Heute ist der 12.04.2025
Datum: 12.04.2025 - Source 1 (https://www.kreiszeitung-wesermarsch.de/deutschland-und-welt/was-geschah-am-15-maerz-277186.html):
- **Datum**: 15. März 2025
- **Namenstag**: Klemens, Luise, Zacharias
**Historische Ereignisse**:
- **1995**: Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass friedliche Sitzblockaden vor militärischen Einrichtungen keine Gewalt sind und nicht als Nötigung bestraft werden dürfen.
- **1995**: Alba Berlin gewinnt den Korac-Cup und erzielt damit den größten Erfolg in der deutschen Basketball-Vereinsgeschichte, besiegt Stefanel Mailand mit 85:79 in der Deutschlandhalle.
- **1990**: Michail Gorbatschow wird zum ersten Staatspräsidenten der Sowjetunion mit umfassenden Vollmachten gewählt.
- **1985**: Registrierung der ersten .com-Domain für das Internet (Symbolics.com).
- **1960**: Beginn der ersten Ost-West-Abrüstungskonferenz in Genf mit Teilnehmern aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Kanada sowie der Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien und Tschechoslowakei.
**Geburtstage**:
- **1975**: Eva Longoria (50), amerikanische Schauspielerin („Desperate Housewives“)
- **1975**: Wesselin Topalow (50), bulgarischer Schachspieler, Schachweltmeister (Weltverband FIDE) 2005-2006
- **1947**: Ry Cooder (78), amerikanischer Musiker und Komponist, Gitarrenvirtuose („Get Rhythm“, „Buena Vista Social Club“, Filmmusik „Paris, Texas“)
- **1938**: Peter Striebeck (87), deutscher Schauspieler („Unsere Hagenbecks“), Intendant des Hamburger Thalia-Theaters 1985-1990
**Todestage**:
- **1975**: Aristoteles Onassis, griechischer Reeder und Milliardär, geb. 1906
Source 2 (https://www.verkehrslexikon.de/UrteileC/Rspr10608.php):
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1986 (1 BvR 713/83) zur verfassungsmäßigen Auslegung von § 240 StGB (Nötigung).
- Entscheidung:
1. § 240 StGB erfüllt das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG.
2. Gerichte dürfen die Gewaltalternative des § 240 StGB auf Sitzdemonstrationen ausweiten, ohne das Analogieverbot zu verletzen.
3. Teilnahme an Sitzdemonstrationen ist nicht sanktionslos, jedoch muss die Auslegung von § 240 StGB verfassungskonform erfolgen.
- Hintergrund:
- Beschwerdeführer protestierten gegen die Stationierung von Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland.
- NATO-Doppelbeschluss von 1979 führte zu Protesten, die in Sitzblockaden vor militärischen Einrichtungen mündeten.
- Sitzblockaden wurden als "gewaltfreie symbolische Blockaden" verstanden, jedoch als Nötigung mit Gewalt beurteilt.
- § 240 StGB:
1. Nötigung mit Gewalt oder Drohung ist strafbar.
2. Rechtswidrigkeit hängt von der Verwerflichkeit der Tat ab.
- Verfassungsbeschwerden:
- Beschwerdeführer rügten Verletzungen von Art. 103 Abs. 2 GG sowie Art. 5 und 8 GG.
- Argumentation: Gewaltbegriff wurde zu weit ausgelegt, was die Vorhersehbarkeit der Strafbarkeit beeinträchtige.
- Stellungnahmen:
- Bundesregierung und Justizministerien verteidigten die Auslegung des Gewaltbegriffs.
- Bundesminister der Justiz: Gewaltbegriff schützt die Willensfreiheit.
- Mündliche Verhandlung am 15. und 16. Juli 1986.
- Urteil:
- Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 6) (Sitzblockade in Neu-Ulm) wurde für zulässig und begründet erklärt.
- Andere Beschwerden wurden zurückgewiesen, da keine verfassungsrechtlichen Verstöße festgestellt werden konnten.
- Ergebnis:
- Verfassungsgericht stellte fest, dass die Beurteilung der Sitzblockaden als Nötigung nicht immer verwerflich ist, abhängig von den Umständen.
- Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung der Umstände und der Verwerflichkeit bei der Anwendung von § 240 StGB.