragsvolumen für Fördermittel steigt: 2024 sind 240 Millionen Euro an Anträgen eingegangen.
- Ein weiterer Antrag auf Städtebauförderungsmittel wurde zum 28. Februar 2025 gestellt.
- „Neue Mitte“ Moisling gilt als Beispiel für städtebauliche Neuordnung.
- Fokus auf Schaffung eines neuen Stadtteilzentrums, einschließlich Kita-Neubauten und Stadtteilhaus.
- Umfassender Bauprozess in Moisling umfasst auch Wohnungsbau, Abriss abgängiger Gebäude und weitere öffentliche/private Vorhaben.
- Bebauungsplan-Verfahren für die „Neue Mitte“ soll 2025 abgeschlossen werden.
- Programm „Soziale Stadt“ wurde in „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ überführt, Gesamtmaßnahme muss in 15 Jahren abgeschlossen sein.
- Flexible Ausleihe von Fördermitteln aus dem Sondervermögen „Altstadt“ vorgesehen.
- Nach Erschöpfung der Überbrückung müssen haushalterische Maßnahmen zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme Moisling getroffen werden.

Source 2 (https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/staedtebaufoerderung/index.html):
- Seit den 1970er Jahren stellen Bund und Länder Finanzhilfen für die Städtebauförderung bereit.
- Ziel der Städtebauförderung: Stärkung von Städten als Wirtschafts- und Wohnstandorte.
- Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen, ergänzt durch Mittel der Länder und Kommunen.
- Ziele der Städtebauförderung:
- Stärkung von Innenstädten und Ortszentren unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
- Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in Gebieten mit Funktionsverlusten.
- Ganzheitliche, anpassungsfähige städtebauliche Planung ist Voraussetzung für Gesamtmaßnahmen.
- Kriterien für städtebauliche Gesamtmaßnahmen:
- Vorhandensein städtebaulicher Missstände (Substanz- und Funktionsschwächen).
- Baukulturelle Bedeutung der Gebiete.
- Einheitliche und zügige Vorbereitung sowie qualitätsvolle Durchführung der Sanierung.
- Fest umgrenztes Sanierungs- oder Fördergebiet.
- Intensive Einbeziehung der betroffenen Bürger:innen in die Planungen.
- Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing, Stadtteilmanagement und Kooperation aller Beteiligten zur Förderung des Verständnisses und Optimierung des Durchführungsprozesses.
- Lübeck hat mehrere Gesamtmaßnahmen in verschiedenen Programmen der Städtebauförderung durchgeführt.
- Aktuell werden drei Gesamtmaßnahmen in Lübeck umgesetzt:
- Städtebaulicher Denkmalschutz (Altstadt).
- Soziale Stadt (Moisling).
- Stadtumbau (Nordwest).

Source 3 (https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/WeitereProgramme/SozialeStadt/sozialestadt_node.html):
- Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" von Bund und Ländern zwischen 1999 und 2019.
- Ziel: Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter Stadt- und Ortsteile.
- Investitionen in Wohnumfeld, Infrastrukturausstattung und Wohnqualität.
- Förderung von Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit im Quartier.
- Verbesserung der Teilhabe- und Integrationschancen der Bewohner.
- Fokus auf lebendige Nachbarschaften und sozialen Zusammenhalt.
- Bis 2019: 965 Gesamtmaßnahmen in 544 Städten und Gemeinden gefördert.
- Ab 2020: Fortführung der meisten laufenden Maßnahmen im Programm Sozialer Zusammenhalt.

Ursprung:

Lübeck

Link: https://www.hl-live.de/text.php?id=171565

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https://www.hl-live.de/text.php?id=171565

Erstellt am: 2025-03-12 18:37:12

Autor:

Lübeck